Überblick Änderungen und neue Gesetze 2022: Das ist jetzt wichtig

Der Mindestlohn ist gestiegen, Plastiktüten in Supermärkten sind verboten und das Porto kostet jetzt mehr: Das sind nur einige der vielen Änderungen 2022. Wichtige Gesetze, Neuerungen und Termine für Verbraucher und Betriebe zeigt die Übersicht.

Grafik. Zahl 2022. 0 wird von Hand gespachtelt.
Die Änderungen 2022 betreffen viele Bereiche: Der Mindestlohn und die Mindestausbildungsvergütung sind gestiegen, die Pfandpflicht wurde erweitert und defekte Elektrogeräte können Bürger nun in Supermärkten entsorgen. - © mirsad - stock.adobe.com

2021 ist ein ereignisreiches Jahr zuende gegangen, das nicht nur von den Auswirkungen der Corona-Krise geprägt war, sondern auch vom Großereignis Bundestagswahl. Nichtsdestotrotz wird es in diesem Jahr nicht weniger spannend: Einige wichtige Änderungen und neue Gesetze für 2022 sind bereits in Kraft getreten. Darüber hinaus hat die neue Regierung in ihrem Koalitionsvertrag einige Vorhaben festgehalten.

Bereits seit Januar 2022 gibt es Änderungen wie einen höheren Mindestlohn, eine erweiterte Pfandpflicht und ein Verbot von Plastiktüten. Auch auf viele Handwerker sind schon Neuerungen zugekommen. Einzelne Gewerke – darunter Gebäudereiniger und Elektriker – freuen sich über gestiegene Branchenmindestlöhne. Und ein spannender Termin für Handwerker soll 2022 erstmals seit Ausbruch der Corona-Pandemie wieder stattfinden: die Internationale Handwerksmesse (IHM) in München. Allerdings gibt es dafür einen neuen Termin.

Änderungen 2022: Das sind die wichtigsten Neuregelungen

Was hat sich 2022 schon für Arbeitnehmer und Arbeitnehmer geändert und welche Änderungen kommen im Laufe des Jahres noch auf sie zu? Neue Gesetze, Fristen und spannende Termine für Handwerker und Verbraucher hat die Deutsche Handwerks Zeitung (DHZ) in alphabetischer Reihenfolge zusammengefasst:

Das gilt seit 2022: 1. Arbeitslos melden geht jetzt auch online

Seit diesem Jahr können sich Arbeitslose auch online arbeitslos melden – rund um die Uhr und ortsunabhängig mit ihrem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion. Bisher war ein persönliches Erscheinen zwingend erforderlich. Als Alternative bleibe die persönliche Arbeitslosmeldung aber weiterhin bestehen, teilt die Bundesagentur für Arbeit mit. Der Online-Service zur Arbeitslosmeldung steht im Kundenportal der Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de) zur Verfügung.

2. Arbeitslosenversicherung: Arbeitgeberan­teil für Rentner

Laut Techniker Krankenkasse müssen Arbeitgeber seit dem 1. Januar 2022 den Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung für Rentner wieder zahlen, nachdem er einige Jahre weggefallen ist. Nähere Informationen dazu können Sie der Website der Techniker Krankenkasse entnehmen.

3. Atomausstieg bald geschafft

Zehn Jahre ist die Atomkatastrophe im japanischen Fukushima nun her. Auch auf Deutschland hatte das Unglück von 2011 Einfluss. Die Bundesregierung beschloss noch im selben Jahr die Abschaltung aller deutschen Kernkraftwerke bis 2022. Am Silvesterabend 2021/2022 wurden drei der noch sechs verbliebenen Kernkraftwerke in Deutschland abgeschaltet. Vom Netz gegangen sind die Kernkraftwerke Frohnde, Gundremmingen C und Brokdorf. Spätestens Ende 2022 soll der Atomausstieg dann endgültig geschafft sein: Dann werden die Anlagen Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 abgeschaltet.

Den genauen Fahrplan und Antworten auf wichtige Fragen zum Atomausstieg, hat die Bundesregierung auf ihrer Website zusammengefasst.

4. Ausbildung: Mindestausbildungsvergütung gestiegen

Die oftmals fälschlicherweise Azubi-Mindestlohn genannte Mindestvergütung ist seit 2020 im Berufsbildungsgesetz festgeschrieben. Ausbildungsbetriebe müssen ihren Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen, die mit fortschreitender Ausbildung, mindestens jährlich, ansteigen muss.

Für Lehrverträge, die seit dem 1. Januar 2022 beginnen, gilt jeweils für das erste Ausbildungsjahr eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 585 Euro. Für das zweite, dritte und vierte Ausbildungsjahr gibt es Aufschläge. Der Auszubildende erhält 18 Prozent, 35 Prozent beziehungsweise 40 Prozent über den Einstiegsbetrag des erste Ausbildungsjahres. Umfangreiche Infos zur Mindestausbildungsvergütung erhalten Interessierte hier:

>>> Lesetipp: Mindestausbildungsvergütung für Azubis

5. Autoversicherungen: Neueinstufung der Typklassen in 2022

Die Versicherungswirtschaft errechnet jährlich neue Typklassen für die Autoversicherungen. Für bestehende Verträge hat das Veränderungen zur Folge, die zumeist bereits seit dem 1. Januar 2022 gelten. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) berechnet hat, sind 2022 die Halter von rund elf Millionen Autos in Deutschland in der Kfz-Haftpflichtversicherung von einer Änderung der Typklasse betroffen. Mehr als sieben Millionen Pkw rutschen dabei im Vergleich zum Vorjahr in eine höhere Klasse. Halter von rund 4,3 Millionen Autos können von einer niedrigeren Einstufung profitieren.

Die Klassenänderung ist einer von mehreren Faktoren der zu veränderten Versicherungsbeiträgen führt. Mehr als um eine Klasse nach oben oder unten geht es laut GDV aber nur für wenige Modelle: So verbessern sich den Angaben zufolge etwa der Kia E-Niro, der Nissan Juke 1.0 und der VW E-Golf VII um zwei Klassen. Um zwei schlechter in der Haftpflicht liegt nun etwa der Hyundai Kona 1.6 T.

>>> Lesetipp: Kfz-Haftpflicht: Neue Typklasse für jedes vierte Auto

6. Bahn beendet Ticketverkauf in Zügen

Erst einsteigen und die Fahrkarte später beim Schaffner kaufen – das müssen sich kurzentschlossene Bahnkunden nun abgewöhnen. Seit 1. Januar 2022 werden keine Papier-Fahrkarten mehr in Fernzügen verkauft. Wer dann noch spontan einsteigt, muss sein Ticket schnell am Laptop oder Handy buchen, zehn Minuten bleiben dafür nach der Abfahrt. Die Bahn hat damit eine weitere Dienstleistung ins Internet verlegt.

>>> Lesetipp: Ab 2022: Bahn beendet Ticketverkauf in Zügen

7. Änderungen 2022: Batterien sollen umweltfreundlicher werden

Deutschland bekommt eine neue Batterieverordnung (BattVO) bzw. die gesamte Europäische Union. Die aktuell noch gültige EU-Batterierichtlinie (EU-BattRL) stammt aus dem Jahr 2006 und bildet die Grundlage für das deutsche Batteriegesetz (BattG). Zum 1. Januar 2022 sollte die BattRL von der neuen BattVO abgelöst werden. Doch dieses Ziel mussten Deutschland und alle EU-Mitgliedstaaten verschieben.

Es gibt noch zu viele Details, die die einzelnen Länder abstimmen müssen. Aktuell ist die Rede davon, dass der neue Abstimmungsprozess im EU-Parlament und im Rat im ersten Halbjahr 2022 starten soll.

Die neue geplante Batterieverordnung beinhaltet in ihrem aktuellen Entwurf im Sinne der Kreislaufwirtschaft Maßnahmen und Instrumente entlang des gesamten Lebensweges von Batterien: "Von der nachhaltigen Gewinnung und ethischen Beschaffung der Rohstoffe, über Ökodesign, erweiterte Verbraucherinformationen bis zur Sammlung von Altbatterien und deren Recycling", erläutert Axel Strobelt vom Fachgebiet Produktverantwortung – Elektrogeräte, Fahrzeuge, Batterien beim Umweltbundesamt.

Die genauen Kernpunkte der neuen Batterieverordnung hat die DHZ in diesem Artikel zusammengefasst:

>>> Lesetipp: Neue EU-Batterieverordnung: So sollen Batterien umweltfreundlicher werden

8. Betriebliche Altersversorgung

Wer seit 2019 eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen hat, bekommt 15 Prozent Zuschuss vom Arbeitgeber. Seit 2022 muss dieser Zuschuss auch für Altverträge gezahlt werden, erklärt die Stiftung Warentest.

Den vollen Zuschuss erhält, wessen Verdienst unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung liegt – die beträgt 58.050 Euro brutto im Jahr 2022. Bei höherem Verdienst darf der Zuschuss gleitend abgesenkt werden.

9. Corona-Bonus: Auszahlung bis Ende März

Arbeitnehmer können maximal 1.500 Euro als steuerfreien Corona-Bonus von ihrem Arbeitgeber erhalten. Das gilt noch bis zum 31. März 2022. Eine Voraussetzung für die Auszahlung: Die Höchstgrenze von 1.500 Euro darf nicht überschritten werden.

>>> Lesetipp: Steuerfreier Corona-Bonus verlängert

10. Corona: Wirtschaftshilfen werden verlängert

Im November hat das Bundeskabinett die Verlängerung der Wirtschaftshilfen in der Corona-Pandemie beschlossen. Bis Ende März 2022 verlängert werden unter anderem die Neustarthilfe für Soloselbstständige und die in Zuständigkeit der Länder liegenden Härtefallhilfen. Die bis Jahresende befristete Überbrückungshilfe III wird bis Ende März 2022 als Überbrückungshilfe IV verlängert.

Der erleichtere Zugang zum Kurzarbeitergeld wird ebenfalls bis Ende März verlängert. Neu ist hier unter anderem: Seit Januar werden die vom Arbeitgeber zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge bis zum 31. März 2022 nur noch zur Hälfte erstattet. Arbeitgebern werden weitere 50 Prozent erstattet, wenn ihre Beschäftigten während der Kurzarbeit an einer anerkannten Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen.

Weitere Infos zu den Bedingungen für den Bezug der Corona-Wirtschaftshilfen gibt es in diesem Artikel:

>>> Lesetipp: Kabinett beschließt verlängerte Wirtschaftshilfen

11. C02-Steuer gestiegen

Auch 2022 ist die CO2-Steuer gestiegen, um den Klimaschutz attraktiver zu machen. Statt 25 Cent je Tonne ausgestoßenem Kohlendioxid sind nun 30 Cent fällig. Das wirkt sich unter anderem auf Kraftstoffpreise aus – allerdings nicht so stark wie Anfang 2021. Nach Berechnungen des ADAC dürften Benzin und Diesel durch den CO2-Preis nun ungefähr um je eineinhalb Cent teurer sein.

12. EEG-Umlage 2022

Die EEG-Umlage liegt seit 2022 bei 3,72 Cent pro Kilowattstunde (vorher 6,5 Cent).

SPD, Grünen und FDP kündigen im Koaltionsvertrag an, die Finanzierung der EEG-Umlage über den Strompreis beenden zu wollen und sie zum 1. Januar 2023 in den Haushalt zu übernehmen.

>>> Lesetipp: EEG-Umlage sinkt 2022

Das ändert sich 2022: 13. Elektriker: Mindestlohn gestiegen

Der Mindestlohn im Elektrohandwerk liegt seit 1. Januar 2022 bei 12,90 Euro (vorher 12,40 Euro).

>>> Lesetipp: Mindestlohn im Elektrohandwerk gestiegen

14. Elektronische Krankmeldung: Ein weiterer Schritt in die Digitalisierung

Schon seit dem 1. Oktober 2021 müssen behandelnde Ärzte Krankmeldungen digital an die Krankenkassen übermitteln. Ab dem 1. Juli 2022 stellen die Kassen die von den Vertragsärzten elektronisch übermittelten Krankmeldungen den Arbeitgebern ebenfalls digital zur Verfügung. Der "gelbe Schein" auf Papier wird damit Stück für Stück digitalisiert. Komplett verschwinden wird er aber nicht: Die Verpflichtung, dem Versicherten eine Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit auszuhändigen, bleibt für die Ärzte bestehen.

>>> Lesetipp: Elektronische Krankmeldung: Das gilt ab Oktober 2021

15. Elektroschrott: Supermärkte müssen Elektroaltgeräte annehmen

Alte Elektrogeräte wie Rasierer oder Handys können Bürger 2022 auch in Discountern und Supermärkten abgeben. Supermärkte ab 800 Quadratmetern Verkaufsfläche aufwärts müssen Rücknahmestellen einrichten, wenn sie mehrmals im Kalenderjahr oder sogar dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte im Sortiment anbieten. Dafür gilt aber bis zum 30. Juni 2022 eine Übergangsfrist. Bis zu einer Kantenlänge von 25 Zentimeter hängt das Recht auf Rückgabe nicht davon ab, ob die Kunden auch ein neues Gerät kaufen. Großgeräte wie Waschmaschinen, Mikrowellen und Fernseher, Rasenmäher und große Leuchten muss der Händler nur dann kostenlos annehmen, wenn ein entsprechendes Neugerät derselben Geräteart gekauft wird.

Auch im Online-Handel gibt es ab dem 1. Juli 2022 eine Verbesserung für Käufer: Auch kleine Online-Händler müssen dann bei jedem Kauf von neuen Geräten die kostenlose Abholung und Entsorgung anbieten. Hintergrund der neuen Regelungen ist, dass in Deutschland bisher weniger alte Elektrogeräte eingesammelt werden als eigentlich von der EU vorgeschrieben.

>>> Lesetipp: Nun auch im Supermarkt: Wo man Elektroschrott entsorgen kann

16. E-Rezept kommt doch nicht im Januar 2022

Die verpflichtende Einführung von E-Rezepten in Arztpraxen, Apotheken und Kliniken, die ursprünglich für Januar 2022 angesetzt war, wird verschoben. Es sei deutlich geworden, das "die erforderlichen technischen Systeme noch nicht flächendeckend zur Verfügung stehen", heißt es in einem Schreiben des Bundesgesundheitsministeriums, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt und auf den 20. Dezember datiert ist. Ein neuer Termin, ab dem die Pflicht greift, steht noch nicht fest.

Mit dem E-Rezept soll die Zettelwirtschaft bei Rezepten beendet werden. Derzeit bekommen die rund 73 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland jedes Jahr etwa 500 Millionen Verschreibungen. Künftig sollen sie einen QR-Code erhalten, entweder im Smartphone oder – falls man die Gematik-App "E-Rezept" noch nicht nutzt – ausgedruckt.

17. Förderung für Neubauten gestoppt

Eigentlich sollte das KfW-55-Förderprogramm Ende Januar auslaufen. Am 24. Januar kündigte das Bundeswirtschaftsministerium jedoch überraschend an, dass ab sofort keine neuen Anträge bei der staatlichen KfW-Bank für die Bundesförderung effizienter Gebäude mehr gestellt werden können. Dies gilt für das sogenannte Effizienzhaus (EH) 55 im Neubau, das EH 40 im Neubau sowie die energetische Sanierung. Über die Zukunft der Neubauförderung für EH40-Neubauten will das Ministerium zügig entscheiden. Das Handwerk kritisiert den plötzlichen Förderstopp:

>>> Lesetipp: "Schock für Bauherren": Förderung von Effizienzhäusern gestoppt

18. Führerschein umtauschen: Wichtige Frist im Januar

Wer in den Jahren 1953 bis 1958 geboren ist und einen Führerschein besitzt, der bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden ist, muss diesen bis spätestens 19. Januar 2022 umtauschen.

Hintergund: Bis 2033 müssen Millionen ältere Führerscheine gegen neue Plastikkärtchen in einheitlichem EU-Standard umgetauscht sein. Um einen möglichen Massenansturm in letzter Minute zu vermeiden, stimmte der Bundesrat für einen Plan, den Umtausch schon früher beginnen zu lassen – schrittweise je nach Geburtsjahrgang. Alle Umstauschstufen im Überblick gibt es in diesem Artikel:

>>> Lesetipp: Wann der Führerschein umgetauscht werden muss

19. Gebäudereiniger erhalten mehr Geld

Beschäftigte im Gebäudereiniger-Handwerk, die der Lohngruppe 1 angehören, erhalten seit 1. Januar 2022 11,55 Euro Branchenmindestlohn pro Stunde. Mehr Geld gibt es auch für gelernte Kräfte (Lohngruppe 6): Sie erhalten 14,81 Euro pro Stunde. Seit diesem Jahr gibt es zudem eine höhere Ausbildungsvergütung für Auszubildende im Gebäudereiniger-Handwerk:

AusbildungsjahrSeit Januar 2022Vorher
1. Ausbildungsjahr 830 Euro 810 Euro
2. Ausbildungsjahr 965 Euro 945 Euro
3. Ausbildungsjahr 1.125 Euro 1.100 Euro

Mehr Tabellen mit den geltenden Mindestlohn- und Tariflöhnen im Gebäudereiniger-Handwerk sowie Erläuterungen zu den verschiedenen Vertragsarten und Lohngruppen finden Interessierte hier:

>>> Lesetipp: Gebäudereiniger: Dieser Mindestlohn soll gelten

20. Gerüstbauer: Mindestlohn wird erhöht

Der Mindestlohn im Gerüstbauerhandwerk steigt zum 1. Oktober 2022 um 0,30 Cent auf 12,85 Euro.

>>> Lesetipp: Mindestlohn für Gerüstbauer steigt

Das ändert sich 2022: 21. Grundfreibetrag gestiegen

2022 steht Steuerzahlern etwas mehr Geld steuerfrei zur Verfügung, denn der Grundfreibetrag ist um 204 Euro gestiegen. Das heißt, es werden bei einem Ledigen erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 9.948 Euro im Jahr Einkommensteuer fällig. Bei Ehepaaren beziehungsweise eingetragenen Lebenspartnern hat sich der Betrag auf 19.896 Euro verdoppelt.

22. Grundsteuerreform: Neufeststellungen beginnen ab Juli 2022

Im Jahr 2022 stehen erstmals Neufeststellungen von Grundstückswerten im Rahmen der Grundsteuerreform an. Immobilieneigentümer haben demnach ab 1. Juli 2022 entsprechende Angaben ans Finanzamt zu übermitteln. Die Frist endet Ende Oktober 2022.

Bis Ende 2024 müssen die Neufeststellungen der Immobilienwerte für die Erhebung der neuen Grundsteuer abgeschlossen sein. Frühestens 2025 ist also mit der Festsetzung einer neuen (meist höheren) Grundsteuer zu rechnen.

Weitere Informationen gibt es hier:

>>> Lesetipp: Grundsteuerreform: Neufeststellungen beginnen 2022

23. Haushalt 2022: Mehr Schulden als geplant

2021 kündigte der Bund auch vor dem Hintergrund der Corona-Krise an, mehr neue Schulden zu machen als zuvor geplant: knapp 100 Milliarden statt 81,5 Milliarden Euro. Damit das möglich ist, muss der Bund zum dritten Mal die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse lösen und die Ausnahmeklausel für Naturkatastrophen und außergewöhnliche Notsituationen in Anspruch nehmen.

>>> Lesetipp: Bund will noch mehr Schulden machen

2023 soll es laut Koaltionsvertrag von SPD, Grünen und FDP aber wieder ohne Ausnahmeregelung gehen. Dann dürfte der Bund nur Schulden in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes machen.

Endgültig verabschiedet wird der Bundeshaushalt 2022 von der neuen Regierung. "Die 2020er Jahre wollen wir zu einem Jahrzehnt der Zukunftsinvestitionen, insbesondere in Klimaschutz, Digitalisierung, Bildung und Forschung sowie die Infrastruktur, machen", kündigen die Parteien im Koaltionsvertrag an.

24. Homeoffice-Pauschale

Die Homeoffice-Pauschale von fünf Euro pro Tag, maximal 600 Euro pro Jahr, die Arbeitnehmer als steuersparende Werbungskosten und Unternehmer als gewinnmindernde Betriebsausgaben berücksichtigen dürfen, war ursprünglich auf die Jahre 2020 und 2021 begrenzt. Da aktuell aber wieder viele im Homeoffice arbeiten, ist hier mit einer Verlängerung der Steuer­vergünstigung zu rechnen.

>>> Lesetipp: Steuer: 19 Neuregelungen für das Jahr 2022

25. Insolvenzgeldumlage gesunken

Zum 1. Januar 2022 wurde die Insolvenzgeldumlage von 0,12 Prozent (2021) auf 0,09 Prozent gesenkt. Das erläutert die Techniker Krankenkasse auf ihrer Website. Die Insolvenzgeldumlage dient vorrangig dazu, ausgefallene Entgeltansprüche der Arbeitnehmer im Falle einer Insolvenz ihres Arbeitgebers zu sichern. Sie ist mit wenigen Ausnahmen von allen Arbeitgebern für jeden Arbeitnehmer zu zahlen.

26. Mehr Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag, eine Leistung zusätzlich zum Kindergeld für Familien mit geringem Einkommen, ist um vier Euro auf bis zu 209 Euro pro Monat pro Kind gestiegen (vorher 205 Euro).

27. Änderungen 2022: Höherer Mindestlohn

Seit dem 1. Januar schreibt der Gesetzgeber 9,82 Euro pro Stunde (vorher 9,60 Euro) und ab dem 1. Juli 2022 10,45 Euro pro Stunde Mindestlohn vor. In ihrem Koalitionsvertrag haben SPD, Grüne und FDP nun festgehalten, die gesetzliche Lohnuntergrenze auf zwölf Euro erhöhen zu wollen.

>>> Lesetipp: Dieser Mindestlohn gilt 2021 und 2022 in Deutschland

Der Mindestlohn gilt auch für Minijobber. Arbeitgeber müssen beachten, dass mit dem neuen Mindestlohn die monatliche Arbeitszeit von Minijobbern sinkt, da sonst die Verdienstgrenze von 450 Euro überschritten wird. Mit dem Mindestlohn von 9,82 Euro dürfen Minijobber monatlich nur noch 45,82 Stunden arbeiten.

>>> Lesetipp: Wie viele Stunden dürfen Beschäftigte im Minijob arbeiten?

Auch für Zeitarbeiter kommt eine neue Lohnuntergrenze: Der mit 10,45 Euro bundeseinheitlich definierte Mindestlohn steigt zum 1. April 2022 auf 10,88 Euro.

In vielen Handwerksgewerken sind seit 2022 auch die Branchenmindestlöhne und andere Vergütungen gestiegen bzw. werden diese im Laufe des Jahres noch steigen. Betroffen sind die Berufe Gebäudereiniger, Gerüstbauer, Elektriker, Maler und Lackierer, Schornsteinfeger, Steinmetze und Steinbildhauer.

Änderungen 2022, Grafik erklärt Unterschied Mindestlohn und Branchenmindestlohn.

28. Kükentöten seit 2022 verboten

Jedes Jahr werden in deutschen Brütereien circa 45 Millionen männliche Küken kurz nach dem Schlüpfen getötet, weil sie weder Eier produzieren noch als Masthühner nutzbar sind. Seit 2022 ist das Kükentöten verboten. Zudem wird ab 2024 das Töten von Hühnerembryonen im Ei nach dem sechsten Bebrütungstag untersagt. Eine Alternative zur Kükentötung soll etwa das Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Brut-Ei bilden. Damit werden Eier, aus denen männliche Küken schlüpfen, aussortiert und lediglich weibliche Küken ausgebrütet. Mehr Infos zu den Alternativen und den Hintergründen des Verbots gibt die Bundesregierung auf ihrer Website.

29. Maler und Lackierer: Ausbildungsvergütung steigt

Die Ausbildungsvergütungen für Azubis im Maler- und Lackiererhandwerk steigen zum 1. August 2022. Sie erhalten dann 740 Euro im ersten, 815 Euro im zweiten und 980 Euro im dritten Ausbildungsjahr.

AusbildungsjahrSeit August 2021Ab August 2022
1. Ausbildungsjahr710 Euro740 Euro
2. Ausbildungsjahr780 Euro815 Euro
3. Ausbildungsjahr945 Euro980 Euro

>>> Lesetipp: Ausbildungsvergütungen im Maler und Lackiererhandwerk steigen

30. Mehrwertsteuer in der Gastronomie

Bäcker und Metzger, die ihre Waren auch in eigenen Gaststätten anbieten, müssen auch 2022 nicht mit einer Änderung der reduzierten Mehrwertsteuersätze für zubereitete Speisen rechnen. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz für Speisen von sieben Prozent, egal ob diese vor Ort oder außer Haus verzehrt werden, bleibt bis Ende des Jahres erhalten.

>>> Lesetipp: Steuer: 19 Neuregelungen für das Jahr 2022

31. Minijob: Neue Pflichten für Arbeitgeber

Die Minijob-Zentrale weist auf einige Änderungen bei Minijobs hin. Demnach müssen Arbeitgeber seit dem Jahr 2022 neben ihrer Steuernummer auch die Steuer-Identifikationsnummern ihrer gewerblichen Minijobber im elektronischen Meldeverfahren an die Minijob-Zentrale übermitteln. Seit dem 1. Januar 2022 müssen Arbeitgeber von kurzfristig Beschäftigten zudem in der Meldung zur Sozialversicherung Angaben zum Krankenversicherungsschutz der Arbeitnehmer machen. Neu ist auch, dass Arbeitgeber nach der Anmeldung eines kurzfristigen Minijobbers eine Rückmeldung über Vorbeschäftigungszeiten von der Minijob-Zentrale erhalten.

Auch die neue Regierung kündigt im Koaltionsvertrag Änderungen beim Minijob an. Demnach soll die Minijob-Grenze von 450 Euro auf 520 Euro erhöht werden. Dies hätte Auswirkungen auf die Arbeitszeit von Minijobbern. Was genau das für Arbeitgeber bedeutet:

>>> Lesetipp: Wie viele Stunden dürfen Beschäftigte im Minijob arbeiten?

32. Optionsmodell: Familienbetriebe werden steuerlich entlastet

Personenhandelsgesellschaften können seit Januar 2022 wie Kapitalgesellschaften besteuert werden. Durch die niedrigeren Steuersätze soll die finanzielle Liquidität von mittelständischen Unternehmen gestärkt werden. Eine interessante Möglichkeit, die aber auch Nachteile hat: So steht diese Option etwa nur Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften zu, nicht dagegen Einzel­unternehmern. Im Artikel geht die DHZ ausführlich auf die Vor- und Nachteile der neuen Steuerregelung sowie auf bis Ende 2022 verlängerte Fristen für Investitionen und Reinvestitionen ein:

>>> Lesetipp: Personenhandelsgesellschaften können wie Kapitalgesellschaften besteuert werden

Das ändert sich 2022: 33. Pfandpflicht

Die Pfandpflicht für Getränke in Plastikflaschen wurde ausgeweitet. Waren bisher etwa Frucht- und Gemüsesäfte vom Einweg-Pfand von 25 Cent ausgenommen, gilt dieser nun auch für sie. Auch Getränkedosen sind ohne Ausnahme pfandpflichtig.

34. Pfändung: Liste der unpfändbaren Gegenstände erweitert

Zum Jahresbeginn 2022 hat der Gesetzgeber die Liste der unpfändbaren Gegenstände erweitert, die jeder besitzen darf. Diese Liste umfasst Gegenstände der "bescheidenen Lebensführung". Damit sind Gegenstände gemeint, die man zum normalen Leben und Arbeiten benötigt – keine Luxusgüter. Die Liste ist insofern ausgeweitet worden, dass auch die Gegenstände aller mit dem Schuldner im selben Haushalt lebenden Personen vor einer Pfändung geschützt sind. Außerdem wurde eine "Unpfändbarkeit von Haustieren" hinzugefügt. Bereits zum 1. Juli 2021 hatte der Gesetzgeber die Pfändungsfreigrenze angehoben.

>>> Lesetipp: Pfändungsschutz: Höhere Freigrenzen zum 1. Juli 2021

35. Pflegereform in Kraft getreten

Die schwarz-rote Koalition hatte sich noch vor der Bundestagswahl auf eine Pflegereform geeinigt. Unter anderem wurde der Beitrag für Kinderlose ab dem vollendeten 23. Lebensjahr in der gesetzlichen Pflegeversicherung von 0,25 Prozent des Bruttogehalts um 0,1 Punkte auf 0,35 Prozent angehoben. Zusätzlich beteiligt sich der Bund ab diesem Jahr jährlich mit einer Milliarde Euro an den Aufwendungen der sozialen Pflegeversicherung. Ab September 2022 dürfen nur noch die Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen werden, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif vergüten.

Pflegebedürftige sollen durch die Reform nicht überfordert werden. Die Pflegeversicherung zahlt deshalb neben dem je nach Pflegegrad differenzierten Leistungsbetrag einen Zuschlag zu den Pflegekosten. Dieser solle mit der Dauer der Pflege steigen.

  • Im ersten Jahr trage die Pflegekasse fünf Prozent des pflegebedingten Eigenanteils,
  • im zweiten Jahr 25 Prozent,
  • im dritten Jahr 45 Prozent
  • und danach 70 Prozent.

Pflegebedürftige und ihre Angehörige würden damit nach zwei Jahren Pflege um rund 410 Euro monatlich entlastet werden. Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sollen außerdem mit einer Milliardenspritze aus dem Bundeshaushalt vor steigenden Beiträgen bewahrt werden. Die Reform beinhaltet für 2022 einen ergänzenden Bundeszuschuss in Höhe von sieben Milliarden Euro.

>>> Lesetipp: Arbeitgeber kritisieren Pflegereform scharf

Was plant die neue Regierung bei den pflegebedingten Eigenanteilen?

"Wir werden in der stationären Pflege die Eigenanteile begrenzen und planbar machen", verspricht die neue Regierung im Koalitionsvertrag. Dafür will sie prüfen, wie der Eigenanteil weiter abgesenkt werden kann. Außerdem wollen SPD, Grünen und FDP die Ausbildungskostenumlage aus den Eigenanteilen herausnehmen und versicherungsfremde Leistungen wie die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige und die pandemiebedingten Zusatzkosten aus Steuermitteln finanzieren, sowie die Behandlungspflege in der stationären Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung übertragen und pauschal ausgleichen. Die Regierung plant außerdem eine moderate Anhebung des Beitrags zur Sozialen Pflegeversicherung (SPV).

36. Änderungen und neue Gesetze 2022: Plastiktütenverbot

An deutschen Supermarktkassen dürfen seit 1. Januar 2022 keine Einkaufstüten aus Plastik mehr angeboten werden. Leichte Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke zwischen 15 und 50 Mikrometern sind verboten – das sind die Standard-Tüten, die man üblicherweise an der Ladenkasse bekommt. Ausgenommen vom Verbot sind besonders stabile Mehrweg-Tüten sowie die dünnen Plastikbeutel, die man etwa in der Obst- und Gemüseabteilung findet. Einen entsprechenden Beschluss hatte der Bundestag bereits Ende November 2020 verabschiedet.

>>> Lesetipp: Bundestag beschließt Plastiktütenverbot

37. Plug-in-Hybride

Käufer bestimmter Autos, die neben einem Verbrenner- auch einen Elektromotor haben und per Stromkabel aufgeladen werden (Plug-in-Hybride), könnten seit 2022 nicht mehr in den Genuss der staatlichen Förderung kommen. Denn die vorgeschriebene elektrische Reichweite steigt von 40 auf 60 Kilometer.

38. Porto: Briefe sind teurer

Wer in Deutschland Briefe verschicken will, muss nun tiefer in die Tasche greifen. Verschiedenen Briefprodukte sind jetzt um jeweils fünf Cent teurer. Ein Standardbrief zum Beispiel kostet 85 statt bisher 80 Cent, ein Kompaktbrief einen Euro (vorher 95 Cent). Die Portoanhebung begründete die Deutsche Post mit höheren Kosten bei sinkenden Sendungsmengen. Neben Briefen der verschiedenen Kategorien, sind auch Einschreiben, Bücher- und Warensendungen und Nachsendeanträge teurer. Die genauen Preise gibt es in der Tabelle:

ProduktBisheriger PreisNeuer Preis seit 1. Januar 2022
Standardbrief80 Cent85 Cent
Kompaktbrief95 Cent1 Euro
Großbrief1,55 Euro1,60 Euro
Maxibrief2,70 Euro2,75 Euro
Postkarte60 Cent70 Cent
Prio1 Euro1,10 Euro
Einschreiben Standard2,50 Euro2,65 Euro
Einschreiben Einwurf2,20 Euro2,35 Euro
Bücher- und Warensendung 5001,90 Euro1,95 Euro
Bücher- und Warensendung 10002,20 Euro2,25 Euro
Quelle: Deutsche Post

39. Recycling: Höhere Quoten für Verpackungen

Seit 2022 gelten für Verpackungen höhere Recycling-Quoten. 90 Prozent der Verpackungen aus Eisenmetallen, Aluminium, Glas sowie Papier, Pappe und Kartons müssen wiederverwendet werden. Vorher galt dafür eine Quote von 85 Prozent. Für Getränkekartons ist die Quote von 75 auf 80 Prozent gestiegen.

40. Registrierkassenpflicht: Wichtige Frist endet

Das sogenannte Kassengesetz ist seit 2018 in Kraft. Seitdem kamen jährlich neue Anforderungen auf Betriebe zu, die elektronische Registrierkassen benutzen. Etwa galt die Pflicht, diese bis Ende September 2020 mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) aufzurüsten oder neu anzuschaffen. Noch gilt eine Übergangsregelung für Betriebe, die nicht aufrüstbare Altkassen zwischen dem 26. November und 31. Dezember 2019 gekauft haben und die den gesetzlichen Anforderungen vom 1. Januar 2017 entsprechen. Diese Sonderregel endet in diesem Jahr: Entsprechende Kassen können nur noch bis 31. Dezember 2022 eingesetzt werden. Weitere Infos rund um das Thema Registrierkassenpflicht gibt es hier:

>>> Lesetipp: Registrierkassenpflicht: Das ändert sich 2020

41. Rentner: Hinzuverdienstgrenze bleibt auch 2022 erhöht

Wegen der Corona-Krise und des Fachkräftemangels ist aktuell die Hinzuverdienstgrenze für Rentner mit vorgezogener Altersrente deutlich angehoben. Die Regelung wurde nun bis Ende 2022 verlängert. Senioren, die das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht haben, dürfen somit auch 2022 bis zu 46.060 Euro hinzuverdienen, ohne dass ihre vorgezogene Altersrente gekürzt wird.

42. Sachzuwendungen: Freigrenze gestiegen

Bisher durften Arbeitnehmern pro Monat Sachzuwendungen in Höhe von maximal 44 Euro steuerfrei zufließen. 2022 ist die Freigrenze auf 50 Euro pro Monat gestiegen. Doch aufgepasst: Werden die Sachzuwendungen mittels Gutscheinen oder Geldkarten zugewendet, müssen seit 1. Januar 2022 die Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) erfüllt sein (BMF-Schreiben v. 13.04.2021):

>>> Lesetipp: Steuer: 19 Neuregelungen für das Jahr 2022

Das ändert sich 2022: 43. Schornsteine bei Neubauten müssen höher gebaut werden

Feinstaub, der beim Heizen mit Holzöfen entsteht, belastet die Luft in Wohngebieten. Um hier einen besseren Schutz zu gewährleisten, haben Bundestag und Bundesrat 2021 gemeinsam eine Änderung der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) beschlossen. Dadurch haben Schornsteinfeger seit dem 1. Januar Mehrarbeit, denn Schornsteine müssen die Abgase so in die Umgebungsluft leiten, dass sie möglichst weit nach oben gelangen und nicht zur Belastung der Gebäudebewohner und deren Nachbarn werden.

Die angepasste Verordnung lässt zwar die bisherigen Vorgaben in großen Teilen bestehen, doch sie führt Angaben viel konkreter aus und legt neue Grenzen fest. Eine wesentliche Änderung ist zum Beispiel die Festlegung, dass die Öffnung neu errichteter Schornsteine am Dachfirst, dem höchsten Punkt des Hauses, angebracht sein muss. Den First muss der Schornstein hier um mindestens 40 Zentimeter überragen.

>>> Lesetipp: Höhere Schornsteine bei Neubauten bald Pflicht

44. Schornsteinfeger: Höherer Tariflohn

Abhängig von der Gehaltsgruppe erhalten angestellte Schornsteinfeger bereits seit 2021 monatlich 70 Euro beziehungsweise 75 Euro mehr. Im Jahr 2022 hat sich der Tariflohn um weitere 70 Euro beziehungsweise 75 Euro monatlich erhöht.

>>> Lesetipp: Schornsteinfeger bekommen mehr Geld

45. Solarpflicht in Baden-Württemberg und NRW

Seit Januar 2022 müssen in Baden-Württemberg beim Neubau von Nichtwohngebäuden Photovoltaikanlagen (PV) zur Stromerzeugung installiert werden. Für Parkplatzflächen ab 35 Stellplätzen für Kraftfahrzeuge gibt es ebenfalls eine Solarpflicht. Wer in Baden-Württemberg ein neues Wohngebäude bauen will, muss ab 1. Mai kommenden Jahres eine Solaranlage auf seinem Dach installieren lassen.

Nordrhein-Westfalen setzt mit einer Reform des Landesbauordnung bei Parkflächen an. Seit dem Jahr 2022 müssen geeignete neue Parkflächen mit mehr als 35 Stellplätzen überdacht und mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden. Diese Solarpflicht gilt nur für Flächen, die zu Nichtwohngebäuden gehören.

Weitere Bundesländer diskutieren ähnliche Gesetze. Was andere Bundesländer bei der Solarpflicht planen:

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46. Sozialversicherung: Neue Rechengrößen

Seit 1. Januar 2022 gelten neue Rechengrößen in der Sozialversicherung. Die maßgeblichen Rechengrößen werden jährlich an die Einkommensentwicklung angepasst und sollen die soziale Absicherung stabilisieren. Nähere Informationen dazu können Sie der Website des BMAS entnehmen. Dort finden Sie ebenso die wichtigsten Rechengrößen für das Jahr 2022 im Überblick.

47. Steinmetze und Steinbildhauer erhalten mehr Mindestlohn

Ab 1. August 2022 steigt der Mindestlohn im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk auf 13,35 Euro (vorher 12,85 Euro).

>>> Lesetipp: Mehr Geld im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk

48. Tabak ist teurer

Zum 1. Januar gab es erstmals seit sieben Jahren wieder eine Tabaksteuererhöhung. In Deutschland ist sie für eine Packung mit 20 Zigaretten um durchschnittlich zehn Cent gestiegen. 2023 werden weitere zehn Cent aufgeschlagen, in den Jahren 2025 und 2026 kommen noch einmal jeweils 15 Cent pro Packung hinzu. Am 1. Januar 2022 ist zudem das Tabaksteuermodernisierungsgesetz in Kraft getreten. Auch Wasserpfeifentabak und erhitzter Tabak werden damit höher besteuert. Auch bei Liquids für E-Zigaretten wird an der Steuerschraube gedreht – jedoch erst ab 1. Juli 2022. Zum Gesundheitsschutz ist seit 1. Januar Plakatwerbung für herkömmliche Tabakprodukte wie Zigaretten untersagt.

49. Tattoo-Farben: Strengere Vorschriften

Vom 4. Januar an unterliegen viele Chemikalien in Tattoo-Farben in der gesamten EU den Beschränkungen durch die sogenannte REACH-Verordnung. Auf der Bannliste stehen dann Tausende Substanzen. Viele von ihnen sind aus Sicht der EU potenziell gefährlich oder nicht ausreichend erforscht. 2020 wurde das Verbot beschlossen, jetzt läuft die Übergangszeit aus. Das Ziel ist laut der EU-Kommission nicht, Tätowierungen grundsätzlich zu verbieten. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) betont, es gehe darum, "Tätowierfarben und Permanent Make-up sicherer zu machen".

50. Teilhabestärkungsgesetz: Mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderung

Ende Mai 2021 hat der Bundesrat dem Teilhabestärkungsgesetz zugestimmt. Wie die Bundesvereinigung Lebenshilfe auf ihrer Webseite berichtet, sind damit seit Januar 2022 folgende Änderungen in Kraft getreten: Die Ausweitung des Budget für Ausbildung, das Menschen mit Behinderungen eine reguläre Berufsausbildung ermöglicht, sowie die Einrichtung einer einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber zur Information, Beratung und Unterstützung bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen.

51. Titandioxid: Farbstoff seit 2022 in Lebensmitteln verboten

Er färbt Süßigkeiten, Soßen und Backwaren weiß: Der Farbstoff Titandioxid (E171). Seit diesem Jahr ist er allerdings als Lebensmittelzusatzstoff verboten. Denn er steht im Verdacht, gesundheitsschädlich zu sein. Die EU hat ihn deshalb als nicht sicher eingestuft. Damit darf der Farbstoff nicht mehr in Produkten wie Kaugummi, Nahrungsergänzungsmitteln oder Suppen verwendet werden. Allerdings gilt noch eine Aufbrauchfrist von sechs Monaten bis Juni dieses Jahres. Da Titandioxid auch in Gebäck verwendet wird, sind aus dem Handwerk zum Beispiel die Konditoren von dem Verbot betroffen:

>>> Lesetipp: Farbstoff Titandioxid in Backwaren seit 2022 verboten

Kommt der Stoff in Pulverform vor – etwa bei Farben und Lacken – gelten seit Oktober 2021 neue Kennzeichnungspflichten.

52. Mehr Unterhalt für Trennungskinder

2022 steht Trennungskindern laut "Düsseldorfer Tabelle" etwas mehr Unterhalt zu. Allerdings liegt die Erhöhung in vielen Fällen unter einem Prozent. Der Mindestunterhalt beträgt danach seit dem 1. Januar 2022 für Kinder von einem bis fünf Jahren 396 Euro pro Monat, ein Plus von drei Euro. Für Kinder von sechs bis elf sind es 455 Euro und damit vier Euro mehr. Für Kinder von 12 bis 17 Jahren sind es fünf Euro mehr (533 Euro).

53. Masken im Verbandskasten sollen in 2022 zur Pflicht werden

Für 2022 ist eine Neufassung der zuletzt vor acht Jahren aktualisierten DIN-Norm des Verbandkastens im Auto vorgesehen. Das hat der ADAC in einer Pressemitteilung mitgeteilt. In der Anpassung sei geplant, dass zukünftig auch zwei Mund-Nasen-Bedeckungen (Masken) mitgeführt werden müssen. Wann genau die Auflistung geändert werden soll und ab wann die Neufassung gilt, ist jedoch noch offen.

54. Verbraucherverträge: Kündigungsbutton wird Pflicht

Ein Vertrag ist online schnell geschlossen, aber meist schwer wieder zu kündigen. Das aber ändert sich: Ab 1. Juli 2022 wird ein Kündigungsbutton Pflicht, der leicht zugänglich und gut sichtbar auf der Internetseite des Vertragspartners platziert sein muss. Die Maßnahme ist Teil des Gesetzes für faire Verbraucher­verträge. Ein Großteil der Verordnungen ist bereits im Oktober 2021 in Kraft getreten. Seitdem können zum Beispiel Strom- und Gasverträge nicht mehr ausschließ­lich über das Telefon abge­schlossen werden. Nötig ist eine zusätzliche Bestätigung in Text­form.

55. Warenkaufrichtlinie: Handwerker, die gebrauchte Waren verkaufen, sollten neues Kaufrecht beachten

Zum Jahreswechsel ist ein neues Kaufrecht in Kraft getreten. Damit haben unter anderem Handwerksbetriebe, die gebrauchte Fahrzeuge, Fahrräder oder andere gebrauchte Waren verkaufen, neue Pflichten.

Etwa müssen sie ihre Kunden nun seperat auf Mängel der gebrauchten Ware hinweisen. Gleiches gilt, wenn sie die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Waren auf ein Jahr verkürzen wollen. Darüber hinaus wurde die Beweislastumkehr für das Vorliegen eines Sachmangels von sechs auf zwölf Monate verlängert und eine Aktualisierungspflicht für Waren mit digitalen Elementen eingeführt.

"Für die Betriebe bedeutet das mehr Bürokratie, aber auch die Rechtsposition der Verkäufer hat sich durch die Änderungen des Kaufrechts verschlechtert", sagt Joachim Vojta, Rechtsexperte der Handwerkskammer (HWK) Konstanz. Die neuen Regeln betreffen im Handwerk laut Vojta neben Kfz-Betrieben, die gebrauchte Autos verkaufen, im Schwerpunkt auch Zweiradmechaniker, die mit gebrauchten Fahrrädern handeln. Daneben seien auch kleinere Handwerksgewerke wie zum Beispiel Instrumentenbauer, Goldschmiede oder Uhrenmacher betroffen, die gebrauchte Instrumente oder gebrauchten Schmuck verkaufen.

Weitere Infos zum neuen Kaufrecht gibt es in diesem Artikel:

>>> Lesetipp: Diese Regeln gelten jetzt beim Verkauf gebrauchter Waren

56. Änderungen und neue Gesetze 2022: Whistleblower sollen besser geschützt werden

Gammelfleisch, Abgasaffäre oder Betrug bei Corona-Hilfen – viele derartige Rechtsverstöße von Unternehmen kamen dadurch ans Licht, weil einzelne Personen Hinweise darauf weitergegeben oder öffentlich gemacht hatten. Wer dies wagt und als sogenannter Whistleblower agiert, setzt aber nicht selten seinen Job aufs Spiel oder geht zumindest die Gefahr ein, berufliche Nachteile zu erfahren. Um Menschen vor solchen zu schützen, hat der Europäische Gesetzgeber die Whistleblower-Richtlinie verabschiedet, die als EU-Verordnung Mitte Dezember 2021 in Kraft tritt. Die Länder müssen diese nun umsetzen, das nationale Gesetz für Deutschland wird wahrscheinlich in diesem Jahr folgen.

Was wird sich durch das Whistleblower-Gesetz ändern? Aktuell sieht der deutsche Vorschlag mehr als die 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie und auch einen Schutz für Hinweisgeber vor einer Abmahnung oder Kündigung vor, wenn die betreffenden Unternehmen oder Organisationen gegen nationale Vorgaben verstoßen und nicht nur gegen reines EU-Recht. Allerdings fand der Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums bisher keine Mehrheit. Welche Änderungen auf Unternehmer noch zukommen könnten, erfahren Interessierte hier:

>>> Lesetipp: Whistleblower: So schützt die neue Richtlinie Arbeitnehmer

Mit Inhalten der dpa

Wichtige Termine im Jahr 2022

Neben wichtigen Änderungen und neuen Gesetzen hält 2022 auch ein paar spannende Termine bereit. Hier ein Überblick:

Brückentage 2022

26 Urlaubstage einreichen, bis zu 60 Tage freibekommen: Wer die Brückentage clever einkalkuliert, kann 2022 mehr aus seinem Urlaub herausholen. Beispiel Ostern: Acht Urlaubstage sind nötig, um mithilfe von Karfreitag und Ostermontag auf insgesamt 16 freie Tage zu kommen. Doch Achtung: Ein vorheriger Blick in den Kalender lohnt, den einige Feiertage gelten nur in manchen Bundesländern.

>>> Lesetipp: Brückentage 2022: So nutzen Sie die Feiertage für mehr Urlaub

IHM 2022

Die Internationale Handwerksmesse (IHM) in München wird aufgrund der Corona-Pandemie verschoben. Neuer Termin ist der 6. bis 10. Juli 2022. Für den ursprünglich geplanten Zeitraum vom 9. bis 13. März fehle die Planungssicherheit, teilte die Gesellschaft für Handwerksmessen (GHM) mit. Durch die nicht absehbare Entwicklung der Omikron-Variante hätten sich die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Veranstaltung erheblich verschlechtert.

Das neue Kongress- und Eventformat "Zukunft Handwerk" wird nicht Teil der Sommer-IHM sein. Das dreitägige Live-Event mit namhaften Speakern sollte in diesem Jahr erstmals parallel zur IHM stattfinden. Stattdessen soll es im kommenden Jahr vom 8. bis 10. März 2023 im Internationalen Congress Center München (ICM) seine Premiere feiern.

Änderungen 2022, Grafik Abgabefristen Steuererklärung 2021

>>> Lesetipp: Im Juli statt März: Internationale Handwerksmesse 2022 verschoben

Steuererklärung 2020: Frist endet

Für diejenigen, die einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragen, endet die Abgabefrist der Steuererklärung 2020 am 31. Mai 2022.

>>> Lesetipp: Neue Abgabefristen für die Steuererklärungen 2020: Hintergrund und Verhaltensknigge

Welche Fristen gelten für die Abgabe der Steuerklärung 2021?

Die Abgabefristen für die Steuererklärung 2020 wurden wegen der Corona-Pandemie geändert und nach hinten verschoben. Für die Steuererklärung 2021 dürfte die automatische Fristverlängerung aber nicht mehr kommen.

Damit sollte für Steuerzahler eine Abgabeverpflichtung bis zum 31. Juli 2022 gelten. Wer seine Steuererklärung 2021 von einem Steuerberater oder von einem Lohnsteuerhilfeverein ausfüllen lässt, hat mit der Abgabe Zeit bis Ende Februar 2023.

>>> Lesetipp: Steuererklärung 2021: Diese Fristen gelten

Zensus: 2022 wird die deutsche Bevölkerung gezählt

Wie viele Menschen leben aktuell in Deutschland? Um diese Frage zu beantworten, wird am 15. Mai 2022 die deutsche Bevölkerung gezählt. Ursprünglich wird der sogenannte Zensus alle zehn Jahre durchgeführt. 2021 musste er aber aufgrund der Corona-Pandemie verschoben werden. Mit der anstehenden Zählung nimmt Deutschland an einer EU-weiten Zensusrunde teil. Die EU verpflichtet die Mitgliedstaaten, amtliche Bevölkerungszahlen sowie weiterer Zensusmerkmale zu erfassen. Dadurch wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen und Planungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf den gewonnenen Zahlen. In erster Linie werden hierfür Daten aus Verwaltungsregistern genutzt, sodass die Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft leisten muss.

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