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Das dritte Geschlecht und die Arbeitswelt Weiblich, männlich, divers: Was ändert sich wirklich?

Die Geschlechterangaben "männlich" und "weiblich" im Geburtenregister wurden zum 1. Januar 2019 um "divers" für intersexuelle Personen ergänzt. Die nun offiziell bestehende dritte Möglichkeit für eine Geschlechtsbezeichnung hat auch Folgen für Arbeitgeber – etwa in Stellenausschreibungen. Außerdem wird bereits spekuliert, ob sich künftig auch in der Arbeitsstättenverordnung etwas ändert. Die DHZ hat dem Arbeitsrechtexperten Volker Serth von der Kanzlei FPS Fritze Wicke Seelig in Frankfurt am Main die wichtigsten Fragen zur Änderung des Personenstandsgesetzes gestellt. Eine Klagewelle erwartet er nicht. › mehr