Baden-Württemberg Rückzahlung von Corona-Soforthilfe: Gewehrt und gewonnen

"Da fällt man vom Glauben ab": Friseurmeister Holger Schier sollte über 10.000 Euro Corona-Soforthilfe zurückzahlen – und klagte. Der Verwaltungsgerichtshof gab ihm Recht, das Land Baden-Württemberg reagierte mit einem neuen Gesetz. Welche Betriebe jetzt ebenfalls profitieren.

Die Corona-Soforthilfe wurde während des ersten Lockdowns von März bis Mai 2020 ausgezahlt, als Geschäfte, Gastronomie und Dienstleistungsbetriebe schließen mussten. - © Peter de Kievith – stock.adobe.com

Sechs Jahre nach dem ersten Lockdown beschäftigen die Corona-Soforthilfen auch die Gerichte. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH, Az. 14 S 1869/24) hat im vergangenen Oktober entschieden, dass Corona-Soforthilfen nicht zurückgefordert werden dürfen, nur weil sich die Lage im Nachhinein als weniger dramatisch herausstellte.

Holger Schier, Friseurmeister aus Heidenheim, hatte sich gegen die Rückforderung seiner Soforthilfe durch die L-Bank gewehrt – und in zweiter Instanz erneut Recht bekommen. Der VGH urteilte: Wer im März 2020 einen Liquiditätsengpass hatte und deshalb Soforthilfe beantragte, von dem kann das Geld nicht nachträglich zurückgefordert werden, nur weil eine spätere Betrachtung einen rechnerischen Überschuss ergab.

Urteil mit Signalwirkung

Für Prof. Niko Härting, Rechtsanwalt und Vorstandsmitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV), hat das Urteil damit Signalwirkung: "Das ist eine wichtige Entscheidung, denn diese Fallkonstellation haben wir sehr oft." Das Gericht habe klargestellt: "Es kann nicht auf einmal eine Nachhineinbetrachtung herangezogen werden, von der zum Zeitpunkt der Antragstellung keine Rede war."

Kern des Problems sei genau diese Kluft zwischen der Perspektive "Vorher" und "Nachher". Die Bewilligungsstellen hätten bei ihren Rückforderungen ausschließlich auf den tatsächlichen Verlauf der Fördermonate geschaut – nicht aber auf die Situation zum Zeitpunkt der Antragstellung. Dabei sei das Geld zur Überwindung eines akuten Liquiditätsengpasses gedacht gewesen, den es genau zu diesem Zeitpunkt auch gab. An diesem Punkt entzündet sich auch die Kritik von Holger Schier: "Die Soforthilfe war ursprünglich als nicht rückzahlbarer Zuschuss angekündigt worden. Von einem Darlehen war nie die Rede."

Erster Lockdown: Sechs Wochen null Umsatz

Sein Salon musste im März 2020 – wie alle anderen – schließen. "Ich hatte sechs Wochen lang null Umsatz. Und dann kommt plötzlich eine Rückforderung. Da fällt man vom Glauben ab", erinnert sich der Friseurmeister. 10.424,21 der erhaltenen 15.000 Euro sollte er zurückzahlen. Seinen Widerspruch habe die L-Bank mit einer Allgemeinklausel abgelehnt, ohne auf seine Begründung einzugehen. "Dabei konnte ich meine Umsatzeinbußen genau darlegen. Uns fehlten im Vergleich zum Vorjahr 34.000 Euro", sagt Schier, einer von drei Geschäftsführern eines Friseursalons mit zwölf Mitarbeitern.

Dass er überhaupt klagen konnte, nachdem seine Rechtsschutzversicherung ihre Unterstützung abgelehnt hatte, verdankt Holger Schier der "Interessensgemeinschaft Friseure für Gerechtigkeit" (IFG). "Dadurch konnten wir es wagen, weil die Anwaltskosten übernommen wurden." Später wurde sein Fall zusammen mit fünf anderen zu Musterverfahren gegen die L-Bank ausgewählt – als einziges Unternehmen aus dem Handwerk. Zum Zeitpunkt des Urteils waren laut VGH noch rund 1.400 Klagen und etwa 5.500 Widerspruchsverfahren anhängig.

Land reagiert mit Gesetz: Geleistete Rückzahlungen werden erstattet

Als Reaktion auf das Urteil hat das Land Baden-Württemberg im März ein Gesetz verabschiedet, das Betrieben, die bis 7. April 2020 ihren Soforthilfe-Antrag gestellt haben, hilft. Bestandskräftige Rückforderungsbescheide werden kassiert und geleistete Rückzahlungen erstattet, Vollstreckungen werden ausgesetzt. "Über 60.000 Unternehmen in Baden-Württemberg sollen jetzt bereits zurückgezahlte Corona-Soforthilfe wieder zurückbekommen können", freut sich Schier. Für später eingereichte Anträge (ab 7. April 2020) gelten allerdings andere Voraussetzungen. Sie profitieren nicht vom neuen Gesetz.

Dass überhaupt schon ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vorliegt, überrascht Rechtsanwalt Härting. "Die allermeisten Fälle liegen noch bei den Verwaltungsgerichten oder sie hängen noch im Widerspruchsverfahren." Denn die Verfahrensdauer sei in der Regel lang. "Eine Entscheidung eines Verwaltungsgerichts dauert im Durchschnitt zwei bis vier Jahre." Dass wie im Fall von Holger Schier zwei Instanzen jeweils innerhalb eines Jahres entschieden hätten, sei ungewöhnlich.

Prof. Niko Härting ist sich sicher: "Dieses Thema wird die Gerichte noch viele Jahre beschäftigen." Und auch für Friseurmeister Holger Schier bleibt trotz seines Sieges vor Gericht ein bitterer Beigeschmack: "Die Politik hat hier kein gutes Bild abgegeben, wie sie mit Unternehmen umgeht."