Aktuelle Urteile Ehegatten-Arbeitsverhältnis: Steuerliche Anerkennung durchsetzen

Bei einem Ehegatten-Arbeitsverhältnis prüfen die Finanzämter, ob das Arbeitsverhältnis nicht nur auf dem Papier besteht. Häufig kippt die steuerliche Anerkennung bereits bei kleineren Verfehlungen, etwa weil keine Aufzeichnungen zur Arbeitszeit geführt wurden. Ein aktuelles Urteil zeigt: Es lohnt sich Gegenwehr. Ein weiteres mahnt zur Vorsicht bei Wertguthabenvereinbarungen. › mehr

Neues Urteil Grunderwerbsteuer: Steuervorteil Instandhaltungsrückstellung gekippt

Beim Kauf einer Immobilie muss auch die Grunderwerbsteuer einkalkuliert werden. Diese beträgt je nach Bundesland zwischen 3,5 Prozent und 6,5 Prozent des Kaufpreises. Die Steuer durch eine Instandhaltungsrückstellung zu mindern, ist nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs leider nicht mehr möglich. Ausnahmen gelten für Altfälle. › mehr
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BFH-Urteil Erhaltungsaufwendungen: Keine Steuernachteile bei Tod des Vermieters

Verstirbt der Vermieter einer Immobilie, müssen die Erben für das Todesjahr eine letzte Einkommensteuererklärung für den Verstorbenen beim Finanzamt einreichen. In der Praxis stellt sich die Frage, ob bisher nicht geltend gemachte Erhaltungsaufwendungen steuerlich ungenutzt unter den Tisch fallen. Ja, meinte bisher das Finanzamt. Nein, sagen dagegen die Richter des Bundesfinanzhofs. › mehr

Steuertipps Steuersparmodell Firmenwagen: 4 Top-Tipps

Plant ein Handwerksbetrieb den Kauf eines neuen Firmenwagens, kann er schon heute – ohne auch nur einen Cent ausgegeben zu haben – von einem Betriebsausgabenabzug profitieren. Wer bereits einen neuen Firmenwagen gekauft hat, dem kann eine Sonderabschreibung winken. Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs erleichtert es zudem, die Voraussetzungen für diese Steuersparmodelle zu erfüllen. › mehr

Immobilien Grunderwerbsteuer sparen mit Instandhaltungsrückstellung

Kaufen Sie aus betrieblichen oder privaten Gründen eine Immobilie, müssen Sie zur Kaufpreiszahlung nicht nur die Notargebühren einkalkulieren, sondern auch die Grunderwerbsteuer. Diese Steuer beträgt je nachdem, wo sich das Kaufobjekt befindet, zwischen 3,5 Prozent und 6,5 Prozent des Immobilienkaufpreises. Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs wird die Grunderwerbsteuerbelastung künftig leider erhöhen. › mehr