Trennung von einem Mitarbeiter Arbeitsrecht: Einmal unterzeichneter Aufhebungsvertrag ist verbindlich
Auch der in einer Drucksituation abgeschlossene Aufhebungsvertrag ist regelmäßig verbindlich. Ein späteres Lösungsrecht besteht nur ausnahmsweise, wie das Bundesarbeitsgericht in einer aktuellen Entscheidung betont.
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