Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz setzt die bundesweite Solarpflicht um – zumindest schrittweise und für Neubauten. In vielen Bundesländern ist sie jedoch bereits Realität und es gelten Photovoltaik-Pflichten sowohl für Neu- als auch für Altbauten. Ein Überblick über das, was jetzt und in den kommenden Jahren gilt.

Der Ausbau der Solarenergie in Deutschland kommt voran. Das Jahresziel 2026 ist bereits jetzt erreicht – die installierte Leistung der Solarenergie hat die Marke von 128 Gigawatt Peak (GWp) überschritten. Das teilte der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) erst kürzlich mit. Getragen wird der Zubau allerdings zu 42 Prozent von PV-Freiflächenanlagen. Der Anteil der eher kleinen PV-Anlagen auf Gebäudedächern ging dagegen im ersten Quartal 2025 zurück. Aufgrund der geplanten Änderungen bei der Einspeisevergütung ab 2027 erlebt die Solarbranche zwar gerade einen kleinen Aufschwung. Doch wie lange dieser anhält, ist ungewiss.
So ist der BSW-Solar auch in Sorge, ob die nächsten Etappenziele erreicht werden können. Derzeit ist festgelegt, dass bis 2028 eine Solarleistung von 172 Gigawatt, bis 2030 dann 215 Gigawatt geschafft sein sollen. Bis 2040 sollen es sogar 400 Gigawatt werden.
Um den Ausbau auf Gebäudedächern weiter voranzutreiben, hat der Gesetzgeber im neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) eine bundesweite Solarpflicht vorgesehen, die schrittweise ab 2027 greift. Kommt sie anfangs hauptsächlich auf größere Nichtwohn-Gebäude im Neubau und im zweiten Schritt auf diese Gebäude im Bestand zu, greift sie ab 2030 auch für neue Wohngebäude. Wohngebäude im Bestand sind nicht in die gesetzliche, bundesweite Solarpflicht einbezogen.
Diese zeitliche Staffelung sieht das GModG für die bundesweite Solarpflicht vor
- Ab 1. Januar 2027 greift eine Solarpflicht für neue öffentliche Nichtwohn-Gebäude sowie für neue Nichtwohn-Gebäude mit einer Nutzfläche von mehr als 250 Quadratmetern.
- Ab 1. Januar 2028 gilt sie für bestehende öffentliche Nichtwohn-Gebäude mit einer Nutzfläche von mehr als 2.000 Quadratmetern und für bestehende Nichtwohn-Gebäude mit einer Nutzfläche von mehr als 500 Quadratmetern im Falle einer Änderung am Gebäude.
- Ab 1. Januar 2029 greift die Solarpflicht für bestehende öffentliche Nichtwohn-Gebäude mit einer Nutzfläche von mehr als 750 Quadratmetern.
- Ab 1. Januar 2030 gilt sie für neue Wohngebäude sowie für neue überdachte Parkplätze, die physisch an Gebäude angrenzen.
- Ab 1. Januar 2031 gilt die Pflicht für bestehende öffentliche Nichtwohn-Gebäude mit einer Nutzfläche von mehr als 250 Quadratmetern.
Doch nicht nur die bundesweite Solarpflicht bringt Gebäudebesitzer, die bisher ohne Solarstrom und Solarwärme auskommen, dazu, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Auch über 2027 hinaus dürfen die Bundesländer eigene Regelungen erlassen, um den Solarausbau voranzubringen. Viele tun das bereits. Die Festlegungen im GModG bestimmen künftig quasi den Mindeststandard, der eingehalten werden muss. Strengere gesetzliche Pflichten sind möglich.
So setzte Baden-Württemberg im Jahr 2022 als erstes Bundesland eine Solarpflicht in Kraft. Seither ziehen viele Länder nach. Dabei gehen sie meist dazu über, eine verpflichtende Installation erst für öffentliche und gewerbliche Gebäudedächer vorzuschreiben bzw. bei deren Neubau sowie für überdachte Parkplätze und im nächsten Schritt für private Wohnhäuser. Oftmals stehen jetzt aktuell Altbauten im Fokus neuer Regelungen, sodass auch bei umfassenden Dachsanierungen PV-Anlagen mit eingeplant werden müssen.
Die Regelungen der Bundesländer unterscheiden sich dabei hauptsächlich in den Details in Bezug auf erforderliche PV-Flächen und PV-Leistungen, die erreicht werden sollen, oder auch darin, ab welcher Dachflächengröße Hausbesitzer Pflichten bekommen. In der Regel sind Gebäude mit einer Dachfläche von weniger als 50 Quadratmetern von der Solarpflicht ausgenommen. Außerdem greifen oftmals Ausnahmen in Härtefällen, wenn sich eine PV-Installation wirtschaftlich nicht darstellen lässt. Das kann der Fall sein, wenn ein Dach eine extrem sonnenarme Ausrichtung hat oder bei einer Sanierung unverhältnismäßige Kosten entstehen, weil die Dachkonstruktion keine Standardlösungen vorsieht.
In diesen Bundesländern gilt eine Solarpflicht
Baden-Württemberg
Baden-Württemberg war das erste Flächenland, das eine umfassende Solarpflicht beschlossen hat. Als Erstes trat sie für Nicht-Wohngebäude am 1. Januar 2022 in Kraft. Im Herbst 2021 hat der Landtag dann ein neues Klimaschutzgesetz verabschiedet. Dieses sieht eine Pflicht zur Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern auch für Wohngebäude vor. Für Neubauten greift sie seit dem 1. Mai 2022. Hausbesitzer, die eine grundlegende Dachsanierung vornehmen, müssen seit dem 1. Januar 2023 eine Photovoltaikanlage einbauen lassen. Außerdem greift die Solarpflicht beim Neubau eines offenen Parkplatzes mit mehr als 35 Stellplätzen.
Bayern
In Bayern besteht seit 2023 eine Pflicht zur Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern von staatlichen Gebäuden sowie bei Neubauten von bestimmten Industrie- und Gewerbebauten und allen anderen Nicht-Wohngebäuden. Zum 1. Januar 2025 kamen auch Wohngebäude dazu sowie eine Solarpflicht bei Sanierung oder vollständiger Erneuerung der Dachhaut eines Gebäudes. Bei den Pflichten für private Wohngebäude handelt es sich allerdings nicht um eine "echte" Solarpflicht, sondern um eine Soll-Vorschrift. Das legt das Land in seiner aktuellen Bauordnung dar.
Berlin
In Berlin greift das sogenannte Solargesetz seit dem 1. Januar 2023 und verpflichtet private Eigentümer von Neubauten sowie von Bestandsgebäuden im Falle einer grundlegenden Dachsanierung zur Installation und zum Betrieb einer PV-Anlage auf ihrem Gebäudedach. Alternativ kann die Anlage nach Angaben der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe auch an der Gebäudefassade oder eine Solarthermieanlage installiert werden.
Brandenburg
In Brandenburg gilt seit dem Jahr 2024 eine Pflicht zur Installation von PV-Anlagen auf neu gebauten Nicht-Wohngebäuden, wenn diese eine Dachfläche von 50 Quadratmetern oder mehr besitzen. Sie müssen zu mindestens 50 Prozent mit Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlagen ausgestattet werden. Für private Wohngebäude gilt bislang keine Solarpflicht in Brandenburg.
Bremen
Im Stadtstaat Bremen gibt es seit 2024 eine Solarpflicht. Sie gilt für grundlegende Dachsanierungen von bestehenden Gebäuden und wurde zum 1. Januar 2025 auf alle Neubauten ausgeweitet – egal ob Wohngebäude oder Gewerbebau. Ausschlaggebend ist die Bruttodachfläche, die bei mehr als 50 Quadratmetern liegen muss. Festgelegt sind die Details im Solargesetz des Landes.
Hamburg
Ähnlich wie etwa in Berlin sieht es in Hamburg aus. Eine Pflicht zur Installation von PV-Anlagen gilt hier seit Jahresbeginn 2023 auf Dächern im Neubau. Für Bestandsgebäude, bei denen die Dachhaut vollständig erneuert wird, greift die Pflicht seit dem Jahresbeginn 2024. Auch Hamburg hat dies im Rahmen einer Überarbeitung des Klimaschutzgesetzes umgesetzt.
Hessen
Seit Ende November 2022 gilt in Hessen eine Solarpflicht für neue Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen sowie für landeseigene Gebäude. Die entsprechenden Vorgaben wurden im Hessischen Energiegesetz ergänzt. Für private Wohngebäude gibt es in Hessen derzeit keine Solarpflicht.
Niedersachsen
Auch in Niedersachsen gilt bereits seit dem Jahr 2023 eine Solarpflicht auf gewerblichen Gebäuden und seit 2024 auch auf öffentlichen Neubauten. Seit dem 1. Januar 2025 greift die Solarpflicht ebenso für Neubauten von privaten Wohngebäuden und bei Dachsanierungen. Hier greift der Grundsatz, dass alle Bauten und baulichen Anlagen mit mehr als 50 Quadratmetern Dach in die Pflicht einbezogen werden. Bei der Dachsanierung gilt die Voraussetzung, dass eine neue Dachhaut installiert wird.
Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen setzte mit einer Reform der Landesbauordnung zunächst bei Parkflächen an und erweitert seither die Solarpflichten auf Gebäude. Schon seit dem Jahresbeginn 2022 müssen geeignete neue Parkflächen mit mehr als 35 Stellplätzen überdacht sein und Photovoltaikanlagen bekommen. Seit dem Jahresbeginn 2024 gilt eine Solarpflicht auch für die Dächer von Nicht-Wohngebäuden und seit dem Jahresbeginn 2025 für Neubauten von privaten Wohngebäuden. Für die Wohngebäude gilt sie dann, wenn der Bauantrag nach dem 1. Januar 2025 gestellt wird. Ab dem Jahr 2026 wird die Pflicht auch bei Sanierungen von Dächern bei Altbauten greifen.
Rheinland-Pfalz
Auch in Rheinland-Pfalz greift nun eine Solarpflicht. Im September 2021 hat der Landtag dazu das neue Solargesetz verabschiedet. Es sieht vor, dass öffentliche und gewerbliche Neubauten mit PV-Anlagen ausgestattet werden müssen. Außerdem müssen neue gewerbliche und öffentliche, überdachte Parkplätze Solarmodule bekommen. Private Bauherrinnen und Bauherren von Neubauten müssen bislang nur sicherstellen, dass ihre Neubauten für die spätere Installation von Photovoltaik-Anlagen vorbereitet sind.
Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein greift seit dem 1. Januar 2022 eine Solarpflicht. Bislang sah sie vor, dass eine Installation auf geeigneten Dachflächen beim Neubau sowie bei Renovierung von mehr als zehn Prozent der Dachfläche von allen Nicht-Wohngebäuden vorgeschrieben ist. Zudem ist bei Neuerrichtung größerer Parkplätze – wenn diese mehr als 100 Stellplätze umfassen – die gleichzeitige Installation von PV-Anlagen verpflichtend. Zum 1. Januar 2025 hat das Land die Pflichten auf grundsätzlich alle Neubauten und den Neubau auch kleinerer Parkplätze erweitert.
Diese Bundesländer haben noch keine Solarpflicht
Bislang noch keine Solarpflicht umgesetzt haben die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
