Die Bundesregierung will Photovoltaik attraktiver machen. Künftig sollen Einnahmen aus dem Betrieb kleiner Anlagen bis zu einer bestimmten Leistung von der Ertragssteuer befreit werden – und es sind noch weitere Steuerentlastungen geplant.

Die Ampel-Koalition senkt die Hürden für kleine Photo-Voltaikanlagen. Wie Finanzminister Christian Lindner (FDP) ankündigte, sollen künftig die Einnahmen aus dem Betrieb kleiner Anlagen bis zu einer bestimmten Leistung von der Ertragsteuer befreit werden. Außerdem soll auf die Lieferung und Installation unter bestimmten Umständen keine Mehrwertsteuer anfallen. "Ich glaube, damit haben wir im Steuersystem einen echten, ganz starken zusätzlichen Anreiz geboten, wirklich jetzt dem Gedanken näher zu treten, eine tolle Anlage auf das eigene Dach zu stellen", betonte Bundesfinanzminister Lindner.
Die Ertragsteuerbefreiung soll für Anlagen auf Einfamilienhäusern bis 30 Kilowatt gelten. Bei Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Häusern liegt die Grenze bei 15 Kilowatt pro Wohn- oder Gewerbeeinheit. Zudem soll eine Grenze von höchstens 100 Kilowatt-Peak pro Steuerpflichtigen gelten. Damit ist die Modulleistung laut Marktstammdatenregister gemeint, heißt es beim Bundesverband Solar. Bisher gab es lediglich eine Verwaltungsvereinfachung zur Liebhaberei für Anlagen bis zehn Kilowatt-Peak.
Steuerentlastungen werden wohl auch für ältere Anlagen gelten
Da es sich künftig um eine Regelung handelt, die grundsätzlich die Einkünfte bestimmter Photovoltaik-Anlagen von der Steuer befreit, wird dies nach Einschätzung des Bundesverbandes Solar auch für ältere Anlagen gelten, bei denen die Voraussetzungen erfüllt sind. Im Gegenzug für die Nichtbesteuerung von Einnahmen könnten dann auch keine Kosten mehr geltend gemacht werden, heißt es.
Weil Immobilienbesitzer nach den Plänen des Ministers künftig bei diesen kleineren Photovoltaik-Anlagen keine Mehrwertsteuer für den Kauf und die Installation bezahlen müssen, müssen sie sich nicht mehr für oder gegen die so genannte Kleinunternehmerregelung entscheiden. Ein Vorsteuerabzug entfällt damit auch.
Der Bundesverband der Elektrohandwerke begrüßt den geplanten Abbau steuerlicher und bürokratischer Hürden für Betreiber kleiner Photovoltaik-Anlagen. Der Verband moniert aber ungeklärte Abgrenzungsfragen im Bereich der Elektroinstallation. "Zudem stellt die kaufmännische Umsetzung der Umsatzsteuerbefreiung, zum Beispiel in der Software, unsere Fachbetriebe vor größere Herausforderungen", sagt Alexander Neuhäuser, stellvertretender ZVEH-Hauptgeschäftsführer.
Noch muss das Vorhaben durch das parlamentarische Verfahren. Doch Gegenwind ist von den Ländern nicht zu erwarten.