Fahrtenbuch als Nachweis nicht zwingend Investitionsabzugsbetrag: Schon vor Kauf eines Fahrzeugs sparen
Unternehmer, die sich für ihren betrieblichen Fuhrpark einen neuen Wagen zulegen, können unter bestimmten Voraussetzungen bereits im Jahr der Planung die Hälfte der voraussichtlichen Investitionskosten als Betriebsausgaben abziehen. Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs erleichtert den Betriebsausgabenabzug im Planungsjahr.
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