Steuertipp Grundsteuerreform: Neufeststellungen beginnen 2022

Nachdem das Bundesverfassungsgericht das bisherige Grundsteuermodell als verfassungswidrig eingestuft hat, wurde 2019 eine Grundsteuergesetzreform verabschiedet. Doch das war es dann auch schon. Gehört hat man seitdem nicht mehr viel, doch im Jahr 2022 müssen Immobilieneigentümer erstmals Angaben zur Neubewertung ihrer Immobilien machen.

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Da das Bundesverfassungsgericht keine Vorgaben machte, welche Modalitäten bei der Neufassung des Grundsteuerreformgesetzes greifen müssen, entschied sich der Bundesgesetzgeber weiterhin für ein wertbasiertes Modell und berücksichtigte die Preissteigerungen der letzten Jahrzehnte. Den einzelnen Bundesländern wurde jedoch das Recht eingeräumt, eigenständige Grundsteuergesetze auszustellen (sog. Öffnungsklausel).

Davon machten Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland und Sachsen Gebrauch.

Ab Juli 2022: Neufeststellungen der Immobilienwerte

Steuertipp: Im Jahr 2022 stehen dann die Neufeststellungen von Grundstückswerten im Rahmen der Grundsteuerreform an. Immobilieneigentümer haben – Stand heute – ab 1. Juli 2022 entsprechende Angaben ans Finanzamt zu übermitteln. Die Frist endet Ende Oktober 2022.

Bis Ende 2024 müssen die Neufeststellungen der Immobilienwerte für die Erhebung der neuen Grundsteuer abgeschlossen sein. Frühestens 2025 ist also mit der Festsetzung einer neuen (meist höheren) Grundsteuer zu rechnen. dhz