Urteil Kleinere Kassenmängel: Überzogene Zuschätzungen verboten
Das Thema Kassenprüfung durch das Finanzamt wird nach der Corona-Krise wieder verstärkt in den Vordergrund rücken. Anstatt einer ausführlichen Betriebsprüfung können Finanzbeamte nämlich zu einer unangekündigten Kassen-Nachschau ausrücken. Doch bei nur kleineren Kassenmängeln hat das Finanzamt keine Befugnis zu einer umfassenden Zuschätzung zu den Umsätzen und Gewinnen.
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