EU-Vorlage ruft Bedenken hervor Recht auf Reparatur: Was das Kfz-Gewerbe kritisch sieht
Das Geschäft der Kfz-Werkstätten liegt im Reparieren. Nun soll dieses als "Recht auf Reparatur" gesetzlich verankert werden – in Deutschland und auch EU-weit. Vorschläge der EU-Kommission stoßen im Kfz-Gewerbe allerdings auf Bedenken. Sie könnten den Gebrauchtwagenhandel gefährden.
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