Steuertipp Betriebsausgaben: Risiko für Gründer bei Gewerbesteuer
Unternehmer in spe können Aufwendungen, die vor der eigentlichen Betriebsgründung im Zusammenhang mit dem Handwerksbetrieb angefallen sind, als Betriebsausgaben geltend machen. Doch aufgepasst: Bei der Einkommensteuer und bei der Gewerbesteuer gelten für solche vorweggenommenen Betriebsausgaben völlig unterschiedliche Steuerspielregeln.
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