Urteil Sturz zwischen Bett und Home-Office ist Arbeitsunfall
Der Arbeitsweg vom Bett zum Schreibtisch ist gesetzlich unfallversichert. Das Bundessozialgericht gab einem Arbeitnehmer Recht, der zuhause auf seiner Wendeltreppe gestürzt war. Das Urteil könnte richtungweisend für ähnlich gelagerte Situationen sein.
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