Gebäudemodernisierungsgesetz Heizungsgesetz gekippt: Was Betriebe wissen müssen

Die 65-Prozent-Regel fällt, neue Gas- und Ölheizungen bleiben erlaubt, ab 2029 greift eine Bio-Quote. Das Handwerk begrüßt mehr Technologieoffenheit, warnt aber vor Marktverunsicherung nach jahrelangen Investitionen in Wärmepumpen. Wo das Handwerk auf Nachbesserungen hofft.

Einbau einer Wärmepumpe: Das Handwerk hat in den vergangenen Jahren in den Aufbau von Kapazitäten investiert. - © ZVSHK

Die Bundesregierung hat den Kurswechsel beim Heizungsgesetz vollzogen. Das Kabinett beschoss in Berlin den Entwurf für das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das das Gebäudeenergiegesetz (GEG) der früheren Ampel-Koalition ablösen soll. Kernpunkt: Die Vorgabe, dass neue Heizungen in der Regel zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, fällt weg. Der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen bleibt damit zulässig. Der Bundestag soll das Gesetz noch vor der Sommerpause Mitte Juli verabschieden.

Bio-Treppe statt 65-Prozent-Vorgabe

An die Stelle der starren Quote tritt ein gestufter Pflichtanteil klimafreundlicher Brennstoffe. "Wer weiterhin mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas heizen möchte, mischt ab dem Jahr 2029 einen verbindlichen Bioanteil bei", heißt es im Gesetzentwurf. Die Quote steigt schrittweise an. Die Regelung, wonach ab 2045 Heizkessel nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen, entfällt.

Um Mieter abzusichern, sollen die Kostenrisiken aus teurer werdenden fossilen Brennstoffen hälftig zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Matthias Miersch betonte laut Nachrichtenagentur dpa: "Das Heizungsgesetz ist nun fest mit dem Klimaschutzgesetz und dem Ziel der Klimaneutralität 2045 verzahnt und schützt Mieterinnen und Mieter." Die Wirkung des Gesetzes soll 2030 von den Ministerien für Wirtschaft, Bauen und Umwelt überprüft werden.

ZDH: Richtiger Ansatz, aber noch keine Verlässlichkeit

Unmittelbar nach dem Kabinettsbeschluss meldete sich der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) zu Wort. Generalsekretär Holger Schwannecke nannte die Neuausrichtung "den richtigen Ansatz, Bürokratie zu reduzieren, mehr Technologieoffenheit zu schaffen und den Rechtsrahmen zu vereinfachen". Entscheidend sei nun, "schnell praxistaugliche und verlässliche Regelungen umzusetzen, die Investitionssicherheit für Betriebe und Eigentümer schaffen".

Schwannecke pochte zugleich auf eine stabile Förderkulisse: "Nur wenn Förderung stabil, verständlich und frühzeitig kommuniziert wird, können Betriebe Investitionen, Kapazitäten und Beratung sicher planen." Ein "verbindlicher und nachvollziehbarer Pfad zur Klimaneutralität und Wirtschaftlichkeit im Gebäudesektor" sei „weiterhin nicht ausreichend konkretisiert". Hinzu kämen geopolitische Unsicherheiten auf den Energiemärkten, die die Verfügbarkeit und Preisentwicklung von Brennstoffen zusätzlich beeinflussten.

Bio-Treppe: Risiken bei Beratung und Brennstoffverfügbarkeit

Kritisch bewertet der ZDH die geplante Ausgestaltung der Grüngas- und Grünölquote. "Ob ausreichend klimafreundliche Brennstoffe tatsächlich verfügbar und bezahlbar sein werden, ist ungewiss", so Schwannecke nach dem Kabinettsbeschluss. "Diese Unsicherheit erschwert Wirtschaftlichkeitsberechnungen und belastet die Beratungspraxis. Die Verantwortung für Marktverfügbarkeit und Preisentwicklung darf nicht auf das Handwerk verlagert werden."

Bereits in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf vor dem Kabinettsbeschluss hatte der Verband detailliert vor den Risiken gewarnt: Es sei offen, ob Gas- und Öllieferanten künftig Tarife mit anrechenbaren Bio-Anteilen in ausreichendem Umfang anbieten würden und ob diese "dauerhaft transparent, verlässlich und wirtschaftlich tragfähig" seien. Handwerker hätten weder Einfluss auf Brennstoffqualität noch auf Lieferketten. Mit Blick auf geopolitische Spannungen warnte der ZDH zudem davor, neue Versorgungsabhängigkeiten aufzubauen, etwa aus Konfliktregionen.

Wahlfreiheit bei Wärmeplanung gefordert

Positiv bewertet das Handwerk die Ansätze in der kommunalen Wärmeplanung. "Entscheidend bleibt jedoch, dass Wahlfreiheit erhalten bleibt und keine faktischen Anschluss- oder Benutzungszwänge bei Fernwärme entstehen", erklärte Schwannecke. Auch die geplante 1:1-Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie könne zur Verbesserung der Planungssicherheit beitragen. "Zusätzliche nationale Verschärfungen würden hingegen die wirtschaftliche Umsetzbarkeit der Wärmewende unnötig erschweren."

Für eine erfolgreiche Wärmewende sei zudem ein ganzheitlicher Ansatz notwendig. "Neben dem Heizungstausch müssen auch energetische Sanierungen der Gebäudehülle stärker berücksichtigt werden", so der ZDH-Generalsekretär. Die Rolle der Fachunternehmen und der Gebäudeenergieberatung des Handwerks gelte es zu stärken.

Knappe Anhörungsfrist und Streichung der Pflichtberatung

Schon vor dem Kabinettsbeschluss hatte der ZDH die enge Frist für die Verbändeanhörung gerügt. Der Zeitplan lasse "nur begrenzten Raum für eine umfassende fachliche Bewertung durch die Praxis". Schornsteinfeger-Präsident Alexis Gula hatte das Verfahren auf dem Bundeskongress des Energieberaterverbands GIH bereits scharf kritisiert. "Es muss Frieden einkehren in den Heizungskellern", forderte Gula. Er bezweifelte, ob die Stellungnahmen überhaupt ernsthaft geprüft würden.

Die im Entwurf vorgesehene Streichung des Beratungsgesprächs hatte der ZDH in seiner Stellungnahme aus Entbürokratisierungsgründen begrüßt. Eine qualifizierte Beratung finde ohnehin durch das Sanitär-, Heizungs- und Klima-Handwerk statt, das technologieoffen über alle Optionen informieren könne.

Der Energieberatendenverband GIH widerspricht in seiner Stellungnahme deutlich. Laut einer Sirius-Campus-Umfrage unter 726 Energieberatenden kennen lediglich 28 Prozent der Eigentümer die Risiken fossiler Heizungen klar, während 63 Prozent "Orientierung und Überblick" suchen. „Wer heute ohne unabhängige Beratung investiert, läuft Gefahr, sich mit einer neuen fossilen Heizung langfristig hohe Kosten und Abhängigkeiten ins Haus zu holen", warnt GIH-Geschäftsführer Benjamin Weismann.

Mietrecht und Bürokratie als Stolpersteine

Erheblichen Klärungsbedarf hatte der ZDH in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf bei den mietrechtlichen Regelungen ausgemacht. Die hälftige Kostenteilung könne dazu führen, dass "technische Entscheidungen" nicht mehr "nach Eignung, Effizienz und Zukunftsfähigkeit" getroffen würden, sondern nach mietrechtlichen Belastungswirkungen. Besonders für handwerkliche Vermieter von Betriebswohnungen drohten zusätzliche administrative und finanzielle Belastungen, vor allem bei gemischt genutzten Gebäuden ohne messtechnische Trennung von Wohn- und Gewerbeeinheiten.

Bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fordert der ZDH eine verlässliche Fortführung. "Änderungen von Förderbedingungen oder kurzfristige Kürzungen würden ansonsten die Investitionsbereitschaft erheblich beeinträchtigen." Beim geprüften Energieberater (HWK) verlangt der Verband, die uneingeschränkte Ausstellungsberechtigung beizubehalten und auf zusätzliche Prüfungsregelungen zu verzichten.

Umweltverbände: Klimaziele in Gefahr

Auf scharfe Ablehnung stößt der Entwurf bei Umweltverbänden. Die Bewegung "Fridays for Future" demonstrierte vor dem Kanzleramt. Aktivistin Nele Evers nannte die Reform laut dpa unverantwortlich: "Mit keiner Mathematik der Welt sind Klimaziele erreichbar, wenn nach 2045 noch neue fossile Heizungen eingebaut werden dürfen."

Besonders deutlich kritisiert das Umweltinstitut München den Kabinettsbeschluss. Till Irmisch, Referent für Energiepolitik, erklärte: "Dieses Gesetz ist ein neuer Tiefpunkt für den Klimaschutz. Wer den Einbau neuer Öl- und Gasheizungen wieder unbegrenzt erlaubt, blockiert die notwendige Abkehr von fossilen Energien für Jahrzehnte." Die Regierung verabschiede sich „von den deutschen Klimaschutzzielen" und ignoriere "sämtliche Warnungen aus der Wirtschaft und Zivilgesellschaft". Mitten in einer fossilen Energiekrise verlängere sie "mutwillig unsere gefährliche Abhängigkeit von Gas- und Ölimporten aus dem Ausland". Das helfe nur der fossilen Industrie.

Kritik von der Gewerkschaft

Kritik gab es auch von der Gewerkschaft IG Metall. Jürgen Kerner, Zweiter Vorsitzender der IG Metall, sagte: "Der Gebäudeenergiepolitik der Bundesregierung fehlt es an strategischer Klarheit. Wir befürchten aufgrund der Komplexität des Gesetzentwurfs weiterhin Verunsicherung und in der Folge Investitionszurückhaltung." Das gefährde Arbeitsplätze in der Heizungsindustrie. "Insofern bleibt das Gebäudemodernisierungsgesetz weit hinter den Erwartungen von Beschäftigten und Industrie zurück."

Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) argumentierte ähnlich: "Viele Menschen investieren derzeit nicht, weil sie grundsätzlich gegen Modernisierung wären“, so ZVSHK-Präsident Michael Hilpert. "Sie investieren nicht, weil sie befürchten, dass die politischen Rahmenbedingungen in zwei oder drei Jahren schon wieder anders aussehen."

ZDH-Generalsekretär Schwannecke fasste die Erwartungen des Handwerks an das weitere parlamentarische Verfahren so zusammen: "Das Handwerk steht bereit, die Wärmewende umzusetzen. Dafür braucht es verlässliche Bedingungen, weniger Bürokratie und ein konsistentes Zielbild, das Klimaneutralität, Investitionssicherheit und Praxistauglichkeit zusammenführt." mit dpa