Baden-Württemberg ist Vorreiter in Sachen Solarpflicht. Seit Jahresbeginn 2023 gilt sie hier auch bei Dachsanierungen. Im Handwerk bereitet das allerdings Sorgen. Was dahinter steckt – und was in anderen Bundesländern gilt oder geplant ist.

Baden-Württemberg ist das erste Bundesland, in dem bereits jetzt eine Solarpflicht für Wohn- und Nicht-Wohngebäude greift. Seit Jahresbeginn 2023 ist sie auch auf Sanierungen ausgeweitet. So gilt nun auch eine Pflicht zur Installation einer Solaranlage, wenn ein Hausbesitzer ein Dach grundlegend sanieren lässt. Die Frage danach, was als "grundlegende Sanierung" gilt, sorgt jedoch noch immer und im Zuge der Gesetzgebung für Kritik.
So hat das Umweltministerium des Landes nach Angaben des Baden-Württembergischen Handwerkstags die entsprechende PV-Pflicht für grundlegende Dachsanierungen entgegen der Empfehlungen der Fachgewerke beschlossen. Der Handwerkstag befürchtet, dass künftig bei einer Vielzahl an reinen Dachumdeckungen auch ohne energetische Optimierung der Tatbestand der PV-Pflicht greift. Denn in der Verordnung zum Gesetz heißt es, dass als Baumaßnahmen eine Erneuerung der Abdichtung oder die Eindeckung eines Daches gilt.
"Dadurch drohen PV-Anlagen auf schlecht gedämmten Dächern, die womöglich in einigen Jahren bereits wieder demontiert werden müssten", kritisiert der Hauptgeschäftsführer des Handwerkstags Peter Haas. Das sei zum einen wirtschaftlich ineffizient. "Vor allem aber wäre es ein Bärendienst für den Klimaschutz, wenn weiterhin quasi zum Dach hinaus geheizt wird", sagt er. So kann man davon ausgehen, dass Hausbesitzer nach einer Installation sicherlich nicht kurze Zeit später wieder Geld für eine Bau- bzw. Dämmmaßnahme in die Hand nehmen.
Der Handwerkstag zeigt sich enttäuscht, dass die Bedenken des Fachhandwerks mit keinem Wort Eingang in die Verordnung fanden. Selbst zuständige Beamte hätten dem Handwerk fachlich recht gegeben, aber auf den politischen Zeitdruck verwiesen. "Jetzt ist es so, und unsere Fachverbände und ihre Mitgliedsbetriebe werden versuchen, gemeinsam mit den Kunden das Beste daraus zu machen", so Haas.
Baden-Württemberg ist der Vorreiter in Sachen Solarpflicht, doch auch in anderen Bundesländern tut sich etwas. In der Praxis zeigt sich, dass die Nachfrage da ist – allerdings mit und ohne Pflicht.
Aufschwung für den Sonnenstrom: Langfristige Förderung wichtiger als Solarpflicht?
Denn das unabhängig Werden von den hohen Strompreisen, ist das Ziel vieler Hausbesitzer und auch der Kunden des Elektrofachbetriebs ADREX aus Rottenburg am Neckar. Außerdem beschäftigt die Unsicherheit in der Versorgung die Menschen, die jetzt ein Haus bauen oder ein bestehendes grundlegend sanieren. Anreize schaffen aus Sicht des Handwerksbetriebs aber mehr die massiv gestiegenen Energiepreise als neue gesetzliche Vorschriften wie Solarpflichten. Hinzu kommen attraktivere Förderbedingungen im EEG sowie Erleichterungen im Steuergesetz, hier vor allem der Entfall der Mehrwertsteuer auf Photovoltaikanlagen bis 30 kWp.
Der Solaranlageninstallateur ADREX hat seinen Firmensitz in Baden-Württemberg und so ist die Diskussion um eine Solarpflicht "scho g’schwätzt" wie der Schwabe sagt. Pascal Bolsinger, Inhaber und Geschäftsführer bei ADREX, sieht die Notwendigkeit deshalb eher darin, den aktuellen Aufschwung in der Solarbranche durch den weiteren Abbau der erheblichen bürokratischen Last zu stützen und langfristige Förderungen anzubieten ohne sich ständig verändernder Vorzeichen. Auch die Änderungen aus dem Jahressteuergesetz 2022 bescheren den Installationsbetrieben zunächst deutlich mehr Aufwand. So sind nicht zwangsläufig alle im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage erbrachten Leistungen mit 0 Prozent Mehrwertsteuer zu besteuern, sondern sogenannte Nebenleistungen weiterhin mit 19 Prozent. Das Risiko einer Nachforderung durch die zuständigen Finanzbehörden liegt derzeit hauptsächlich bei den Installateuren.
"Zum Erreichen der Klimaziele braucht es natürlich auch etwas Nachdruck. Ob gerade in diesem Bereich eine gesetzliche Pflicht notwendig ist, wage ich in der aktuellen Zeit zu bezweifeln", sagt Pascal Bolsinger. Die gegenwärtigen Energiepreise seien für viele Kunden Anreiz genug. "Aus unserer Sicht bleibt es eine große Herausforderung, die kontinuierlich steigende Nachfrage zu bewältigen. Dies einerseits aus kapazitativer Sicht, andererseits auch mit Blick auf die derzeit mehr als angespannte Liefersituation in vielen Bereichen", erklärt der Geschäftsführer des Solarbetriebs.
Bundesweite Solarpflicht im Koalitionsvertrag
Trotz aktuellem Aufschwung und einer jetzt schon stetig steigenden Nachfrage nach PV-Installationen hat auch die Bundespolitik eine Solarpflicht weiterhin auf der Agenda. SPD, Grüne und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag Folgendes festgehalten: "Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden." Damit kündigen die Parteien eine Pflicht an, die aber nicht für alle zwingend gelten soll.
Schon vor einem Jahr hatte Klimaschutzminister Robert Habeck außerdem nochmals nachgelegt und Maßnahmen angekündigt, um den Ausbau der erneuerbaren Energie anzukurbeln. Nötig seien diese, da die Energiewende insgesamt nach Darstellung der Bundesregierung zu langsam vorankommt. Habeck teilte mit, dass der Klimaschutz in Deutschland hinter den Erwartungen liegt. So greifen nun Entlastungen von der Mehrwertsteuer für Solaranlagen. Außerdem wurde 2022 die Einspeisevergütung für Solarstrom erhöht und für die maximale PV-Nennleistung, die in das öffentliche Netz eingespeist werden darf, gibt es keine Grenze von 70 Prozent mehr.
Solarförderung: Konjunkturprogramm für Mittelstand und Handwerk
Im Koalitionsvertrag folgt allerdings noch eine zweite Ankündigung in Bezug auf den Solarausbau. "Bürokratische Hürden werden wir abbauen und Wege eröffnen, um private Bauherren finanziell und administrativ nicht zu überfordern", heißt es darin. Die Parteien sehen darin nach eigenen Angaben auch ein Konjunkturprogramm für Mittelstand und Handwerk.
Einen Bürokratieabbau unterstützt auch die Solarwirtschaft und bestätigt, dass es hier 2022 Fortschritte gab. Die Einführung einer bundesweiten Solarpflicht hält der Bundesverband der Solarwirtschaft (BSW Solar) aber grundsätzlich derzeit nicht für notwendig. Angesichts der Ankündigungen von SPD, Grünen und FDP, den Ausbau der Solarenergienutzung verstärkt voranzutreiben, mahnt der Verband allerdings, dass dann auch ein "attraktiver Investitionsrahmen" zu den Plänen einer Vervierfachung der jährlich neu installierten Solarstromleistung vorhanden sein müsste. Doch dieser fehle noch vor allem für Unternehmen.
Nach Aussage von Carsten Körnig, dem Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft, wird die für diese Legislaturperiode angekündigte bundesweite Solarpflicht die aktuelle Investitions- und Bürokratieklemme nur bedingt überbrücken können. Sie ersetze keine attraktiven Investitionsbedingungen. Da die Pflicht nur für den Neubau gelten soll, erwartet er von diesem potenziellen Schritt auch nur überschaubare PV-Marktimpulse.
Großes Potenzial für den Solarausbau bei Unternehmen
Zwar sei der Solarausbau 2022 bei Eigenheimen stark vorangeschritten und auch 2023 wird diese Entwicklung vergleichbar weitergehen. Nach einer jüngsten BSW-Repräsentativbefragung unter Immobilienbesitzerinnen und Immobilienbesitzern liebäugeln 75 Prozent von ihnen mit einem Solardach, fast 20 Prozent bereits 2023. "Aufgrund dieser Solarbegeisterung erscheint zumindest bei privaten Immobilienbesitzerinnen eine Solarpflicht eher verzichtbar", sagt Körnig. Doch er mahnt auch, dass große Teile der Wirtschaft hingegen weiterhin nicht hinreichend auf Energiewendekurs seien. "Ihre Dächer liegen weiterhin zu 90 Prozent ungenutzt für eine mögliche Sonnenernte brach. Aufgrund politischer Fehlentscheidungen in den letzten Legislaturperioden, teils unzureichender Förderanreize und unverhältnismäßiger bürokratischer Hürden zum Beispiel beim Netzanschluss schwächelte die Solarnachfrage in der Wirtschaft", erklärt der Hauptgeschäftsführer. Die Ampel-Koalition habe 2022 begonnen, diese Hürden abzubauen. Doch sie müsse 2023 damit konsequent fortfahren, wenn sie ihre richtigen PV-Ausbauziele nicht verfehlen möchte.
Aktuelle Umfragen lassen allerdings auch hier eine Trendwende vermuten. So zeigt eine jüngst durchgeführte YouGov-Repräsentativbefragung unter Entscheiderinnen und Entscheidern der Wirtschaft, dass rund ein Drittel von ihnen, in den kommenden drei Jahren eine Solarstromanlage planen möchte. Als Hemmschuh nennt Carsten Körnig dabei höhere Ansprüche an eine schnellere Amortisation eines Solardaches bei Unternehmen im Vergleich zu den Privathaushalten. "Die zuletzt deutlich gestiegenen Kapitalkosten sind für viele Unternehmen zudem oft herausfordernd. Gerade im Falle geringer Eigenverbrauchsmöglichkeiten unter dem eigenen Firmendach tragen auch die im Sommer 2022 angehobenen EEG-Vergütungen diesen Erwartungen bzw. Effekten noch nicht hinreichend Rechnung", erklärt er.
Dabei sollten aus Sicht des BSW Solar aber eben auch nicht nur die neu gebauten Nichtwohn-Gebäude eine Rolle spielen, sondern auch der Gebäudebestand und damit Nachrüstungen von PV-Anlagen. "Sollte nach einem konsequenten Bürokratieabbau und der hoffentlich schnellen Nachbesserung der Investitionsbedingungen die PV-Nachfrage nicht auch im Gewerbesektor im gewünschten Umfang anspringen, so muss die Bundesregierung dann ohne Frage noch in dieser Legislaturperiode alle Register zielen", sagt Körnig. Dazu sollte dann auch eine bundesweite Solarpflicht zählen.
Viele Anfragen von Firmen auch ohne Solarpflicht
Dass der Schwerpunkt der Unterstützung künftig bei den Firmendächern liegen sollte, unterstreicht auch Pascal Bolsinger. Der auf Solaranlagen spezialisierte Elektrofachbetrieb spürt ein steigendes Interesse von Unternehmen, das man fördern sollte. "Ganz aktuell erhalten wir viele Anfragen aus dem gewerblichen Bereich. Wichtig sei vielen eine unabhängigere Stromversorgung", sagt Bolsinger. Damit sich diese Nachfrage stabilisiert und der weiter anvisierte Ausbau auch funktionieren kann, braucht es aus seiner Sicht aber noch erhebliche bürokratische Vereinfachungen. "Damit meine ich insbesondere die Zusammenarbeit mit den vielen verschiedenen Netzbetreibern sowie die steuerliche Seite".
Der Geschäftsführer mahnt aber auch, dass man Fehler aus der Vergangenheit nicht wiederholen sollte. Dazu zählt er unter anderem den sogenannten PV-Deckel, d.h. die Ausbaugrenze bei 52 GW, die bis Mitte 2020 existent war. "Inbesondere in den Schlagzeilen der Medien wurde diese immer wieder als das Aus für die Photovoltaik beschrieben. Das hat in der Bevölkerung bis zuletzt für große Verunsicherung gesorgt." Daneben hätte es verschiedene Förderprogramme gegeben – etwa eines auf Landesebene für Batteriespeicher – die schon nach so kurzer Zeit aufgebraucht waren, dass viele Kunden gar keine Chance darauf gehabt hätten. Das seien Themen, die konträr zur eigentlichen Zielsetzung – der Energiewende – zu sehen seien. Vor allem in Batteriespeichern sieht der Elektrofachbetrieb einen wichtigen Zukunftsmarkt für die Solarbranche.
Eine stärkere Nutzung der Solarenergie und wie dies gelingen kann, ist derzeit ein wichtiges Thema in der Diskussion um neue bundesweite Klima- und Energiegesetze. Die deutsche Wirtschaft selbst richtet sich auf einen anhaltenden Aufschwung der Solartechnik ein. So hat sich bereits in den vergangenen Jahren gezeigt, dass sich wieder mehr Solarfirmen auf den Standort Deutschland konzentrieren und dass Arbeitsplätze in diesem Bereich entstehen. Mit daran angepassten Gesetzen haben bereits einige Bundesländer reagiert und neue Klimaschutzgesetze verabschiedet. Sie setzen dabei aber vielfach auf einen gesetzlichen Druck durch Solarinstallationspflichten. Die folgende Übersicht zeigt, was in Sachen Solarpflicht in den Ländern vor sich geht:
In diesen Bundesländern greift eine Solarpflicht schon seit 2022
Baden-Württemberg
Baden-Württemberg war das erste Flächenland, dass eine umfassende Solarpflicht beschlossen hat. Als erstes trat sie für Nicht-Wohngebäude am 1. Januar 2022 in Kraft. Im Herbst 2021 hat der Landtag dann ein neues Klimaschutzgesetz verabschiedet. Dieses sieht eine Pflicht zur Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern auch für Wohngebäude vor. Für Neubauten greift sie seit dem 1. Mai 2022. Hausbesitzer, die eine grundlegende Dachsanierung vornehmen, müssen nun seit dem 1. Januar 2023 eine Photovoltaikanlage einbauen lassen.
Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen setzt dagegen mit einer Reform des Landesbauordnung bei Parkflächen an. Seit Jahresbeginn 2022 müssen geeignete neue Parkflächen mit mehr als 35 Stellplätzen überdacht sein und Photovoltaikanlagen bekommen. Diese Solarpflicht gilt nur für Flächen, die zu Nichtwohngebäuden gehören. Die Gesetzesreform trat im Juli 2021 in Kraft.
Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein greift seit dem 1. Januar 2022 eine Neufassung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG). Bestandteil des Gesetzes sind unter anderem Regelungen für einen stärkeren Zubau von Photovoltaikanlagen. Eine Installation ist demnach auf geeigneten Dachflächen beim Neubau sowie bei Renovierung von mehr als zehn Prozent der Dachfläche von allen Nichtwohngebäuden vorgeschrieben. Außerdem ist bei Neuerrichtung größerer Parkplätze – wenn diese mehr als 100 Stellplätze umfassen – die gleichzeitige Installation von PV-Anlagen verpflichtend. Das berichtet das Landesministerium für Energiewende.
Diese Bundesländer schreiben die Solarpflicht seit dem Jahresbeginn 2023 vor
Neben den bereits seit 2022 geltenden Solarpflichten und der Erweiterung in Baden-Württemberg für Dachsanierungen ab 2023 haben auch die Stadtstaaten Berlin, und Hamburg sowie weitere Bundesländer bereits entsprechende Gesetze beschlossen. Sie gelten seit dem Jahresbeginn 2023.
Berlin
In Berlin greift das dazugehörige Solargesetz seit dem 1. Januar 2023 und verpflichtet private Eigentümer von Neubauten sowie von Bestandsgebäuden im Falle einer grundlegenden Dachsanierung zur Installation und zum Betrieb einer PV-Anlage auf ihrem Gebäudedach. Alternativ kann die Anlage nach Angaben der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe auch an der Gebäudefassade oder eine Solarthermieanlage installiert werden.
Hamburg
Ähnlich sieht es in Hamburg aus. Eine Pflicht zur Installation von PV-Anlagen gilt hier seit Jahresbeginn 2023 auf Dächern im Neubau. Für Bestandsgebäude, bei denen die Dachhaut vollständig erneuert wird, greift die Pflicht ab 2025. Auch Hamburg hat dies im Rahmen einer Überarbeitung des Klimaschutzgesetzes umgesetzt.
Rheinland-Pfalz
Auch in Rheinland-Pfalz greift nun eine Solarpflicht. Im September 2021 hat der Landtag dazu das neue Solargesetz verabschiedet. Es sieht vor, dass gewerbliche Neubauten mit PV-Anlagen ausgestattet werden müssen. Außerdem müssen neue, überdachte Parkplätze ab 50 Stellplätzen Solarmodule bekommen – konkret: 60 Prozent der dabei geeigneten Dachflächen. Anders als andere Solargesetze bietet Rheinland-Pfalz als Alternative zur PV-Anlage auch die Installation einer solarthermischen Anlage zur Wärmeerzeugung an, mit der man die Pflicht erfüllen kann.
Niedersachsen
Genauso ist aus Niedersachsen eine Gesetzesänderung bekannt, die eine Verpflichtung zur Installation von PV-Anlagen mit sich bringt. Sie betrifft im ersten Schritt Dächer von Gewerbeimmobilien. Sie müssen künftig mindestens zur Hälfte mit Photovoltaik-Anlagen bestückt werden. Betroffen davon sind aber nur Neubauten mit überwiegend gewerblicher Nutzung ab 75 Quadratmetern Dachfläche. Vorgesehen ist außerdem, dass Bauherrn künftig bei der Planung neuer Wohngebäude sicherstellen müssen, dass sich Solaranlagen auf dem Dach zumindest nachrüsten lassen. Für diese Solarpflicht hat die Landesregierung die Landesbauordnung geändert.
Bayern
In der Diskussion war eine Solarpflicht in Bayern schon des Öfteren, aber erst mit der Verabschiedung des neuen Klimaschutzgesetzes im Dezember 2022 kommt sie wirklich. In diesem Zug wurde auch die Bayerische Bauordnung geändert. Gemeinsam sehen sie nun eine Pflicht für Photovoltaik-Anlagen auf Dächern von staatlichen Gebäuden vor. Ab März 2023 greift die Solarpflicht dann auch für Neubauten bestimmter Industrie- und Gewerbebauten und ab Juli 2023 für sonstige Nicht-Wohngebäude. Zum 1. Januar 2025 kommen dann im letzten Schritt auch die Wohngebäude dazu, genauso wie Sanierungen bzw. vollständige Erneuerungen der Dachhaut eines Gebäudes, die die verpflichtende Installation einer PV-Anlage mit sich bringen.
Hessen
Seit Ende November 2022 gilt in Hessen eine Solarpflicht für neue Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen sowie für landeseigene Gebäude. Die entsprechenden Vorgaben wurden im Hessischen Energiegesetz ergänzt.
Diese Pläne haben die weiteren Bundesländer für eine mögliche Solarpflicht
Bremen
Im Stadtstaat Bremen gibt es einen Gesetzesentwurf für eine Solarpflicht. Sie soll künftig für alle Neubauten gelten – egal ob Wohngebäude oder Gewerbebau. Betroffen sein sollen außerdem Bestandsgebäude, die eine umfassende Dachsanierung durchführen. Zwar hat die Bremer Bürgerschaft die Pläne schon 2020 verabschiedet. Doch das Gesetz ist noch nicht in Kraft.
Mecklenburg-Vorpommern
Geplant ist eine Solarpflicht auch in Mecklenburg-Vorpommern. Das bestätigte das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt über das Klimaschutzgesetz. In der aktuellen Koalitionsvereinbarung der Landesregierung heißt es dazu: "Wir wollen eine verstärkte Nutzung von PV-Anlagen auf Dachflächen. Langfristiges Ziel ist es, dass möglichst auf jedem Dach in Mecklenburg-Vorpommern PV-Anlagen genutzt werden. Dem werden wir mit dem Klimaschutzgesetz Rechnung tragen."
Thüringen
In Thüringen spricht das Energieministerium von einem eigenen Solargesetz, das in Planung sei. Derzeit plant das Ministerium nach eigenen Angaben die Erarbeitung eines Entwurfes für den Landtag, um mehr Dachflächen für Photovoltaik und/oder Solarthermie zu nutzen. Dabei soll es auch um Solaranlagen als Überdachung von versiegelten Parkplatzflächen z.B. von Einkaufszentren, in Gewerbegebieten oder bei touristischen Einrichtungen gehen, teilt ein Sprecher des Ministeriums mit. Ein Zeitplan für ein Inkrafttreten des Solargesetzes steht noch nicht fest.
Sachsen
Das Land Sachsen setzt auf die angekündigte bundesweite und einheitliche Solarpflicht. Diese sollte nach Aussage des Energie- und Klimaministeriums stufenweise und gestaffelt ausgebaut werden. "Sinnvoll wäre unseres Erachtens zunächst ein PV-Pflicht auf neuen Nicht-Wohngebäuden und neuen Parkplätzen. In weiteren Schritten sollten neue Wohngebäude und anschließend bestehende Gebäude und Parkplätze einbezogen werden, sobald diese grundhaft erneuert oder die Dach- und Parkflächen saniert werden", erklärt ein Sprecher des Ministeriums.
Saarland
Aus dem Saarland heißt es: "Das Land prüft aktuell, inwiefern eine Solarpflicht für diverse Flächenmodelle sinnvoll und ökonomisch umsetzbar ist." So ist nach Angaben des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie noch kein Gesetzesentwurf dazu in der Diskussion. Thema ist eine Solarpflicht aber durchaus auch hier.
Brandenburg und Sachsen-Anhalt
Nichts beschlossen oder eigenes geplant ist hinsichtlich einer Solarpflicht bislang in Sachsen-Anhalt und Brandenburg.