Immer mehr Ältere in Deutschland arbeiten und beziehen Rente. Vor allem Neben- und Minijobs sind im Rentenalter gern genutzt. Abzugsfrei ist das Arbeiten im Ruhestand allerdings nicht immer. Doch wann greifen Einkommensgrenzen? Wie viel dürfen Rentner hinzuverdienen?

Mehr als eine Million Beschäftigte in Deutschland sind 67 Jahr alt oder sogar älter. Damit arbeiten sie, obwohl sie das reguläre Renteneintrittsalter bereits erreicht haben. Fast 600.000 von ihnen sind sogar über 70 Jahre alt, 220.000 über 75. Sie alle haben noch einen regelmäßigen Job. Die Zahlen gehen aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken im Bundestag zurück.
Zwar ist der Großteil der älteren Beschäftigten als Minijobber angestellt. Rund 800.000 sind es der Bundesregierung zufolge und für sie ist der Hinzuverdienst zur Rente im Prinzip sozialversicherungs- und steuerfrei. Doch es sind auch reguläre Beschäftigungen und Nebenjobs darunter. Für die Kombination aus Rente und Nebenjob wiederum können Hinzuverdienstgrenzen gelten, wenn keine Abgaben anfallen sollen.
Was darf man als Rentner hinzuverdienen, ohne dass Kürzungen drohen?
Der Nebenjob im Rentenalter liegt im Trend – entweder, weil ältere Mitarbeiter in den Betrieben unabkömmlich sind oder weil die Rente nicht zu leben reicht. Wer während des Rentenbezugs etwas hinzuverdient, muss allerdings in manchen Fällen damit rechnen, dass die gesetzliche Rente gekürzt wird. Wichtig ist hierbei die Unterscheidung, ob die Rente ab dem regulären Renteneintrittsalter bezogen wird oder schon früher. Ist die Regelaltersgrenze bereits erreicht oder nicht?
Wer mit dem regulären Renteneintrittsalter in den Ruhestand geht, kann grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen und muss die Beschäftigung auch nicht bei seinem Rentenversicherungsträger melden. Mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze greift eine Versicherungsfreiheit. Für diejenigen, die weiterhin arbeiten, müssen ausschließlich die Arbeitgeber einen Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung leisten. Arbeitnehmern steht es frei, eigene Beiträge zu zahlen und damit die Rente zu erhöhen. Wer dies möchte, muss seinem Arbeitgeber Bescheid geben, dass er auf die Versicherungsfreiheit verzichtet. Einmal im Jahr erhöht sich dann die Rente durch die eigenen und auch durch die Arbeitgeberbeiträge. Weitere Sozialversicherungsbeiträge als die der Rentenversicherung spielen im Rentenalter keine Rolle.
Regelaltersgrenze – was ist das genau und wann ist sie erreicht?
Die Regelaltersgrenze wird für nach dem 31. Dezember 1946 geborene Versicherte schrittweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben. Wer zum Beispiel 1954 geboren ist und im Jahr 2022 seinen 65. Geburtstag feiert, erreicht die Regelaltersgrenze mit 65 Jahren und elf Monaten. Alle, die 1964 oder später geboren sind, erreichen diese erst mit 67 Jahren.
Versicherte Geburtsjahr | Anhebung um Monate | auf Alter | |
Jahr | Monat | ||
1947 | 1 | 65 | 1 |
1948 | 2 | 65 | 2 |
1949 | 3 | 65 | 3 |
1950 | 4 | 65 | 4 |
1951 | 5 | 65 | 5 |
1952 | 6 | 65 | 6 |
1953 | 7 | 65 | 7 |
1954 | 8 | 65 | 8 |
1955 | 9 | 65 | 9 |
1956 | 10 | 65 | 10 |
1957 | 11 | 65 | 11 |
1958 | 12 | 66 | 0 |
1959 | 14 | 66 | 2 |
1960 | 16 | 66 | 4 |
1961 | 18 | 66 | 6 |
1962 | 20 | 66 | 8 |
1963 | 22 | 66 | 10 |
Quellen: Deutsche Rentenversicherung Bund / Bundesamt für Justiz
Anders sieht es auch, wenn man die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat. Denn dann wird der Verdienst ab einer bestimmten Einkommensgrenze von der Rente abgezogen. Als vorgezogene Altersrente gelten hierbei etwa die Altersrenten für langjährige und besonders langjährige Versicherte (Rente mit 63) und Altersrenten für schwerbehinderte Menschen. Je nach Höhe des Einkommens greifen Abzüge und die Rente wird nicht mehr als Vollrente, sondern nur noch als Teilrente gezahlt.
In der Rente etwas hinzuverdienen: Was erlaubt die Flexi-Rente?
Mit der Einführung der sogenannten Flexi-Rente im Jahr 2017 hat der Gesetzgeber die Hinzuverdienstgrenzen ausgeweitet. Nun zählt nicht mehr nur der monatliche Verdienst eines arbeitenden Rentners, sondern die Summe des Einkommens über das ganze Jahr hinweg. Dies greift egal, wann sie in welcher Höhe bzw. Verteilung erzielt wurde. So kann jeder Rentner seitdem bis zu 6.300 Euro im Jahr hinzuverdienen, ohne dass Abzüge von der Rente drohen. Während der Corona-Pandemie gelten dabei allerdings Sonderregelungen (siehe Infokasten) bzw. ist die Grenze angehoben. Als Hinzuverdienst gelten dabei nach Angaben der Rentenversicherung der Bruttoverdienst aus abhängiger Beschäftigung, der steuerrechtliche Gewinn (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbständiger Arbeit) sowie vergleichbares Einkommen (zum Beispiel Abgeordnetenbezüge).
Bei denjenigen, die mehr als diese 6.300 Euro im Jahr verdienen, werden 40 Prozent der darüber liegenden Einkünfte von der Rente abgezogen.
Sonderregelung aufgrund der Corona-Pandemie
Um Personalengpässen entgegenzuwirken, hat die Deutsche Rentenversicherung die Hinzuverdienstgrenzen für vorgezogene Altersrenten 2021 und 2022 angehoben. Statt ab einer Grenze von 6.300 Euro pro Jahr müssen Rentner 2021 und 2022 erst ab einem Hinzuverdienst von 46.060 Euro mit Abzügen rechnen. Der Gesetzgeber hatte bereits 2020 eine Anhebung des Hinzuverdienstes beschlossen, so dass die Grenze dann bei 44.590 Euro lag.
Was ist der Hinzuverdienstdeckel?
Als weitere Regelung, gilt der sogenannte Hinzuverdienstdeckel, der bestimmt, ab wann arbeitende Rentner mit Abzügen rechnen müssen. Wer mehr als die dabei individuell berechnete Summe verdient, muss mit einer vollständigen Anrechnung des Hinzuverdienstes auf die Rente rechnen. Der Hinzuverdienstdeckel wird jeweils aus den Einkommensverhältnissen der letzten 15 Kalenderjahre vor Rentenbeginn berechnet. Dabei ist das Kalenderjahr mit den meisten Entgeltpunkten maßgebend. Mit dem Hinzuverdienstdeckel möchte der Gesetzgeber erreichen, dass Versicherte während des Rentenbezugs aus Rente plus Hinzuverdienst nicht mehr Einkommen erzielen, als aus dem höchsten Verdienst in den letzten 15 Jahren vor Beginn der Rente.
Was gilt steuerlich für Rentner? Ist auf jeden Verdienst Einkommensteuer zu bezahlen?
Grundsätzlich ist auch für Rentner nur der Minijob steuerfrei. Nur der Arbeitgeber muss dabei zwei Prozent an Steuern pauschal bezahlen. Ohne diese pauschale Besteuerung wird das Einkommen zur Rente hinzugerechnet und es fallen Steuern auf die Summe abzüglich von Freibeträge an. Als Freibetrag gilt für arbeitende Rentner einerseits der Steuerfreibetrag im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes und andererseits der Grundfreibetrag, der für jeden Arbeitnehmer gilt. Fällig wird die Einkommensteuer für Rentner grundsätzlich nur dann, wenn die Gesamteinkünfte über dem Grundfreibetrag von 9.984 Euro (Verheiratete: 19.968 Euro) im Jahr 2022 liegen.
Der Steuerfreibetrag, der für diejenigen gilt, die mehr als den Grundfreibetrag beziehen, reduziert sich schrittweise bis im Jahr 2040 – abhängig vom Jahr des Renteneintritts. Andersherum steigt die Steuerbelastung an, so dass ab 2040 kein Freibetrag mehr besteht. Umgekehrt können Berufstätige in jüngeren Jahren immer mehr Ausgaben zur Altersvorsorge von der Steuer absetzen. So sollen sie größere Anreize zur Altersvorsorge haben.
Im Jahr 2022 sind es 82 Prozent der Rente, auf die Steuern fällig sind. Es gilt also ein Freibetrag von 18 Prozent für alle Neurentner. Die Höhe der zu versteuernden Rente richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns und so bleibt der Freibetrag auch in den Folgejahren nach dem Renteneintritt bestehen.