Bund und Länder weiten ihre Mittelstandsförderung deutlich aus. Ab 2023 sind Bürgschaften von bis zu zwei Millionen Euro möglich. Vor allem für Unternehmensnachfolgen steigt der Kapitalbedarf.
Zur finanziellen Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen weiten Bund und Länder ihre Mittelstandsförderung aus. Wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte, können Bürgschaftsbanken ab Jahresanfang 2023 Bürgschaften von bis zu zwei Millionen Euro statt bisher 1,25 Millionen Euro übernehmen. Parallel dazu könnten die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften Unternehmen mit bis zu 1,5 (bisher: 1,0) Millionen Euro unterstützen.
Mehr Hilfe für vom Ukraine-Krieg betroffene Unternehmen
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium Michael Kellner (Grüne) bezeichnete die Erhöhungen als "sehr wichtige Maßnahmen". "Die Erhöhung und Verbesserung der Bürgschaften und der Beteiligungsfinanzierung dient der stärkeren Unterstützung von Transformationsvorhaben, für die höhere Finanzierungsvolumina benötigt werden als in der Vergangenheit", sagte der Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung. Zudem steige seit Jahren der Kapitalbedarf für Unternehmensnachfolgen.
Und weiter heißt es aus dem Ministerium: "Um Unternehmen, die nachweislich vom Ukraine-Krieg betroffen sind, zusätzlich zu unterstützen, wurde der Bürgschaftshöchstbetrag vorübergehend für vom Ukraine-Krieg betroffene Unternehmen auf 2,5 Millionen Euro angehoben."
Regelung gilt bis Ende 2027
Die Rahmenbedingungen für die Förderung werden alle fünf Jahre zwischen Bund und Ländern neu ausgearbeitet. Die kommende Förderperiode reicht vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2027. "Mit der deutlichen Ausweitung der Obergrenzen haben die Unternehmen nun Planungssicherheit, dass Finanzierungen auch bei größeren Vorhabensummen durch die Förderinstrumente Bürgschaften und Beteiligungskapital gestemmt werden können", sagte Guy Selbherr, Vorsitzender des Verbandes Deutscher Bürgschaftsbanken.
Dabei sichern Bürgschaftsbanken Kredite der Hausbanken ab, wenn keine ausreichenden banküblichen Sicherheiten zur Verfügung stehen. Die Bürgschaftsbanken werden wiederum durch Rückbürgschaften von Bund und Ländern unterstützt. Dabei tragen die Bürgschaftsbanken 35 Prozent des Bürgschaftsrisikos und Bund und Länder gemeinsam 65 Prozent des Bürgschaftsrisikos. Und Mittelständische Beteiligungsgesellschaften beteiligen sich am Eigenkapital eines Unternehmens, wenn dies nicht ausreichend vorhanden ist.