Überblick Das sind die wichtigsten Änderungen 2023

Gas- und Strompreisbremse greifen, das Bürgergeld ist da und der "gelbe Schein" wird digital: In diesem Jahr treten zahlreiche wichtige Gesetze und Neuerungen in Kraft. Die wichtigsten Änderungen 2023 für Verbraucher und Unternehmen gibt es hier – kurz und kompakt zusammengefasst.

Bildmontage: Akkubohrer, Bauhelm, Kabel und Werkzeuge formen die Zahl 2023.
Das neue Jahr bringt Arbeitgebern im Handwerk viel Neues. Eine der wichtigsten Änderungen 2023: Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. - © Anna - stock.adobe.com

Das Jahr 2022 war geprägt vom russischen Überfall auf die Ukraine, der am 24. Februar begann, und auch auf den Rest von Europa Auswirkungen hatte. In Deutschland hatten die drohende Energiekrise und die steigende Inflation zur Folge, dass die Bundesregierung zahlreiche Entlastungen für Bürger und Unternehmen beschloss. Einige von ihnen sollen in diesem Jahr in Kraft treten: Dazu zählen die Gas- und Strompreisbremse, das 49-Euro-Ticket und die Erhöhung des Kindergeldes.

Abseits davon zählt zu den wichtigsten Änderungen 2023 die Einführung des Bürgergeldes, das das bisherige Hartz-IV-System ablöst. Die Hinzuverdienstgrenze für Rentner ist entfallen. Und Vermieter müssen sich nun stärker an den Heizkosten ihrer Mieter beteiligen.

Für Handwerker im Jahr 2023 unter anderem spannend: Meldet sich ein Mitarbeiter krank, müssen Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch abrufen. Die Midijob-Grenze steigt erneut. Und Betriebe des Lebensmittelhandwerks müssen für Speisen und Getränke eine Mehrweg-Alternative anbieten.

Das sind die wichtigsten Änderungen 2023

Was ändert sich für Handwerker und Verbraucher noch? Neue Gesetze, wichtige Fristen und weitere Änderungen 2023 hat die Deutsche Handwerks Zeitung (DHZ) in alphabetischer Reihenfolge zusammengefasst:

1. Einführung des 49-Euro-Tickets

Das 49-Euro-Ticket heißt nun offiziell "Deutschlandticket". Das teilte der Fahrgastverband Pro Bahn mit. Grund für die Umbenennung seien beabsichtigte spätere Preiserhöhungen zum Inflationsausgleich. Wann genau das Deutschlandticket im nächsten Jahr kommt, ist noch unklar. Angepeilt war zunächst der 1. Januar 2023. Jetzt sind März oder April im Gespräch. Wie das vorangegangene 9-Euro-Ticket soll das Deutschlandticket für bundesweite Fahrten in allen Verkehrsmitteln des Nahverkehrs gelten.

2. Deutschlands verbliebene Atomkraftwerke werden abgeschaltet

Noch laufen drei Atomkraftwerke in Deutschland – Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland. Mitte April 2023 gehen sie allerdings vom Netz. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte Mitte Oktober via Richtlinienkompetenz den vorübergehenden Weiterbetrieb aufgrund drohender Energieknappheit entschieden. Eigentlich sollten die Kernkraftwerke bereits Ende 2022 abgeschaltet werden.

3. Arbeitgeber können Bescheinigungen nur noch elektronisch übermitteln

Seit dem 1. Januar 2023 ist das elektronische Meldeverfahren BEA für alle Arbeitgeber verpflichtend. Damit ist es nicht mehr möglich, Arbeitsbescheinigungen ehemaliger Beschäftigter sowie EU-Arbeitsbescheinigungen und Nebeneinkommensbescheinigungen in Papierform an die Bundesagentur für Arbeit zu übermitteln.

>>> Lesetipp: Per BEA: Arbeitgeber muss Bescheinigungen digital übermitteln

4. Arbeitslosenversicherung: Beitrag steigt

Der Beitragssatz von 2,4 Prozent war bis Ende 2022 gültig. Seit dem 1. Januar 2023 beträgt dieser 2,6 Prozent. 

5. Augenoptiker müssen Kostenvoranschläge elektronisch einreichen

Ab dem 1. Februar 2023 müssen Augenoptiker Kostenvoranschläge verpflichtend elektronisch einreichen. Das berichtet das Fachmagazin DOZ – Optometrie. Ästhetik. Business. Die Übertragung per Fax entspreche nicht mehr den aktuellen Datenschutzbestimmungen, heißt es hier.

6. Mindestausbildungsvergütung für Azubis steigt

Die Mindestausbildungsvergütung ist seit dem 1. Januar 2020 im Berufsbildungsgesetz festgeschrieben. Ausbildungsbetriebe müssen ihren Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen, die mit fortschreitender Ausbildung, mindestens jährlich, ansteigen muss. Für Lehrverträge, die seit dem 1. Januar 2023 beginnen, gilt nunmehr jeweils für das erste Ausbildungsjahr eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 620,00 Euro. Zum 1. November 2023 gibt das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Höhe der Mindestvergütung für das Jahr 2024 im Bundesgesetzblatt bekannt.

>>> Lesetipp: Mindestausbildungsvergütung für Azubis: Das gilt

7. Lohnerhöhung im Bauhauptgewerbe

Der aktuell gültige Tarifvertrag im Bauhauptgewerbe sieht eine Lohnerhöhung zum 1. April 2023 vor. Diese beträgt im Westen zwei Prozent und im Osten 2,7 Prozent. Mit dem Mai-Lohn/-Gehalt 2023 wird eine Einmalzahlung von 450 Euro fällig. Der Tarifvertrag sieht zudem eine Entschädigung für die Anfahrtswege der Beschäftigten zu ihren Baustellen vor – in Form von pauschalen Beträgen, gestaffelt nach Kilometern. Seit 2023 erhalten auch Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitsplatz nicht täglich nach Hause fahren, einen Ausgleich.

>>> Lesetipp: Tarifverhandlungen im Baugewerbe: Diese Einigung wurde erzielt

8. Kein Baukindergeld mehr

Das Baukindergeld konnte nur noch bis Jahresende 2022 beantragt werden. Das teilte die KfW-Bank mit. Für das Jahr 2023 ständen keine Förder­mittel mehr zur Verfügung. Wer das Baukindergeld bewilligt bekommt, erhält pro Kind und Jahr 1.200 Euro, maximal zehn Jahre lang. Allerdings: Anträge können nur Familien oder Alleinerziehende stellen, die bereits vor April 2021 einen Kaufvertrag unterschrieben oder eine Baugenehmigung bekommen haben.

Alle Details rund um das Baukindergeld gibt es hier:

>>> Lesetipp: Baukindergeld: Wer es bekommt und warum es kritisiert wird

9. Berufsgenossenschaften: Neue Unternehmensnummern

Seit dem 1. Januar 2023 erhalten Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bundesweit einheitliche Unternehmensnummern (UNR.S). Diese ersetzen die bisherigen elfstelligen Mitgliedsnummern. Die neue UNR.S sollten Betriebe bis spätestens zum Jahresende 2022 erhalten haben. Die Betriebe benötigen die Nummer, um zum Beispiel Sozialversicherungsdaten zu melden oder Lohnnachweise zu übermitteln. Mit der Umstellung soll der Austausch zwischen Unternehmen und ihrer Unfallversicherung beschleunigt und vereinfacht werden, teilte die Berufsgenossenschaft Bau (BG Bau) mit.

>>> Lesetipp: Berufsgenossenschaften: Die Mitgliedsnummer hat ausgedient

10. Die Brückentage und Feiertage 2023

Für dieses Jahr ist ein langer Urlaub geplant? Kein Problem: Die Buchungsplattform travelcircus hat errechnet, dass findige Urlaubsplaner ihre freie Zeit dank der Brücken- und Feiertage 2023 mehr als verdoppeln können. Beispiel: Arbeitnehmer aus Bayern, Baden-Württemberg und dem Saarland können aus 25 Urlaubstagen 61 freie Tage machen. In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen werden aus 24 Urlaubstagen 52 freie Tage.

Wie die Feiertage in diesem Jahr fallen und wie Arbeitnehmer Brückentage 2023 clever für ihren Urlaub nutzen, zeigt der Überblick:

>>> Lesetipp: Brückentage 2023: So nutzen Sie die Feiertage für mehr Urlaub

Änderungen 2023: 11. Bürgergeld kommt

Statt des Arbeitslosengeldes II – auch als Hartz IV bekannt – erhalten erwerbstätige und bedürftige Menschen in diesem Jahr das Bürgergeld und damit deutlich höhere Bezüge. Nach einem Streit zwischen den Ampel-Fraktionen und der Union hat der Bundesrat ein hierzu angepasstes Gesetz beschlossen. Die Reform beinhaltet unter anderem höhere Zuverdienstgrenzen als im Hartz-IV-System. Wer als Bezieher von Bürgergeld ein Vermögen von bis zu 40.000 Euro angespart hat, muss dieses ein Jahr lang nicht antasten. Anders als ursprünglich geplant, gibt es aber keine Vertrauenszeit von sechs Monaten zu Beginn des Bezugs von Bürgergeld, sondern von Anfang an Leistungskürzungen, sollten Empfänger ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen. Das Bürgergeld-Gesetz wird in zwei Schritten umgesetzt: zum 1. Januar und zum 1. Juli 2023.

Folgende Regelsätze sieht die Grundsicherung vor:

  • Alleinstehende Person: 502 Euro
  • Paare je Partner/Bedarfsgemeinschaften: 451 Euro
  • Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren: 420 Euro
  • Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren: 348 Euro
  • Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahre: 318 Euro

12. Bürgschaften ausgeweitet

Zur finanziellen Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen haben Bund und Länder ihre Mittelstandsförderung ausgeweitet. Wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte, können Bürgschaftsbanken seit Jahresanfang 2023 Bürgschaften von bis zu zwei Millionen Euro statt bisher 1,25 Millionen Euro übernehmen. Parallel dazu könnten die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften Unternehmen mit bis zu 1,5 (bisher: 1,0) Millionen Euro unterstützen. Und weiter heißt es aus dem Ministerium: "Um Unternehmen, die nachweislich vom Ukraine-Krieg betroffen sind, zusätzlich zu unterstützen, wurde der Bürgschaftshöchstbetrag vorübergehend für vom Ukraine-Krieg betroffene Unternehmen auf 2,5 Millionen Euro angehoben."

Weitere Infos:

>>> Lesetipps: Förderung ausgeweitet: Bürgschaften bis zu zwei Millionen Euro

12. Droht 2023 noch mehr Bürokratie?

In ihrem Arbeitsprogramm 2023 hat die EU-Kommission festgelegt, welche bürokratischen Maßnahmen sie in diesem Jahr in Angriff nehmen möchte. Das Arbeitsprogramm enthält 43 neue Initiativen, elf mehr als im vergangenen Jahr. Das kritisiert der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), denn statt versprochener Entlastung drohe neue Bürokratie. Zwar plant die Brüsseler Behörde die Überarbeitung der Richtlinie zum Zahlungsverzug, um den Verwaltungsaufwand für mittelständische Betriebe zu reduzieren. Aber die Kommission halte auch an ihrem Ökodesign-Vorschlag sowie an ihren Plänen fest, die Sorgfaltspflichten im Rahmen der Lieferkette auszuweiten, kritisierte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke."Dieses Weiter-wie-bisher ohne die außerordentliche Krisensituation einzubeziehen, verstärkt die Sorge, dass in Brüssel nicht in einer dem Ernst der wirtschaftlichen Lage angemessenen Weise politisch gehandelt und entschieden wird."

>>> Lesetipp: Mehr Bürokratie statt weniger: EU enttäuscht das Handwerk

13. Corona-Regeln laufen aus

Die aktuell gültigen Corona-Regeln gelten noch bis zum 7. April 2023. Bis dahin muss die Bundesregierung entscheiden, ob bzw. wie es damit weitergeht. Zurzeit sind bundesweit etwa noch FFP2-Maskenpflichten in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen vorgeschrieben. Die Länder können darüber hinaus weitergehende Regelungen erlassen, zum Beispiel Maskenpflichten im öffentlichen Nahverkehr.

14. Corona-Soforthilfe: Frist zur Schlussabrechnung endet im Juni

Viele Handwerksbetriebe, die aufgrund der Corona-Pandemie in Zahlungsschwierigkeiten gerieten, beantragten 2020 die Corona-Soforthilfe. Damit die Behörden die Gelder zügig überweisen konnten, verzichteten sie darauf, die Fälle genau zu überprüfen. Die Betroffenen müssen also nachträglich berechnen, ob sie Unterstützung letztlich in voller Höhe benötigten. Als Frist für die Schlussabrechnung wurde Ende Juni 2023 festgelegt. Jeder Soforthilfe-Empfänger wird deshalb auf kurz oder lang ein Schreiben mit Aufforderung zur Abrechnung in seinem Briefkasten finden.

15. Ecklohn im Dachdeckerhandwerk steigt

Der Ecklohn im Dachdeckerhandwerk steigt zum 1. Oktober 2023 um drei Prozent auf 21,12 Euro. Zusätzlich zur Lohnerhöhung sieht der aktuelle Tarifvertrag eine steuer- und abgabenfreie Inflationsprämie für alle gewerblichen und kaufmännisch-technischen Arbeitnehmer vor. Die erste Rate in Höhe von 475 Euro wird im Februar 2023 an die Beschäftigten ausbezahlt. Auch für die Auszubildenden im Dachdeckerhandwerk gibt es mehr Geld. Auszubildende im ersten Lehrjahr erhalten ab Oktober 2023 860 Euro. Im zweiten Lehrjahr steigt die Vergütung auf 1.040 Euro. Die Ausbildungsvergütungen für Dachdecker-Azubis im dritten Lehrjahr erhöht sich auf 1.320 Euro.

Alle Details zum aktuellen Tarifvertrag:

>>> Lesetipp: Neuer Tarifvertrag: Dachdecker erhalten rund 8,2 Prozent mehr

16. Digitale Rentenübersicht für alle Bürger

Die Digitale Rentenübersicht soll einen Überblick darüber geben, wie viel Geld der oder die Einzelne fürs Alter bereits angespart hat und ob gegebenenfalls noch mehr Vorsorge nötig ist. In der Übersicht sind Informationen über die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der betrieblichen und der privaten Altersvorsorge aufgelistet. Experten kritisieren aber, dass nicht alle Ansprüche automatisch aufgelistet werden. Das betrifft beispielsweise die Beamtenversorgung und die berufsständischen Versorgungswerke. Laut Angaben der Deutschen Rentenversicherung ist die Digitale Rentenübersicht Ende des vergangenen Jahres gestartet. Bürger könnten ab Sommer 2023 auf die Digitale Rentenübersicht zugreifen. Ende 2023 starte der Regelbetrieb.

>>> Lesetipp: Neue Plattform ab 2023: Was bringt die Digitale Rentenübersicht?

17. Einkommensteuer

Der steuerliche Grundfreibetrag – also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss – ist um 561 Euro auf 10.908 Euro gestiegen. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent, der im letzten Jahr ab einem zu versteuernden Einkommen von 58.597 Euro gegriffen hat, ist in diesem Jahr ab 62.810 Euro fällig.

18. Mindestlohn im Elektrohandwerk steigt

Der Mindestlohn im Elektrohandwerk ist laut Tarifvertrag zum 1. Januar 2023 auf 13,40 Euro (vorher 12,90 Euro) gestiegen. Der Mindestlohn ist allgemeinverbindlich. Das heißt, er gilt für alle Beschäftigten der Branche – unabhängig davon, ob die Betriebe tariflich gebunden sind (über eine Innungsmitgliedschaft) oder nicht.

>>> Lesetipp: So viel Mindestlohn gibt es 2022 und 2023 im Elektrohandwerk

19. Elektronische AU-Bescheinigung: Das Ende des "gelben Scheins"

Meldet sich ein Mitarbeiter krank, muss der Arbeitgeber die von einem Arzt bescheinigten Zeiten der Arbeitsunfähigkeit bei der Krankenkasse des erkrankten Mitarbeiters abrufen. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) gilt seit 1. Januar 2023. Sie gilt aber nur für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer – auch für Minijobber, weshalb Arbeitgeber künftig deren Krankenkasse in ihren Personalunterlagen erfassen sollten. Privat Versicherte erhalten weiterhin die Krankmeldung in Papierform und müssen sie bei ihrem Arbeitgeber abgeben. Seit längerem übermitteln die meisten Arztpraxen die Krankmeldung bereits elektronisch an die Krankenkassen.

>>> Lesetipp: Elektronische AU: Arbeitgeber ab 2023 in der Holschuld

Änderungen 2023: 20. Bundesweites E-Rezept

2022 startete die Einführung des E-Rezeptes in Deutschland. Dahinter verbirgt sich ein elektronischer Rezeptcode, über den Kassenpatienten in Apotheken ihr verschreibungspflichtiges Medikament bekommen. Der Rezeptcode wird von der Arztpraxis in die kostenlose E-Rezept-App der Gematik, der nationalen Agentur für digitale Medizin, übermittelt und kann dann in der Apotheke auf dem eigenen Smartphone vorgezeigt werden. Vor-Ort-Apotheken können schon seit dem 1. September 2022 E-Rezepte verarbeiten, heißt es bei der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Bis zum Frühjahr 2023 soll die Einführung des E-Rezepts laut Plan bundesweit abgeschlossen sein. Das Einlösen per rosa Zettel ist aber auch mit Einführung des E-Rezeptes weiterhin möglich.

Weitere Details:

>>> Lesetipp: E-Rezept für Patienten: So funktioniert die neue App-Lösung

21. Wichtige Frist: Führerscheinumtausch noch bis 19. Januar

Bis 2033 müssen Millionen ältere Führerscheine schrittweise in neue einheitliche EU-Dokumente umgetauscht werden. Der Umtausch erfolgt schrittweise, je nach Geburtsjahrgang. Wichtige Frist: zum 19. Januar 2023 stehen die nächsten Führerscheine an, die getauscht werden müssen. Konkret betroffen sind diejenigen Bürger mit Führerschein der Jahrgänge 1959 bis 1964.

Weitere Infos:

>>> Lesetipp: Wann der Führerschein umgetauscht werden muss

22. Energiepauschale für Studierende

Studierende und Fachschüler erhalten eine Pauschale von 200 Euro zur Milderung der gestiegenen Kosten. Antragsberechtigt sind etwa 2,95 Millionen Studierende, die zum 1. Dezember an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren. Bund und Länder arbeiten noch an einer zentralen Antragsplattform, ausgezahlt werden soll das Geld voraussichtlich Anfang dieses Jahres.

23. Gas- und Wärmepreisbremse ab März 2023

Das Gesetz für die Gas- und Wärmepreisbremse sieht vor, dass Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen (unter 1,5 Millionen kWh Gasverbrauch im Jahr) ab März 2023 von einem gedeckelten Gaspreis von zwölf Cent brutto pro Kilowattstunde profitieren. Bei Fernwärme gilt ein garantierter Preis von 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Der staatliche Preisdeckel für Gas und Wärme soll für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs gelten, damit ein Anreiz zum Sparen erhalten bleibt. Für die restlichen 20 Prozent wird der marktübliche Preis fällig. Die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 sollen im März 2023 rückwirkend mit angerechnet werden.

Für Unternehmen, die mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas im Jahr verbrauchen, wird der Preis pro kWh seit Januar 2023 auf sieben Cent netto gedeckelt. Bei Fernwärme liegt er bei 7,5 Cent netto. Hier gelten die gesetzlich festgelegten Preise aber lediglich für 70 Prozent des Jahresverbrauchs im Jahr 2021. Für Verbräuche, die darüber liegen, gelten die regulären Preise.

Mehr über die Hilfen in der Energiekrise:

>>> Lesetipp: Dezemberhilfe, Strom- und Gaspreisbremse: Das ist der Stand

24. Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung 

Die Deutsche Rentenversicherung wird digital. Seit 1. Januar 2023 wird die Betriebsprüfung nur noch mithilfe digitalisierter Daten durchgeführt. "Das bedeutet für die Unternehmen, dass sie ihre Software für Gehaltsabrechnungen aktualisieren müssen", sagt Maximilian Wittig, Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Partner der Kanzlei Wittig Ünalp. "Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollten deshalb, wenn nicht schon geschehen, entsprechende Software prüfen und für ihr Unternehmen implementieren."

25. Post von der GEZ

Personen, die keiner bereits zum Rundfunkbeitrag angemeldeten Wohnung zugeordnet werden können, schreibt der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio in diesem Jahr an. Das teilte dieser in einer Pressemitteilung mit. Angeschriebene sollten zeitnah auf das Klärungsschreiben reagieren und dem Beitragsservice die nötigen Angaben zu ihrer Wohnung übermitteln, heißt es.

Unverzüglich gelöscht werden sollen die Daten, wenn sich die angeschriebenen Personen zurückmelden, dass für die Wohnung bereits ein Beitrag gezahlt wird. Bei Rückmeldung, dass noch kein Beitrag gezahlt wird, werde eine Anmeldung vorgenommen. Reagieren angeschriebene Personen nicht auf die Schreiben, melde der Beitragsservice sie automatisch an, da davon ausgegangen werden müsse, dass für ihre Wohnung der Rundfunkbeitrag zu zahlen ist. Der sukzessive Versand der Schreiben soll am 10. Januar 2023 beginnen.

26. Grundsteuererklärung: Abgabefrist naht

Die verpflichtende Grundsteuererklärung können Haus-, Wohnungs- und Grundstücksbesitzer noch bis Ende Januar 2023 abgeben. Die Abgabefrist war bundesweit verlängert worden, um Bürger, Wirtschaft und Steuerberater zu entlasten.

>>> Lesetipp: Grundsteuererklärung erstellen: Diese Programme helfen

27. Neuer Handwerkspräsident

Er ist seit 1. Januar 2023 Deutschlands oberster Handwerker: der Dresdner Dachdeckermeister Jörg Dittrich wurde am 8. Dezember 2022 in Augsburg zum neuen Präsidenten des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) gewählt. Der 53-Jährige folgt damit auf Hans Peter Wollseifer, der seit 2014 an der Spitze des ZDH stand. Dittrich nannte als Schwerpunktthemen seiner Amtszeit die Fachkräftesicherung und Stärkung der beruflichen Bildung, Digitalisierung und Innovation im Handwerk sowie die Modernisierung der sozialen Sicherungssysteme und damit verbunden die Entlastung des Faktors Arbeit von Sozialabgaben. Bei einer kurzen Pressekonferenz äußerte sich der neue Handwerkspräsident auch zu seiner politischen Positionierung: "Ich stehe in der Mitte der Gesellschaft und sehe auch das Handwerk dort verortet."

>>> Lesetipp: Über Jörg Dittrich: Wer ist der neue ZDH-Präsident?

Vizepräsidenten des ZDH sind seit diesem Jahr Franz Xaver Peteranderl, Bauunternehmer und Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern, und Marcus Nachbauer, Bundesinnungsmeister und Präsident des Bundesverbandes Gerüstbau. Neu gewählt wurde auch das Präsidium des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks:

>>> Lesetipp: Peteranderl und Nachbauer als ZDH-Vizepräsidenten bestätigt

28. Handy-Reparaturen werden einfacher

Geräte wie Handys und Tablets können in der EU künftig einfacher repariert werden. "So müssen die Hersteller Reparaturinformationen und bestimmte Ersatzteile, wie z.B. Displays und Akkus, für sieben Jahre zur Verfügung stellen", teilten das Bundeswirtschafts- und das Bundesumweltministerium mit. Zuvor hatten sich die EU-Staaten und die EU-Kommission auf neue Regeln geeinigt. Nach Angaben der Ministerien sollen diese in diesem Jahr von der EU-Kommission final beschlossen und nach einer Übergangszeit von 21 Monaten für alle in der EU verkauften Geräte gelten.

>>> Lesetipp: Das schwierige Geschäft mit den Smartphone-Reparaturen

29. Härtefall-Hilfen sollen KMU entlasten

Bund und Länder haben sich auf Härtefall-Hilfen für energieintensive Betriebe geeinigt, die durch die Gas- und Strompreisbremse nicht ausreichend entlastet werden. Unterstützt werden sollen auch kleine und mittlere Unternehmen, die mit Öl oder Pellets heizen. Der Bund steuert für die Härtefall-Hilfen eine Milliarde Euro bei. Der ehemalige Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer spricht von einer guten Nachricht für energieintensive Handwerksbetriebe, kritisiert aber, dass die Härtefall-Hilfen nicht für alle ausreichen. Zudem fehlten weiterhin Lösungen für Unternehmen, denen die Versorger die Verträge gekündigt und die noch keine Anschlussverträge erhalten haben. Wie es im Beschlusspapier heißt, werden die Einzelheiten der Härtefallhilfen von den Ländern festgelegt. 

>>> Lesetipp: Härtefall-Hilfen kommen: Öl- und Pelletheizungen berücksichtigt

30. Haushalt 2023

Ende November 2022 hat der Bundestag den Bundeshaushalt für das Jahr 2023 beschlossen. Erstmals nach drei Ausnahmejahren soll die Schuldenbremse wieder eingehalten werden. Wegen der schlechten Konjunkturerwartung sind trotzdem Kredite erlaubt. Insgesamt hat der Bundeshaushalt 2023 ein Volumen von 476,29 Milliarden Euro beschlossen. Große Posten haben mit den Folgen des Ukraine-Kriegs und den hohen Preisen für Gas, Strom und Lebensmittel zu tun. Außerdem müssen 48 Millionen Bürger weniger Steuern zahlen. Der Staat verzichtet auf Einnahmen von 18,6 Milliarden Euro, indem er die Inflationsfolgen bei der Einkommensteuer ausgleicht.

31. Steuer: Pauschalregelung für häusliches Arbeitszimmer

Wer keinen Büroraum für seine Büroarbeit hat und diese deshalb im häuslichen Arbeitszimmer erledigt, kann bislang bis zu 1.250 Euro als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben berücksichtigen. Bis Ende 2022 mussten die Arbeitszimmerkosten nachgewiesen werden. Seit 2023 ist der abziehbare Betrag von 1.250 Euro ein Pauschbetrag. Das bedeutet: Nachweise über die tatsächlichen Kosten müssen nicht mehr erbracht werden.

Änderungen 2023: 32. Hinzuverdienstgrenze für Rentner weggefallen

Zum1. Januar 2023 ist durch eine Gesetzesänderung die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten entfallen. Zuvor konnten Ruheständer erst nach Erreichen der regulären Altersgrenze unbeschränkt nebenher arbeiten. Andernfalls drohte eine Minderung oder gar der Wegfall des Rentenanspruchs. Für die Jahre 2020 bis 2022 war die Hinzuverdienstgrenze im Rahmen einer befristeten Corona-Sonderregelung auf gut 46.000 Euro im Jahr erhöht worden. Ohne die neue Gesetzesänderung wäre sie zum 1. Januar 2023 automatisch wieder auf 6.300 Euro geschrumpft.

>>> Lesetipp: Keine Hinzuverdienstgrenzen mehr für Rentner

33. Steuer: Entfristung der Homeoffice-Pauschale

Die Homeoffice-Pauschale von fünf Euro pro Tag (maximal 600 Euro pro Jahr), an dem ausschließlich zu Hause gearbeitet wird, wird entfristet. Das bedeutet: Nicht nur in den Jahren 2020 bis 2022 ist die Homeoffice-Pauschale als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abziehbar, sondern im Jahr 2023 und in den folgenden Jahren.

34. Pflicht zum Hydraulischen Abgleich

Um an allen Ecken Energie einzusparen, verpflichtet die Bundesregierung Hausbesitzer seit 1. Oktober 2022 dazu, ihre Heizungen zu optimieren. In einer von zwei Energieeinsparverordnungen schreibt sie einen verpflichtenden hydraulischen Abgleich von Gaszentralheizungssystemen für bestimmte Wohn- und Nichtwohngebäude vor. Demnach muss der hydraulische Abgleich bis spätestens 30. September 2023 in Nichtwohngebäuden im Anwendungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes ab 1.000 Quadratmeter beheizter Fläche oder in Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten vorgenommen werden.

Fast ein Jahr länger Zeit haben Hausbesitzer von Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten. Hier muss der hydraulische Abgleich bis zum 15. September 2024 erfolgen. "Beim hydraulischen Abgleich geht es darum, die Wärmemenge im Gebäude dahin zu führen, wo sie auch wirklich benötigt wird", erklärt Andreas Schuh, Obermeister der Innung SHK Berlin.

Die Energieeinsparverordnung erlaubt aber auch Ausnahmen von der Pflicht:

>>> Lesetipp: Hydraulischer Abgleich: Wichtige Fragen im Überblick

35. Immobilie vererben oder verschenken wird teurer

Wer ein Haus oder eine Eigentumswohnung erbt oder geschenkt bekommt, muss 2023 mit deutlich höheren Erbschafts- und Schenkungssteuern rechnen, da der Wert von Immobilien neu bestimmt und für die Besteuerungsgrundlage herangezogen wird. "Das bedeutet, es wird viel teurer, eine Immobilie zu erben oder geschenkt zu bekommen", so die Einschätzung von Tim Wistokat, Rechtsanwalt und Head of Legal Department bei Von Poll Immobilien. Branchenexperten gingen demnach von einer um 20 bis 30 Prozent erhöhten Steuerlast aus, bei gewerblich oder teilgewerblich genutzten Immobilien rechneten sie sogar mit einer Steigerung von 50 Prozent. Begründet werde die neue Berechnung mit den stark gestiegenen Immobilienpreisen in den vergangenen 20 Jahren und damit, dass die steuerlichen Anpassungen die aktuelle Marktlage besser widerspiegeln würden. Die neuen steuerlichen Bewertungskriterien für Immobilien sind im Jahressteuergesetz 2022 festgelegt, dem Bundestag und Bundesrat zugestimmt haben.

36. Insolvenzgeldumlage gesunken

Der Umlagesatz ist auf 0,06 Prozent gesunken. Bis 2022 galt der Umlagesatz von 0,09 Prozent. Die Insolvenzgeldumlage zahlt der Arbeitgeber. Durch die Senkung werden Arbeitgeber entlastet. Aufgrund einer geringen Anzahl an Insolvenzen, kann der Gesetzgeber den Umlagesatz senken.

37. Kfz-Haftpflicht: Versicherungsbeiträge könnten steigen

Die Halter von rund 13 Millionen Autos in Deutschland erhalten in der Kfz-Haftpflichtversicherung eine neue Typklasse. Rund 8,1 Millionen Pkw rutschen dabei im Vergleich zum Vorjahr in eine höhere Klasse, für Halter von rund 4,8 Millionen Autos gibt es eine niedrigere Einstufung. Das teilte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nach der jährlichen Neuberechnung mit. Die Änderung der unverbindlichen Typklasse kann zu höheren oder niedrigeren Versicherungsbeiträgen führen – muss jedoch nicht. Sie ist nur eines von vielen Merkmalen, aus denen sich ein Versicherungsbeitrag zusammensetzt. Auch der Wohnsitz des Fahrzeughalters ist relevant und spiegelt sich in den Regionalklassen wider. Für bestehende Verträge bedeuteten die neuen Typklassen meist zum 1. Januar 2023 Veränderungen.

>>> Lesetipp: Kfz-Haftpflicht: Neue Typklasse für rund jedes dritte Auto

38. Mehr Kindergeld und höherer Kinderzuschlag

Um Familien eine weitere Entlastung für die hohen Kosten durch Inflation und steigende Energiepreise zuzusichern, hat die Bundesregierung eine zusätzliche Erhöhung des Kindergelds beschlossen. Konkret heißt das, dass es für jedes Kind seit dem 1. Januar 2023 je 250 Euro monatlich gibt.

>>> Lesetipp: Kindergeld ab 2023: Wer bekommt wann, wie viel?

Zudem ist der Kinderzuschlag zum 1. Januar 2023 gestiegen. Der Höchstbetrag liegt seitdem bei 250 Euro monatlich. Den Kinderzuschlag können Familien beantragen, die zwar eigenes Einkommen erarbeiten, aber trotzdem finanziell kaum über die Runden kommen.

>>> Lesetipp: Der Kinderzuschlag steigt zum 1. Januar 2023

Gestiegen ist außerdem der Ausbildungsfreibetrag. Er liegt nun bei 1.200 Euro (statt 924 Euro). Der Ausbildungsfreibetrag wird ausbezahlt für volljährige Kinder, die eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren, auswärtig untergebracht sind und für die Eltern Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag haben.

Änderungen 2023: 39. Vermieter müssen sich an Heizkosten beteiligen

Seit diesem Jahr werden Vermieter stärker an der Klimaabgabe beteiligt. Ein Stufenmodell teilt den CO2-Preis zwischen Mieter und Vermieter auf. Dabei gilt: Je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes, desto höher der Kostenanteil des Vermieters. Der Anteil für den Vermieter kann demnach bei bis zu 95 Prozent der Kosten liegen. Ausnahmen gibt es zum Beispiel für denkmalgeschützte Gebäude, wo Vermieter nicht so einfach sanieren könnten. Die CO2-Preise bei Gewerberäumen wird hälftig geteilt.

>>> Lesetipp: Klimaabgabe beim Heizen: Vermieter sollen ab 2023 mitzahlen

40. Geht die Inflation 2023 zurück?

2022 stieg die Inflation auf ein Rekordniveau. Geht sie 2023 endlich zurück? Die Prognosen hierzu sind zurückhaltend. Die Bundesregierung prognostiziert in ihrer Herbstprojektion nicht zuletzt durch die Gaspreisbremse einen leichten Rückgang der Inflation auf sieben Prozent. Erst im übernächsten Jahr dürfte die Inflationsrate auf 2,4 Prozent zurückgehen. In Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine werde die deutsche Volkswirtschaft 2023 um 0,4 Prozent schrumpfen, so die Erwartung der Bundesregierung.

Auch das Ifo-Institut hat seine Konjunkturprognose für das deutsche Wirtschaftswachstum drastisch korrigiert (Stand September 2022). Im kommenden Jahr erwartet das Institut ein Schrumpfen der Wirtschaftsleistung um 0,3 Prozent. Die Geldentwertung dürfte im kommenden Jahr bei 9,3 Prozent liegen, heißt es in der Ifo-Prognose.

41. Haarentfernung mit Laser: Kosmetiker benötigen Fachkundenachweis

Kosmetikerinnen und Kosmetiker benötigen einen Fachkundenachweis, wenn sie 2023 Behandlungen wie zum Beispiel eine dauerhafte Haarentfernung mit Lasern oder sogenannten IPL-Geräten durchführen wollen. Das schreibt die "Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV)" vor, über dessen Inhalte das Bundesamt für Strahlenschutz aufklärt. Die Verordnung reguliert den gewerblichen Betrieb von Geräten, in denen Laser, Lichtquellen, Hochfrequenzen, Elektrostimulation oder Ultraschall zur Anwendung kommen. Das Gesetz verpflichtet Kosmetiker darüber hinaus, entsprechende Geräte spätestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Zudem gelten Dokumentationspflichten. 

>> Lesetipp: NiSV ab 2023: "Kosten viel höher als von Ministerium berechnet"

42. Zusatzbeitrag für Krankenkassen 2023 gestiegen

Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung müssen ab diesem Jahr höhere Beiträge zahlen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist um 0,3 Prozentpunkte auf 1,6 Prozent gestiegen. Die Erhöhung hatte das Bundesministerium am 31. Oktober 2022 im Bundesanzeiger angekündigt. Letztes Jahr lag der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 1,3 Prozent. Hintergrund der Erhöhung ist das wachsende Defizit in der Gesetzlichen Krankenversicherung.

>>> Lesetipp: Zusatzbeitrag für Krankenkassen soll 2023 steigen

43. Künstlersozialabgabe auf fünf Prozent gestiegen

Die Künstlersozialabgabe ist von 4,2 Prozent (2022) auf fünf Prozent (2023) gestiegen. Unternehmen, die Künstler oder Publizisten engagieren, müssen nun höhere Abgaben zahlen. "Unternehmen, die für 2022 abgabepflichtig sind, müssen sich zum 31. März 2023 bei der Künstlersozialkasse melden und die Abgabe zahlen", sagt Dirk Wellner, Steuerberater beim Beratungsunternehmen Ecovis in Greifswald.

44. Fortsetzung der Kurzarbeitergeld-Regelung

Im Rahmen der Corona-Pandemie wurde erstmals ein vereinfachter Zugang zur Kurzarbeit beschlossen. Für Kurzarbeit ist es dann ausreichend, wenn in einem Betrieb zehn Prozent der Beschäftigten von einem Arbeitsausfall betroffen sind und nicht – wie eigentlich vorgeschrieben – ein Drittel der Belegschaft. Bis Mitte 2023 kann die Bundesregierung die Sonderregelung weiter per Verordnung ermöglichen. Dazu hat der Bundestag eine Rechtsgrundlage beschlossen, die der Bundesrat bereits gebilligt hat. In der Vergangenheit wurde der vereinfachte Zugang zur Kurzarbeit schon des Öfteren verlängert.

>>> Lesetipp: Vereinfachter Zugang zur Kurzarbeit weiterhin möglich

45. Lieferkettengesetz 2023 in Kraft getreten

Das deutsche Lieferkettengesetz, beziehungsweise Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, verpflichtet Unternehmen dazu, ein angemessenes und wirksames Risikomanagement einzuführen, das es ihnen ermöglicht, Risiken für Menschenrechte und Umweltstandards im eigenen Geschäftsbereich und bei ihren Zulieferern zu erkennen. Es ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten und richtet sich an Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern, ab dem Jahr 2024 dann an Firmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten.

Allerdings plant die EU Verschärfungen in diesem Bereich. Unter anderem soll der Anwendungsbereich erweitert werden, indem die Anzahl der Beschäftigten reduziert wird. Der Handwerksverband kritisierte, dass sich dadurch für Handwerksbetriebe eine "erhebliche indirekte Betroffenheit" anbahne. "Informationsgesuche von Finanzierungspartnern und von Kunden in der Lieferkette werden deutlich zunehmen – zumal künftig fast fünfmal so viele Unternehmen berichtspflichtig sein werden wie bisher", so ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke. Er forderte dazu auf, den Aufwand durch diese indirekten Auswirkungen auf das Nötigste zu beschränken.

Mehr zu den Hintergründen:

>>> Lesetipp: Lieferkettengesetz: Was kommt auf Handwerker zu?

46. Linearer-AfA-Satz erhöht

Der lineare AfA-Satz für neue Wohngebäude wurde von zwei auf drei Prozent jährlich angehoben. Das gilt für Gebäude, die nach dem 31. Dezember 2022 fertiggestellt worden sind (§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG).

Änderungen 2023: 47. Höhere Lkw-Maut

Die Lkw-Maut auf Deutschlands Fernstraßen wurde zum Jahresanfang angehoben. Sie gilt für Fahrzeuge ab einem Gewicht von 7,5 Tonnen. Bei einer großen Mautreform zum 1. Januar 2024 soll es eine Ausdehnung auf Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen und eine CO2-Differenzierung geben. Die zugrundeliegende EU-Richtlinie (Eurovignetten-Richtlinie) sieht für das Handwerk Ausnahmen von dieser Regel vor.

Mehr zu den Hintergründen:

>>> Lesetipp: Die EU-Pläne zur Transporter-Maut

48. Maler und Lackierer: Einigung auf Lohnerhöhungen

Der neue Tarifvertrag im Maler- und Lackiererhandwerk gilt seit dem 1. Januar 2023 und sieht folgende Erhöhungen vor:

  • Zum 1. Januar 2023 ist der Ecklohn West auf 18,39 Euro und der Ecklohn Ost und Berlin auf 17,86 Euro gestiegen.
  • Ab 1. April 2023 liegt der Mindestlohn I (Helfer) bei 12,50 Euro und der Mindestlohn II bei 14,50 Euro.
  • Zum 1. August 2023 wird die Ausbildungsvergütung erhöht. Sie steigt im Ausbildungsjahr auf 770 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr auf 850 Euro und im dritten Ausbildungsjahr auf 1.015 Euro.

Gewerbliche Arbeitnehmer erhalten zudem eine steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 600 Euro. Arbeitgeber müssen diese einmalig oder in Raten spätestens mit der Abrechnung Mai 2023 überweisen. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Prämie anteilig. Tarifgebundene Azubis bekommen 180 Euro.

Im Jahr 2024 sieht der Tarifvertrag weitere Erhöhungen vor:

>>> Lesetipp: Maler und Lackierer: Dieser Tariflohn gilt seit dem 1. Januar 2023

49. Lebensmittelhandwerk und Gastronomie müssen Mehrweg-Alternative anbieten

Seit 1. Januar 2023 darf es Speisen zum Mitnehmen nicht mehr nur allein in Einwegverpackungen wie Kunststoffschalen oder Plastikboxen geben. Wer sie anbietet, muss eine Mehrweg-Alternative parat haben. Geregelt ist die Mehrweg-Pflicht durch das Verpackungsgesetz (VerpackungsG) und sie trifft auch viele Betriebe im Lebensmittelhandwerk. Neben Bäckereien und Konditoreien sind das auch Metzgereien mit Imbissangeboten zum Mitnehmen.

Alle Details zur neuen Vorschrift:

>>> Lesetipp: Mehrweg-Pflicht: Das gilt ab 2023

Änderungen 2023: 50. Midijob-Grenze gestiegen

Zum 1. Januar 2023 ist die Midijob-Grenze auf 2.000 Euro gestiegen. Zuletzt war sie zum 1. Oktober 2022 von 1.300 auf 1.600 Euro gestiegen. Stimmen aus dem Handwerk kritisieren die erneute Erhöhung der Midijob-Grenze. Hierdurch würden die Betriebe nur zusätzlich belastet, während die Beschäftigten lediglich marginal von den Sozialversicherungsbeiträgen entlastet würden, sagte etwa Gerhard Schenk, Präsident des Konditorenhandwerks.

51. Minijob: Änderung bei den Pauschbeiträgen

2023 ändern sich die für geringfügige Beschäftigung anfallenden Pauschbeiträge. Darüber informiert das Online-Magazin Trialog des IT-Dienstleisters DATEV. Das betreffe die Umlagen U1 (Erstattung bei Krankheit) und U2 (Erstattung bei Mutterschaft) der Arbeitgeberversicherung. Die Steigerung bei der Umlage U1 liege bei 1,1 Prozent (vorher 0,9 Prozent), die Umlage U2 soll von 0,29 Prozent auf 0,24 Prozent sinken.

52. Neubau-Förderung lässt auf sich warten

Wer plant, im neuen Jahr zu bauen, muss geduldig sein. Eine Neuausrichtung der Neubauförderung lässt auf sich warten. "Die Neubauförderung startet im ersten Halbjahr 2023", sagte eine Sprecherin des Bundesbauministeriums auf Anfrage. Die genauen Förderbedingungen würden zurzeit erarbeitet. Ursprünglich sollte die neue Förderkulisse schon Anfang des Jahres 2023 stehen. Wie die Sprecherin weiter sagte, soll die neue Neubauförderung nahtlos an die alte Neubauförderung anschließen. Für die kommende Neubauförderung sind 1,1 Milliarden Euro vorgesehen.

Auf einen Neubaustandard hat sich die Bundesregierung hingegen festgelegt. Änderungen in zentralen Gesetzen enthalten eine Festlegung auf das sogenannte Effizienzhaus EH55 als gesetzlichen Mindesteffizienzstandard. Verschärfungen für die Gebäudehülle sind aber nicht vorgesehen. Allein der Primärenergiebedarf entscheidet künftig.

Mehr zu den neuen Baubestimmungen:

>>> Lesetipp: Dieser Neubaustandard gilt ab 2023

53. Tarifverhandlungen im Öffentlichen Dienst

10,5 Prozent mehr Einkommen fordern die Gewerkschaften im öffentlichen Dienst. Im Januar 2023 starten die Verhandlungen. Warnstreiks gelten als sehr wahrscheinlich.

54. Passwortloses Einloggen ab 2023

Passwörter könnten bald Geschichte sein: Denn Apple, Google und Microsoft wollen dieses Jahr ein passwortloses Einloggen etablieren. Möglich machen, soll das eine Lösung, die das Passwort selbst überflüssig machen soll. Die Rede ist von Fido (Fast Identity Online), was zu Deutsch so viel wie schnelle Online-Identifikation bedeutet. Die neueste Version, Fido 2, soll die sichere, passwortlose Anmeldung bei Online-Diensten ermöglichen.

Fido 2 steht für eine Reihe von IT-Sicherheitsstandards. Wie die Lösung genau funktioniert, können Interessierte hier nachlesen:

>>> Lesetipp: Passwortloses Einloggen ab 2023: Die Zukunft des Logins?

55. Pfändungsfreigrenze steigt zum 1. Juli

Wer Schulden tilgen muss, dem bleibt immer ein gesetzlich gesicherter Betrag, den Gläubiger nicht einfordern dürfen. Dieser ist per Gesetz vor einer Pfändung geschützt. Die nächste Erhöhung der Pfändungsfreigrenze steht zum 1. Juli 2023 an. Um wie viel Euro sie erhöht wird, steht derzeit aber noch nicht fest. Den neuen Wert gibt das Bundesjustizministerium bekannt. Derzeit liegt die Pfändungsfreigrenze bei 1.330,16 Euro.

56. Mehr Geld für Pflegekräfte

Im Jahr 2023 steigt der Mindestlohn für Beschäftigte in der Pflege in zwei Schritten zum 1. Mai 2023 und zum 1. Dezember 2023 auf bis zu 18,25 Euro pro Stunde. Auch der Urlaubsanspruch erhöht sich um neun zusätzliche Tage.

57. Steuerliche Entlastungen bei Photovoltaik

Einnahmen aus dem Betrieb kleiner Photovoltaikanlagen sind nun bis zu einer bestimmten Leistung von der Ertragssteuer befreit. Das ist im Jahressteuergesetz 2022 festgelegt. Die Ertragsteuerbefreiung gilt für Anlagen auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien bis 30 Kilowatt. Bei Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Häusern liegt die Grenze bei 15 Kilowatt pro Wohn- oder Gewerbeeinheit. Zudem gilt eine Grenze von höchstens 100 Kilowatt-Peak pro Steuerpflichtigen (gemeint ist die Modulleistung laut Marktstammdatenregister). Darüber hinaus müssen Immobilienbesitzer bei kleineren Photovoltaik-Anlagen keine Mehrwertsteuer für den Kauf und die Installation bezahlen. Damit müssen sie sich nicht mehr für oder gegen die sogenannte Kleinunternehmerregelung entscheiden. Ein Vorsteuerabzug entfällt damit auch.

Weitere Details:

>>> Lesetipp: Ampel will Betreiber kleiner PV-Anlagen entlasten

58. Wer mit PU-Bauschaum arbeitet, unterliegt 2023 einer Schulungspflicht

Klebstoffe, Schäume, Lacke, Beschichtungs- und Dichtstoffe – in vielen Handwerksberufen ist eine Arbeit ohne sie kaum denkbar. Doch häufig enthalten solche Stoffe Isocyanate oder Diisocyanate. Diese Chemikalien sind Grundbausteine für Polyurethan (PU). In der noch nicht ausgehärteten Form gelten sie als giftig und krebsverdächtig. Die Europäische Kommission hat deswegen in der Chemikalienverordnung REACH festgelegt, dass Diisocyanate künftig nur noch nach entsprechender Schulung verwendet werden dürfen. Bis zum 24. August 2023 muss jeder, der gewerblich Diisocyanate nutzt, eine Schulung absolvieren, die alle fünf Jahre wiederholt werden muss. Der Verband der Europäischen Kleb- und Dichtstoffindustrie bietet diese Schulungen online in drei verschiedenen Abstufungen an, je nach Gefährdungsstufe. Mehr dazu:

>>> Lesetipp: Schulungspflicht bis 2023: PU-Bauschaum sicher handhaben

59. Rentenerhöhung

Rentnerinnen und Rentner können voraussichtlich mit mehr Geld rechnen. In Westdeutschland sollen die Renten im Juli 2023 um rund 3,5 Prozent steigen und in Ostdeutschland um gut 4,2 Prozent. Die Daten sind vorläufig, Klarheit gibt es in diesem Frühjahr.

60. Neue Sachbezugswerte

Die Sachbezugswerte 2023 sind bereits ab dem ersten Abrechnungsmonat des Jahres 2023 maßgeblich, da die geänderte Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) planmäßig am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Die Verordnung regelt, welcher geldwerte Vorteil versteuert und verbeitragt werden muss, wenn der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer Verpflegung, eine Unterkunft oder Wohnung kostenlos zur Verfügung stellt. Die Werte für 2023 hat die Krankenkasse die Techniker hier zusammengefasst.

Änderungen 2023: 61. Neue Förderung für Sanierung seit 2023

Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) reformiert. Im Einzelnen umfassen die Änderungen höhere Boni in der Sanierungsförderung. Zudem gibt es Neuerungen bei der Förderung von Heizungsanlagen. Die Änderungen wurden im Bundesanzeiger veröffentlicht und sind zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.

>>> Alle Details zu den reformierten Förderrichtlinien gibt es beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

62. Bundesländer führen Solarpflicht ein

Baden-Württemberg ist das erste Bundesland, in dem bereits jetzt eine Solarpflicht beschlossen ist, die auch bald schon für Wohnhäuser greift und künftig auf Sanierungen ausgeweitet wird. So gilt seit 2023 auch eine Pflicht zur Installation einer Solaranlage, wenn ein Hausbesitzer ein Dach grundlegend sanieren lässt. Auch andere Bundesländer schreiben eine Solarpflicht seit diesem Jahr vor. Dazu gehören etwa Berlin, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Niedersachen. Weitere Bundesländer äußerten Pläne zu einer Solarpflicht.

Darüber hinaus haben sich die Energieminister der Bundesländer gemeinsam für eine Diskussion über eine Solarpflicht für alle Neubauten ausgesprochen. "Wir wollen, dass es eine Solarpflicht in Deutschland gibt für alle Neubauten und bei grundlegenden Sanierungen und auch für Neubauten in Europa", sagte Baden-Württembergs Energieministerin Thekla Walker (Grüne) nach einem Treffen der zuständigen Minister Mitte September 2022.

Ein Überblick über den Stand der Solarpflicht in den einzelnen Bundesländern (Stand 4. April 2022):

>>> Lesetipp: Solarpflicht: In welchen Bundesländern sie gilt oder geplant ist

63. Steuer: Voller Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen

Für Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine Rürup-Rente (sogenannte Basisversicherung) gilt seit 2023 der 100-prozentige Sonderausgabenabzug bei Ermittlung des zu versteuernden Einkommens. Damit soll eine Doppelbesteuerung von Renten in Zeiten des Ruhestands vermieden werden.

64. Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung

2023 gelten folgende Werte bei der Sozialversicherung:

Krankenversicherung:

  • Die Beitragsbemessungsgrenze ist von 58.050 Euro auf 59.850 Euro jährlich bzw. von 4.837,50 Euro auf 4.987,50 Euro monatlich gestiegen.
  • Die Versicherungspflichtgrenze (auch als Jahresarbeitsentgeltgrenze bekannt) ist von 64.350 Euro auf 66.600 Euro gestiegen. Arbeitnehmer, die diese Grenze überschreiten, sind krankenversicherungsfrei und können zwischen freiwilliger gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen.

Rentenversicherung:

  • Die Beitragsbemessungsgrenze ist 2023 im Westen von 7.050 Euro auf 7.300 Euro pro Monat gestiegen und im Osten von 6.750 Euro auf 7.100 Euro.

Bezugsgröße Rentenversicherung:

  • Die Bezugsgröße West ist von 3.290 Euro auf 3.395 Euro gestiegen. Die Bezugsgröße Ost von 3.150 Euro auf 3.290 Euro. Die Bezugsgröße ist der durchschnittliche Verdienst aller Versicherten. Die Bezugsgröße ist Berechnungsgrundlage für eine Vielzahl von Werten und spielt zum Beispiel bei Rentenversicherungsbeiträgen Selbstständiger, bei der Familienversicherung oder Versorgungsbeziehern eine wichtige Rolle.

65. Steuer: Höhere Sparerpauschbeträge

Der Sparerpauschbetrag wurde in diesem Jahr (ledig/zusammenveranlagte Eheleute) auf 1.000 Euro/2.000 Euro erhöht (vorher 801 Euro/1.602 Euro). Kapitalerträge bis zu dieser Höhe werden nicht besteuert. Zudem ist der Ausbildungsfreibetrag für ein volljähriges, im Rahmen eines Studiums oder einer Ausbildung auswärtig untergebrachtes Kind auf 1.200 Euro gestiegen (vorher 924 Euro).

66. Stiftungen: Vereinheitlichung des Stiftungsrechts

Am 1. Juli 2023 tritt das das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts in Kraft. Stiftungen bietet das neue bundeseinheitliche Stiftungsrecht erleichterte Möglichkeiten für Strukturentscheidungen und zur Satzungsgestaltung, heißt es beim Bundesverband Deutscher Stiftungen. Dieser hatte sich nach eigenen Worten für eine Reform eingesetzt und begrüßt das neue Gesetz.

67. Strompreisbremse ab 1. März 2023

Mit der Strompreisbremse sollen Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen mit einem Stromverbrauch von weniger als 30.000 kWh im Jahr für 80 Prozent der Jahresverbrauchsprognose höchstens einen Preis von 40 Cent brutto pro Kilowattstunde bezahlen. Wie bei der Gas- und Wärmepreisbremse, sollen im März auch hier rückwirkend die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet werden. Neben dem subventionierten Strompreis will die Bundesregierung die Übertragungsnetzentgelte niedrig halten, was die Strompreisrechnung zusätzlich senken soll. Für Unternehmen mit einem Verbrauch von mehr als 30.000 Kilowattstunden pro Jahr soll der Deckel bei 13 Cent (Netto-Arbeitspreis) für 70 Prozent des historischen Verbrauchs liegen.

>>> Lesetipp: Dezemberhilfe, Strom- und Gaspreisbremse: Das ist der Stand

68. Höhere Tabaksteuer

Die Steuern auf Zigaretten, Zigarillos und Tabak wurden und werden auch in den kommenden Jahren weiter erhöht. Die Tabaksteuer für eine Packung Zigaretten (20 Stück) steigt im Zeitraum 2022 bis 2026 um durchschnittlich circa acht Cent pro Jahr, teilt das Bundesministerium der Finanzen mit. 

Änderungen 2023: 69. Aus für die Telefonzelle

Ab sofort ist es nicht mehr möglich, in den bundesweit noch rund 12.000 verbliebenen Fernsprechern Telefongespräche mit Münzen zu bezahlen. Darüber berichtete im vergangenem Jahr die Tagesschau. Die Münzzahlung werde deaktiviert, teilte demnach die Telekom in Bonn mit. Ab Ende Januar werde dann auch die Zahlungsfunktion mittels Telefonkarten eingestellt. Damit ende dann der gesamte Telekommunikationsdienst an den Telefonsäulen beziehungsweise -häuschen – und eine Ära: Laut Tagesschau begann diese 1881 mit dem ersten "Fernsprechkiosk" in Berlin.

70. Tierwohl: Kommt 2023 ein Label für Schweinefleisch?

Bundesagrarminister Cem Özdemir hat ein Konzept für eine neue verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung vorgelegt. Dieses soll in diesem Jahr gelten – allerdings erst einmal nur für Schweinefleisch. Vorgesehen ist ein fünfstufiges Modell. Daran sollen Verbraucherinnen und Verbraucher ablesen können, wie viel Platz den Tieren während der Mast zur Verfügung stand und wie komfortabel ihre Ställe waren. Noch am 15. Dezember 2022 hatte der Bundestag den von Özdemir vorgelegten Entwurf des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes debattiert.

Mehr über die verpflichtende Tierkennzeichnung:

>>> Lesetipp: Haltungsform: So sieht das geplante Label für Schweinefleisch aus

71. Diese Fahrzeughalter müssen 2023 zur TÜV-Hauptuntersuchung

In der Regel ist die Hauptuntersuchung (HU) für alle Fahrzeuge spätestens nach zwei Jahren Pflicht. Auskunft über den nächsten HU-Termin gibt unter anderem die Farbe der HU-Plakette auf dem Kennzeichen. Ist die TÜV-Plakette rosa bedeutet das: 2023 ist es soweit. Die neue TÜV-Plakette ist dann orange. Wird der neue TÜV-Termin zu sehr überzogen, kann das laut des Portals bussgeldkatalog.org Bußgelder von bis zu 75 Euro nach sich ziehen – und unter Umständen sogar einen Punkt in Flensburg. Eine blaue TÜV-Plakette erhalten Fahrzeughalter, wenn sie ihren Neuwagen erstmals 2023 zulassen. Dann ist die erste HU erst in drei Jahren fällig.

72. Verkauf von Lebensmitteln: Ermäßigter Umsatzsteuersatz gilt weiterhin

Gute Nachricht für Handwerksbetriebe, die Lebensmittel verkaufen und dafür Tische bereitstellen, um vor Ort zu essen. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz, der eigentlich nur bis zum 31. Dezember 2022 gelten sollte, gilt weiterhin bis Ende 2023. Zum Jahreswechsel müssen die Registrierkassen also nicht umprogrammiert werden. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz gilt nur für Lebensmittel und nicht für Getränke

73. Änderungen beim Umweltbonus

Zum 1. Januar 2023 ist der Umweltbonus für Elektrofahrzeuge gesunken. Für Plug-in-Hybridfahrzeuge gibt es nun gar keine Förderungen mehr. Der Umweltbonus beträgt

  • bei einem Nettolistenpreis bis 40.000 Euro: 4.500 Euro
  • bei einem Nettolistenpreis von mehr als 40.000 Euro bis höchstens 65.000 Euro: 3.000 Euro
  • bei einem Nettolistenpreis über 65.000 Euro: 0 Euro

>>> Lesetipp: Die 10 Tipps zum Kauf eines E-Autos

74. Weiterhin vereinfachte Verlustverrechnung für Unternehmen

Unternehmerinnen und Unternehmer können auch 2023 Verluste bis zehn Millionen Euro mit Gewinnen früherer Jahre verrechnen, bei gemeinsamer Veranlagung 20 Millionen. Darüber informiert das Online-Magazin Trialog des IT-Dienstleisters DATEV.

75. Ende der Westbalkanregelung?

Staatsangehörige von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien durften in den letzten Jahren unabhängig von einer formalen Qualifikation zur Erwerbstätigkeit nach Deutschland einreisen. Ende 2022 ist die sogenannte Westbalkanregelung eigentlich ausgelaufen. Ende November 2022 hatte das Bundeskabinett jedoch Eckpunkte eines modernen Gesetzes zur Fachkräfteeinwanderung beschlossen. Darin hieß es, dass die Westbalkanregelung weiter zulässig sein soll. Die Eckpunkte sollen laut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil Anfang diesen Jahres in den Deutschen Bundestag eingebracht werden.

Was die Bundesregierung bei der Fachkräfteeinwanderung noch plant:

>>> Lesetipp: Kabinett beschließt Eckpunkte für modernes Einwanderungsrecht

76. Mehr Schutz für Whistleblower

Gammelfleisch, Abgasaffäre oder Betrug bei Corona-Hilfen – viele derartige Rechtsverstöße von Unternehmen kamen dadurch ans Licht, weil einzelne Personen Hinweise darauf weitergegeben oder öffentlich gemacht hatten. Wer dies wagt und als sogenannter Whistleblower agiert, setzt aber nicht selten seinen Job aufs Spiel oder geht zumindest die Gefahr ein, berufliche Nachteile zu erfahren. Um Menschen vor solchen zu schützen, hat der Europäische Gesetzgeber die Whistleblower-Richtlinie verabschiedet. Das nationale Gesetz für Deutschland tritt voraussichtlich noch in diesem Jahr in Kraft. Der Gesetzesvorschlag sieht unter anderem vor, dass Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern eine interne Whistleblowing-Meldestelle einrichten müssen.

Änderungen 2023: 77. Mehr Wohngeld

Das Wohngeld steigt um durchschnittlich 190 Euro im Monat. Damit erhalten die berechtigten Haushalte im Schnitt rund 370 Euro monatlich. Wohngeld können Haushalte beantragen, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber wenig Geld haben.

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