Nachdem die Tarifverhandlungen und die Schlichtung zunächst scheiterten, konnten sich Arbeitgeber und Gewerkschaft kurz vor Jahresende 2022 doch noch auf einen neuen Tariflohn im Maler- und Lackiererhandwerk einigen. Inzwischen haben alle Parteien grünes Licht für den Kompromiss gegeben. Die Details zum neuen Tarifvertrag ab 2023 im Überblick.

Zwischenzeitlich sah es danach aus, als würde im Maler- und Lackiererhandwerk überhaupt kein Tarifvertrag mehr zustande kommen. Die Tarifverhandlungen zwischen dem Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) waren gescheitert, die Schlichtung misslungen. Mit der Folge, dass für einige Beschäftigte plötzlich nur noch der gesetzliche Mindestlohn gegolten hätte.
Kurz vor Jahresende 2022 konnten sich die Sozialpartner dann doch noch zusammenraufen und eine Einigung für die rund 150.000 Maler und Lackierer in Deutschland erzielen. Diese sieht fünf Prozent höhere Tariflöhne ab 2023 für Beschäftigte in den alten Bundesländern vor. Ein Jahr später kommen noch einmal 2,6 Prozent dazu. Im Osten gelten dieselben Werte, nur werden jeweils noch einmal zehn Cent draufgepackt. Gewerbliche Arbeitnehmer in Innungsbetrieben erhalten zudem eine steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 600 Euro.
Eine höhere Vergütung erhalten seit 2023 außerdem die rund 20.000 Auszubildenden in der Branche, zudem bekommen tarifgebundene Azubis 180 Euro Inflationsprämie. Darüber hinaus konnte eine Einigung bei den Branchenmindestlöhnen erzielt werden.
Tarifvertrag endgültig angenommen
Wie der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz mitteilt, haben inzwischen auch die Landesinnungsverbände grünes Licht gegeben. Der Tarifvertrag wurde somit endgültig angenommen und ist rechtzeitig am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Die Laufzeit endet am 30. September 2024.
Dieser Tariflohn gilt ab 2023 für Maler und Lackierer
Ecklohn (West) | Ecklohn (Ost und Berlin) | |
ab 1. Januar 2023 | 18,39 Euro | 17,86 Euro |
ab 1. Januar 2024 | 18,87 Euro | 18,44 Euro |
Gewerbliche Arbeitnehmer in Innungsbetrieben erhalten eine steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 600 Euro. Arbeitgeber müssen diese einmalig oder in Raten spätestens mit der Abrechnung Mai 2023 überweisen. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Prämie anteilig. Tarifgebundene Azubis bekommen 180 Euro.
Diese Mindestlöhne gelten ab April 2023 für Maler und Lackierer
Mindestlohn I (Helfer) | Mindestlohn II | |
ab 1. April 2023 | 12,50 Euro | 14,50 Euro |
ab 1. April 2024 | 13,00 Euro | 15,00 Euro |
Diese Ausbildungsvergütungen gelten ab August 2023 im Maler- und Lackiererhandwerk
1. Ausbildungsjahr | 2. Ausbildungsjahr | 3. Ausbildungsjahr | |
ab 1. August 2023 | 770,00 Euro | 850,00 Euro | 1.015,00 Euro |
ab 1. August 2024 | 800,00 Euro | 885,00 Euro | 1.050,00 Euro |
Das sagen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite zum Ergebnis der Tarifverhandlungen 2022
Selten seien die Sozialpartner so gefordert gewesen wie in der Tarifrunde 2022, so Markus Heineke, der für den Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz die Tarifverhandlungen auf Arbeitgeberseite führte. Das Ergebnis sei ein "krisengerechter Kompromiss", der sowohl der Verantwortung für die Branche Rechnung trage, gleichzeitig aber die notwendige Hilfe für die Mitarbeiter in der Branche beinhalte.
Auch der Verhandlungsführer der Arbeitnehmerseite, Carsten Burckhardt, spricht von äußerst zähen Verhandlungen. Als Erfolg verbucht er den Abschluss für die Beschäftigten im Osten: "Wir liegen hier nur noch 2,3 Prozentpunkte unter den Westlöhnen, in der nächsten Verhandlung wird es sicherlich einen gemeinsamen Lohn für alle Beschäftigten im Maler- und Lackiererhandwerk in Deutschland geben. Das wird auch Zeit."
Wichtig sei zudem die Einigung bei den Branchenmindestlöhnen. Burckhardt: "Dieser Abschluss ist besonders wichtig, hilft er doch dabei, Dumpingwettbewerb auf den Knochen der Beschäftigten zu verhindern."