Infektionsschutzgesetz Corona-Notbremse: Was für Kosmetik und Fußpflege gilt
Kosmetikstudios, Nagelstudios und Fußpfleger dürfen in einigen Bundesländern öffnen, sofern es die Inzidenzzahlen zulassen. Ab einer regionalen Inzidenz von 100 greift jedoch die Corona-Notbremse. Was dann gilt.
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