PPWR-Verordnung Was die neue EU-Verpackungsverordnung für das Handwerk bedeutet
Die Verordnung PPWR regelt die Verpackung von Lebensmitteln, den Vertrieb von Eigenmarken und den Import von Materialien aus Drittstaaten. Ab August betreffen die neuen Bestimmungen damit auch Handwerksbetriebe wie Bäckereien, Konditoreien, Metzgereien und Bauunternehmen.
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