Steuertipp Längere Abgabefrist für die Steuererklärung 2020

Statt Ende Juli muss die Steuererklärung 2020 in diesem Jahr erst Ende Oktober beim Finanzamt ankommen. Wer einen Steuerberater damit beauftragt, hat sogar bis Ende Mai 2022 Zeit. Warum es sich trotzdem lohnt, die Steuererklärung nicht auf die lange Bank zu schieben. › mehr

Wulst für Wulst statt Stein auf Stein 3D-Druck: Die neue Dimension des Bauens

Im schwäbischen Wallenhausen ziehen bald die ersten Mieter in ein Wohnhaus ein, das als größtes 3D-Druck-Gebäude Europas gilt. Derweil plant das ausführende Bauunternehmen Rupp schon die nächsten Projekte. › mehr

Neue Finanzdienstleistungen Fintechs: Was fürs Handwerk möglich wäre

Sie werben mit günstigen Krediten – Schlagzeilen machten sie aber zuletzt weniger durch gute Angebote als durch den Fall Wirecard. Doch wie ist der Fintech-Markt in Deutschland eigentlich aufgestellt? Und profitiert das Handwerk von den neuen Finanzdienstleistern? › mehr
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Umsatzeinbußen wegen Corona Brauereien starten Kampagne "Wir sind #biereit"

Mit der Schließung der Gastronomie haben auch die Brauereien in Deutschland starke Umsatzeinbußen erlitten. Kurzarbeit und Entlassungen waren die Folge. Angesichts der nahenden Öffnungsschritte gibt es nun aber Grund zum Optimismus. Der Deutsche Brauer-Bund startet deshalb die Kampagne "Wie sind #biereit". › mehr

Aktuelle Urteile Ehegatten-Arbeitsverhältnis: Steuerliche Anerkennung durchsetzen

Bei einem Ehegatten-Arbeitsverhältnis prüfen die Finanzämter, ob das Arbeitsverhältnis nicht nur auf dem Papier besteht. Häufig kippt die steuerliche Anerkennung bereits bei kleineren Verfehlungen, etwa weil keine Aufzeichnungen zur Arbeitszeit geführt wurden. Ein aktuelles Urteil zeigt: Es lohnt sich Gegenwehr. Ein weiteres mahnt zur Vorsicht bei Wertguthabenvereinbarungen. › mehr

Neues Urteil Grunderwerbsteuer: Steuervorteil Instandhaltungsrückstellung gekippt

Beim Kauf einer Immobilie muss auch die Grunderwerbsteuer einkalkuliert werden. Diese beträgt je nach Bundesland zwischen 3,5 Prozent und 6,5 Prozent des Kaufpreises. Die Steuer durch eine Instandhaltungsrückstellung zu mindern, ist nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs leider nicht mehr möglich. Ausnahmen gelten für Altfälle. › mehr