Infektionsschutzgesetz Impfstatus: Auskunftspflicht gilt auch in diesen Berufen
Auch Handwerker, die als externe Dienstleister im Gesundheitswesen arbeiten, müssen ihren Chefs Auskunft über ihren Impfstatus geben. Dies teilte das Bundesgesundheitsministerium auf Anfrage des Zentralverbands des Deutschen Handwerks mit.
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