Steuergestaltung im Handwerk – Teil 2 Als Chef in der eigenen GmbH: Gehalt gestalten, Fallen vermeiden
Wer seine Handwerksfirma als GmbH führt, kann sich selbst ein Gehalt zahlen – und damit gezielt beeinflussen, wo und wann Steuern anfallen. Klingt einfach, ist es aber nicht: Falsch gemacht drohen Nachforderungen, Strafrisiken und Gestaltungen, die vor Gericht scheitern. Steuerberaterin Anne Billewitz zeigt, wo die echten Hebel liegen – und wo vermeintliche Steuervorteile zur Falle werden.
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