Corona-Pandemie und Arbeitsrecht Das 2G-Modell und die theoretische Kündigungsfalle
Geimpft, genesen: Nutzen Betriebe das 2G-Modell, haben sie weniger Einschränkungen als diejenigen, die sich für 3G entscheiden. Arbeitsrechtlich wirft das Modell allerdings Fragen auf – vor allem beim Datenschutz und den Kündigungsvorschriften. Antworten von einem Arbeitsrechtsexperten.
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