Arbeitsrecht Wiederholtes Zuspätkommen: Kündigung ohne Abmahnung möglich

Kommt ein Arbeitnehmer an drei von vier aufeinanderfolgenden Arbeitstagen erheblich zu spät oder gar nicht zur Arbeit, kann dies je nach den Umständen des Einzelfalls den Rückschluss auf ein hartnäckiges und uneinsichtiges Fehlverhalten zulassen, so dass es vor Ausspruch einer Kündigung keiner ausdrücklichen Abmahnung bedarf. › mehr
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Arbeitsrecht Coronabedingte Schließung: Arbeitgeber müssen keinen Lohn zahlen

Kein Lohn ohne Arbeit, so lautet eine Grundregel des Arbeitsrechts. Doch greift diese auch bei landesweiten pandemiebedingten Schließungsanordnungen? Vor dem Bundesarbeitsgericht wurde der Fall einer Minijobberin verhandelt, die von ihrem Arbeitgeber aufgrund einer solchen Anordnung unbezahlt freigestellt wurde. › mehr
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