Nach vier Verhandlungsrunden haben die Tarifpartner im Maler- und Lackiererhandwerk ein Ergebnis erzielt: Bundeseck- und Mindestlohn steigen ab Mai 2021. Darüber hinaus wird die Ausbildungsvergütung für angehende Maler und Lackierer in zwei Stufen erhöht und eine Corona-Prämie ausgezahlt.
Eileen Wesolowski

Der Bundesecklohn für Maler- und Lackierer steigt ab Mai 2021 – in Westdeutschland auf 17,51 Euro und in Ostdeutschland auf 16,88 Euro. Darauf einigten sich die Tarifpartner Mitte Januar beim Tarifabschluss 2021. Auch der Branchenmindestlohn und die Ausbildungsvergütungen werden erhöht. Zudem können sich Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk über eine Corona-Prämie in Höhe von 330 Euro freuen.
Einigung nach vier Verhandlungsrunden
Dieerste Tarifverhandlung für die rund 200.000 Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk in Deutschland fand bereits am 29. September 2020 statt. Ursprünglich gefordert wurde eine Lohnerhöhung von 5,4 Prozent für zwölf Monate. DieArbeitgeber legten jedoch kein Lohn-Angebot vor. Vonseiten der IG Bau heißt es, die Arbeitgeber begründeten dies durch unsichere Zeiten und schlechte Aufträge in Werften, Kreuzfahrtschiffen, Airlines und der Automobilindustrie.
Nach weiteren Tarifverhandlungen konnte in der vierten Runde ein Abschluss erzieht werden. Markus Heineke, Verhandlungsführer des Bundesverbands Farbe Gestaltung Bautenschutz, äußerte sich dazu auf der Website des Verbandes: "In schwierigem Umfeld ist es ohne Schlichtung gelungen, einen tragfähigen Kompromiss zum Ausgleich der Belange in der Branche zu finden", sagte er.
Maler und Lackierer: DieErgebnisse der Tarifverhandlungen im Überblick
Weiter heißt es beim Verband für das deutsche Maler- und Lackiererhandwerk, dass der Mindestlohn in allen Tarifgebieten gelte, ausgenommen dem Saarland; die Branchenmindestlöhne Maler seien bundeseinheitlich. Diegenauen Ergebnisse des Tarifabschlusses zeigt der Überblick:
Bundesecklohn steigt
Der Bundesecklohn für Maler und Lackierer steigt ab 1. Mai 2021 in Westdeutschland (ohne Berlin) um 2,1 Prozent und in Ostdeutschland (inklusive Berlin) um 2,2 Prozent. Der Lohntarifvertrag endet zum 31. Mai 2022.
Datum | Ecklohn Westdeutschland | Ecklohn Ostdeutschland |
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Seit 1. Oktober 2019 | 17,15 Euro | 16,52 Euro |
Ab Mai 2021 | 17,51 Euro | 16,88 Euro |
Quelle: IG Bau
Höherer Mindestlohn
Auch der Branchenmindestlohn für Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk steigt ab 1. Mai 2021. Er hat wie der Ecklohn eine Laufzeit bis zum 31. Mai 2022.
- Mindestlohn II: Gelernte Arbeitnehmer erhalten in Zukunft 13,80 Euro. Das entspricht einem Anstieg von 2,2 Prozent.
- Mindestlohn I: Ungelernte Arbeitnehmer erhalten zukünftig 11,40 Euro, was einer Steigung von 2,7 Prozent entspricht.
Ausbildungsvergütungen werden zweistufig erhöht
Die Ausbildungsvergütungen für Azubis im Maler- und Lackiererhandwerk steigt in zwei Stufen - jeweils zum 1. August 2021 und 2022. Der Tarifvertrag für Azubis hat eine Laufzweit bis zum 31. Juli 2023.
Datum | 1. Ausbildungsjahr | 2. Ausbildungsjahr | 3. Ausbildungsjahr |
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Seit dem 1. August 2020 | 680 Euro | 750 Euro | 915 Euro |
Ab dem 1. August 2021 | 710 Euro | 780 Euro | 945 Euro |
Ab dem 1. August 2022 | 740 Euro | 815 Euro | 980 Euro |
Quelle: IG Bau
Maler und Lackierer erhalten Corona-Prämie
Maler und Lackierer erhalten eine Corona-Prämie in Höhe von 330 Euro. DiePrämie dient als Anerkennung der besonderen Leistungen und zusätzlichen Belastungen der Kollegen in der Pandemiezeit, heißt es seitens der IG Bau. Sie ist frei von Steuer- und Sozialabgaben und soll mit der Lohnabrechnung April 2021 – also spätestens am 15. Mai 2021 – ausgezahlt werden.
Was ist der Ecklohn?
Unter Ecklohn versteht man den Lohn, der nach einem Tarifvertrag für einen Facharbeiter nach zweijähriger Tätigkeit gezahlt werden muss. Nicht jede Branche hat einen Ecklohn und im Laufe der Zeit hat der Ecklohn auch an Bedeutung verloren. Wo es noch Ecklöhne in den Tarifverträgen gibt, können Sie sich als Arbeitnehmer auch darauf berufen, allerdings nur dann, wenn Ihr Arbeitsverhältnis einem entsprechenden Tarifvertrag unterliegt. Trifft das zu, spricht man von Tarifbindung. Wird ein Tarifvertrag ausgehandelt, muss Ihr Arbeitgeber sich dann auch an die Bedingungen halten, die darin definiert sind.