Der Bundesrat hat am 20. Mai 2022 das lang ersehnte Steuerentlastungsgesetz aufgenommen. Mit diesem Gesetz treten zahlreiche Steuervergünstigungen in Kraft, die Steuerzahlern geringere Steuern und damit mehr Geld in der Haushaltskasse bescheren sollen.

Neu aufgenommen ins Steuerentlastungsgesetz wurde die viel diskutierte Energiepreispauschale (EEP), die jeder Erwerbstätige bekommen soll. Die EEP beträgt 300 Euro und soll voraussichtlich im September ausbezahlt werden. Kleiner Haken: Die Energiepreispauschale ist einkommensteuerpflichtig. Das bedeutet: In vielen Fällen kommt nur ein Teil dieser Pauschale an. Informationen zur EEP finden sich in § 112 ff. EStG in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes 2022.
Praxis-Tipp: Neu ist, dass die Energiepreispauschale nun auch geringfügig Beschäftigten (Minijobbern) zusteht. Die EEP gibt es aber je Arbeitnehmer nur ein einziges Mal. Arbeitet eine Steuerzahlerin im Hauptberuf als Arbeitnehmerin und im Nebenjob als Zeitungsausträgerin, gibt es die EEP nur für das erste Arbeitsverhältnis. Rentner, Pensionisten und Studenten ohne Nebenjob gehen leer aus.
Höhere Entfernungspauschale
Um Arbeitnehmer beim Tanken finanziell zu unterstützen, ist im Steuerentlastungsgesetz 2022 vorgesehen, dass die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit (im Fachjargon "erste Tätigkeitsstätte") ab dem 21. Entfernungskilometer von 35 Cent auf 38 Cent steigt. Diese Erhöhung gilt auch bei Familienheimfahrten anlässlich einer doppelten Haushaltsführung. Doppelte Haushaltsführung bedeutet, dass ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung am Beschäftigungsort anmietet. Die Unterkunftskosten sowie eine wöchentliche Familienheimfahrt dürfen steuerlich abgesetzt werden. Nach Inkrafttreten des Steuerentlastungsgesetzes 2022 winkt deshalb eine höhere Entfernungspauschale.
Praxis-Tipp: Damit Arbeitnehmer mit einem einfachen Arbeitsweg von mehr als 20 Kilometern jetzt gleich von der höheren Entfernungspauschale profitieren, empfiehlt sich die Beantragung eines Lohnsteuerfreibetrags 2022 bzw. die Erhöhung eines bereits bestehenden Lohnsteuerfreibetrags 2022. Besonderheit zur Erhöhung: Ein bereits bestehender Lohnsteuerfreibetrag 2022 wird nur erhöht, wenn die Werbungskosten sich aufgrund der höheren Entfernungspauschale um mindestens 200 Euro erhöhen.
Höherer Grundfreibetrag und höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Steuerlich entlastet werden sollen alle Steuerzahler durch die rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrags von derzeit 9.984 Euro auf 10.347 Euro – ab 1. Januar 2022. Für zusammenveranlagte Ehegatten gilt der doppelte Betrag. Eine zusätzliche steuerliche Entlastung winkt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die keine Werbungskosten haben. Ihnen steht ein höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag zu. Er klettert von 1.000 Euro rückwirkend ab 1. Januar 2022 auf 1.200 Euro.
Praxis-Tipp: Da der Grundfreibetrag und der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei der Ermittlung der Lohnsteuer berücksichtigt werden, haben Arbeitgeber in den ersten Monaten des Steuerjahrs 2022 zu viel Lohnsteuer einbehalten. Besteht das Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt der Veröffentlichung des Steuerentlastungsgesetzes 2022 noch, muss der Arbeitgeber die Lohnsteuer korrigieren, sprich zu viel einbehaltene Lohnsteuer an den Arbeitnehmer zurückerstatten. Besteht das Arbeitsverhältnis nicht mehr (z.B. wegen Kündigung oder Ruhestand) bekommt der Ex-Arbeitnehmer die zu viel bezahlte Steuer nur erstattet, wenn er für 2022 eine Steuererklärung beim Finanzamt abgibt.
Höhere Mobilitätsprämie
Teilzeitkräfte, Auszubildende und Berufsanfänger geben oftmals keine Steuererklärung beim Finanzamt ab, weil der Arbeitgeber keine Steuern einbehalten hat. Das ist in der Regel bei Geringverdienern der Fall, deren zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Doch beträgt der einfache Weg zur Arbeit mehr als 20 Kilometer, sollte 2022 erstmals trotzdem eine Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden. Hintergrund: Es winkt seit 2021 eine Mobilitätsprämie, die das Finanzamt überweist. Durch die höhere Entfernungspauschale fällt die Mobilitätsprämie 2022 höher aus.
Praxis-Tipp: Zwei Besonderheiten zur Mobilitätsprämie sind zu beachten. Die Prämie gibt es nur, wenn man eine Steuererklärung 2022 beim Finanzamt abgibt und die Anlage "Mobilitätsprämie" ausfüllt. Die Prämie gibt es auch für Selbständige, deren Einkommen 2022 unter dem Grundfreibetrag liegt.