Bundestariftreuegesetz Öffentliche Aufträge: Neue Tariftreuepflichten für Bundesaufträge
Wer Bundesaufträge ausführen möchte, muss seit dem 1. Mai 2026 neue Vorgaben zur Tariftreue beachten. Gleichzeitig stärkt das Bundestariftreuegesetz die Rechte der Beschäftigten bei öffentlichen Bundesaufträgen. Verstöße können teuer werden und sogar zum Ausschluss von Vergabeverfahren führen.
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