Einigung der Tarifpartner Maler und Lackierer: Ecklohn und Mindestlohn steigen ab Mai 2021

Nach vier Verhandlungsrunden haben die Tarifpartner im Maler- und Lackiererhandwerk ein Ergebnis erzielt: Bundeseck- und Mindestlohn steigen ab Mai 2021. Darüber hinaus wird die Ausbildungsvergütung für angehende Maler und Lackierer in zwei Stufen erhöht und eine Corona-Prämie ausgezahlt.

Eileen Wesolowski

Ab Mai 2021 steigen im Maler- und Lackiererhandwerk Ecklohn und Mindestlohn. - © Kurhan - stock.adobe.com

Der Bundesecklohn für Maler- und Lackierer steigt ab Mai 2021 – in Westdeutschland auf 17,51 Euro und in Ostdeutschland auf 16,88 Euro. Darauf einigten sich die Tarifpartner Mitte Januar beim Tarifabschluss 2021. Auch der Branchenmindestlohn und die Ausbildungsvergütungen werden erhöht. Zudem können sich Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk über eine Corona-Prämie in Höhe von 330 Euro freuen.

Einigung nach vier Verhandlungsrunden

Dieerste Tarifverhandlung für die rund 200.000 Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk in Deutschland fand bereits am 29. September 2020 statt. Ursprünglich gefordert wurde eine Lohnerhöhung von 5,4 Prozent für zwölf Monate. DieArbeitgeber legten jedoch kein Lohn-Angebot vor. Vonseiten der IG Bau heißt es, die Arbeitgeber begründeten dies durch unsichere Zeiten und schlechte Aufträge in Werften, Kreuzfahrtschiffen, Airlines und der Automobilindustrie.

Nach weiteren Tarifverhandlungen konnte in der vierten Runde ein Abschluss erzieht werden. Markus Heineke, Verhandlungsführer des Bundesverbands Farbe Gestaltung Bautenschutz, äußerte sich dazu auf der Website des Verbandes: "In schwierigem Umfeld ist es ohne Schlichtung gelungen, einen tragfähigen Kompromiss zum Ausgleich der Belange in der Branche zu finden", sagte er.

Maler und Lackierer: DieErgebnisse der Tarifverhandlungen im Überblick

Weiter heißt es beim Verband für das deutsche Maler- und Lackiererhandwerk, dass der Mindestlohn in allen Tarifgebieten gelte, ausgenommen dem Saarland; die Branchenmindestlöhne Maler seien bundeseinheitlich. Diegenauen Ergebnisse des Tarifabschlusses zeigt der Überblick:

Bundesecklohn steigt

Der Bundesecklohn für Maler und Lackierer steigt ab 1. Mai 2021 in Westdeutschland (ohne Berlin) um 2,1 Prozent und in Ostdeutschland (inklusive Berlin) um 2,2 Prozent. Der Lohntarifvertrag endet zum 31. Mai 2022.

DatumEcklohn WestdeutschlandEcklohn Ostdeutschland
Seit 1. Oktober 201917,15 Euro16,52 Euro
Ab Mai 202117,51 Euro16,88 Euro

Quelle: IG Bau

Höherer Mindestlohn

Auch der Branchenmindestlohn für Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk steigt ab 1. Mai 2021. Er hat wie der Ecklohn eine Laufzeit bis zum 31. Mai 2022.

  • Mindestlohn II: Gelernte Arbeitnehmer erhalten in Zukunft 13,80 Euro. Das entspricht einem Anstieg von 2,2 Prozent.
  • Mindestlohn I: Ungelernte Arbeitnehmer erhalten zukünftig 11,40 Euro, was einer Steigung von 2,7 Prozent entspricht.

Ausbildungsvergütungen werden zweistufig erhöht

Die Ausbildungsvergütungen für Azubis im Maler- und Lackiererhandwerk steigt in zwei Stufen - jeweils zum 1. August 2021 und 2022. Der Tarifvertrag für Azubis hat eine Laufzweit bis zum 31. Juli 2023.

Datum1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr3. Ausbildungsjahr
Seit dem 1. August 2020680 Euro750 Euro915 Euro
Ab dem 1. August 2021710 Euro780 Euro945 Euro
Ab dem 1. August 2022740 Euro815 Euro980 Euro

Quelle: IG Bau

Maler und Lackierer erhalten Corona-Prämie

Maler und Lackierer erhalten eine Corona-Prämie in Höhe von 330 Euro. DiePrämie dient als Anerkennung der besonderen Leistungen und zusätzlichen Belastungen der Kollegen in der Pandemiezeit, heißt es seitens der IG Bau. Sie ist frei von Steuer- und Sozialabgaben und soll mit der Lohnabrechnung April 2021 – also spätestens am 15. Mai 2021 – ausgezahlt werden.

Was ist der Ecklohn?

Unter Ecklohn versteht man den Lohn, der nach einem Tarifvertrag für einen Facharbeiter nach zweijähriger Tätigkeit gezahlt werden muss. Nicht jede Branche hat einen Ecklohn und im Laufe der Zeit hat der Ecklohn auch an Bedeutung verloren. Wo es noch Ecklöhne in den Tarifverträgen gibt, können Sie sich als Arbeitnehmer auch darauf berufen, allerdings nur dann, wenn Ihr Arbeitsverhältnis einem entsprechenden Tarifvertrag unterliegt. Trifft das zu, spricht man von Tarifbindung. Wird ein Tarifvertrag ausgehandelt, muss Ihr Arbeitgeber sich dann auch an die Bedingungen halten, die darin definiert sind.