Steuertipp Darlehen zwischen verbundenen Unternehmen im In- und Ausland
Hat ein Handwerksunternehmen aus Deutschland eine Tochtergesellschaft im Ausland und der ausländischen Tochter wird ein Darlehen gewährt, ruft das in der Regel das Finanzamt auf den Plan. Hier wird geprüft, ob die vereinbarten Zinsen angemessen sind. Wird auf das Darlehen verzichtet oder fällt es aus, prüft das Finanzamt, ob der Gewinn des Darlehensgebers dadurch gemindert werden darf.
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