Portal freigeschaltet E-Auto-Förderung gestartet: Was Autohäuser und Kunden wissen müssen

Ab sofort ist das BAFA-Portal freigeschaltet, Anträge sind rückwirkend ab Januar möglich. Das Kfz-Gewerbe begrüßt den Start, fordert aber rechtliche Sicherheit für die Beratung im Autohaus.

Neuer Schub für den Showroom: Das Kfz-Gewerbe erhofft sich von der staatlichen Kaufprämie zusätzliche Impulse für den privaten E-Auto-Markt. - © kittyfly - stock.adobe.com

Wer ein neues Elektroauto kauft oder least, kann ab sofort eine staatliche Förderung beantragen. Am Dienstagvormittag wurde das entsprechende Online-Portal freigeschaltet. Auch das Kfz-Gewerbe sieht in der Prämie einen Impuls für den Markt – fordert aber Nachbesserungen für die Praxis in den Autohäusern.

Was wird gefördert?

Geld vom Staat gibt es für Kauf oder Leasing eines Neuwagens, der seit dem 1. Januar des laufenden Jahres zugelassen wird. Anträge sind also auch rückwirkend möglich. Gefördert werden reine Elektroautos, bestimmte Plug-in-Hybride (mit Strom- und Verbrennungsmotor) sowie Elektroautos mit sogenannten Reichweitenverlängerern – kleinen Verbrennungsmotoren, die die Reichweite des E-Autos vergrößern.

Wie viel Geld gibt es?

Die Höhe des Zuschusses hängt von Fahrzeug, Einkommen und Familiengröße ab. Bis zu 6.000 Euro sind möglich.

Für reine Elektroautos gilt:

  • Basisförderung: 3.000 Euro
  • Haushaltseinkommen bis 60.000 Euro: 4.000 Euro
  • Haushaltseinkommen bis 45.000 Euro: 5.000 Euro
  • Pro Kind zusätzlich 500 Euro, maximal 1.000 Euro

Die Fördergrenze liegt bei einem Haushaltseinkommen von 80.000 Euro. Das entspricht laut Umweltministerium einem monatlichen Nettoeinkommen von rund 4.800 Euro bei Ledigen und 5.400 Euro bei Paaren. Pro Kind verschiebt sich die Grenze um 5.000 Euro nach oben, bis maximal 90.000 Euro bei zwei Kindern.

Für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Reichweitenverlängerer liegt die Basisförderung bei 1.500 Euro. Diese Autos müssen weniger als 60 Gramm CO₂ pro Kilometer ausstoßen oder mindestens 80 Kilometer rein elektrisch fahren können.

Käufer oder Leasingnehmer müssen ihr Fahrzeug mindestens drei Jahre behalten.

Wie läuft die Antragstellung?

"Der Online-Antrag führt Schritt für Schritt durch das Verfahren, von den Angaben zum Fahrzeug und Haushalt bis zum Upload der erforderlichen Nachweise", sagt Mandy Pastohr, Präsidentin des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Eine Hotline und Erklärungen auf der Website sollen helfen.

Voraussetzung ist eine BundID – ein elektronisches Konto, mit dem man sich bei Behörden digital ausweist. Einrichten lässt sie sich mit dem elektronischen Personalausweis oder einem Elster-Zertifikat aus der Steuererklärung.

Hochzuladen sind aktuelle Einkommensteuerbescheide, bei Familien mit Kindern zusätzlich ein Kindergeldnachweis, bei Plug-in-Hybriden die EU-Konformitätsbescheinigung.

Für wie viele Autos reicht das Geld?

"Die Mittel reichen für 800.000 Fahrzeuge in den nächsten drei bis vier Jahren", sagt Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD). Für drei Jahre könne er die Verfügbarkeit garantieren. Aus Ministeriumskreisen heißt es, seit Jahresbeginn seien potenziell 50.000 Fahrzeuge förderfähig. Der Antrag ist bis zu ein Jahr nach Zulassung möglich.

Nach dem abrupten Ende des Vorgängerprogramms – des sogenannten Umweltbonus – Ende 2023 war der Absatz von Elektroautos eingebrochen. Die damalige Bundesregierung hatte die Streichung mit Sparzwängen begründet.

Was fordert das Kfz-Gewerbe?

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) begrüßt den Start, sieht aber offene Praxisfragen. "Die Kaufprämie ist aus Sicht des ZDK ein wichtiger Baustein, um zusätzliche Kaufanreize zu schaffen und den privaten E-Auto-Markt gezielt zu beleben", sagt ZDK-Präsident Thomas Peckruhn.

Sein zentrales Anliegen: eine einheitliche und rechtssichere Haftungsfreistellungsklausel, die direkt im Zuge der Antragstellung integriert wird. Da Autohäuser die einkommensabhängigen Kriterien der Antragsteller im Detail nicht überprüfen können, würde eine solche Standardregelung den Autohäusern die nötige Sicherheit geben.

Auch bei der dreijährigen Mindesthaltedauer wünscht sich der ZDK klare Regeln für Sonderfälle – etwa bei wirtschaftlichem Totalschaden, Tod des Halters, Umzug ins Ausland oder vorzeitiger Rückgabe eines Leasingfahrzeugs. Zudem sollte ein Live-Überblick über den Stand des Fördertopfs für Händler und Kunden einsehbar sein.

Warum fördert die Bundesregierung?

"Wir tun mit diesem Förderprogramm etwas für die Umwelt, für die Autoindustrie und für die Haushalte, die sich sonst kein Elektroauto leisten könnten", sagt Schneider. Er verweist auch auf die Folgen des Iran-Kriegs: "Die Fahrt zur Zapfsäule tut gerade vielen Leuten weh." Elektromobilität sei eine Chance, unabhängig zu werden von teurem Diesel und Benzin.

Ist die Förderung sinnvoll?

Experten warnen vor Mitnahmeeffekten – also davor, dass die Prämie nicht voll bei den Kunden ankommt, sondern teilweise bei den Herstellern bleibt. Umstritten ist auch der Nutzen von Plug-in-Hybriden: Sie können kurze Strecken elektrisch fahren, verbrauchen mit leerer Batterie aber wegen ihres Mehrgewichts mehr Sprit. Zudem entsteht bei ihrer Produktion mehr CO₂ als bei einem reinen Verbrenner.

Auto-Experte Ferdinand Dudenhöffer hält die Prämie für überflüssig. "Das Geld hätte man sich sparen können, das hätte der Markt selbst geregelt", sagte er der "Augsburger Allgemeinen". Die Nachfrage sei wegen gestiegener Spritpreise und sinkender Neuwagenpreise ohnehin angestiegen.

Das Umweltministerium sieht trotzdem einen Schub. Zwischen Januar und April 2026 seien rund 224.000 reine E-Autos neu zugelassen worden – mit 23,6 Prozent fast jeder vierte Neuwagen und ein Rekord. dpa/fre