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Merkblatt Steueranrechnung für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen

Kunden, die für Arbeiten in ihrem Privathaushalt selbstständige Handwerker oder selbstständige Dienstleister engagieren, können das Finanzamt an der abgerechneten Arbeitsleistung beteiligen. Die Steueranrechnung auf die persönliche Steuerschuld beträgt bei Handwerkerleistungen 20 Prozent der Arbeitsleistung, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Bei haushaltsnahen Dienstleistungen (Gebäudereiniger, Pflegedienst, Umzugsspedition) können zusätzlich 20 Prozent der Arbeitsleistung, höchsten jedoch 4.000 Euro pro Jahr zur Anrechnung kommen. In den folgenden Passagen unseres Merkblatts erhalten Sie die wichtigsten Infos für Ihre Kunden. Von Bernhard Köstler, DHZ-Steuerexperte › mehr

Das Finanzamt feiert mit

War die Weihnachtsfeier letztes Jahr ein voller Erfolg und Sie möchten das Erlebnis des gemeinsamen Beisammenseins noch toppen? Dann sollten Sie die Rechnung nicht ohne das Finanzamt machen. Überschreiten die Kosten für die Feier die Höchstgrenze, fallen Lohn- und Umsatzsteuer an. Von Bernhard Köstler, DHZ-Steuerexperte › mehr

Die Fußball-WM aus steuerlicher Sicht Fußball-WM: Vorsicht bei teuren Geschenken

Am 11. Juni 2010 ist endlich so weit. Dann fiebern Millionen Fußball-Fans weltweit mit ihren Mannschaften bei der Fußball-Weltmeisterschaft in Südafrika mit. Auch Unternehmer springen gerne auf diese Euphorie auf und verwöhnen Kunden oder Geschäftspartner mit Geschenken rund um die WM. Doch Vorsicht! Auch das Finanzamt ist mit von der Partie. › mehr

Die 5 goldenen Regeln zur Sicherung und Rettung des Vorsteuerabzugs

Der häufigste Nachzahlungsgrund bei Umsatzsteuer-Sonderprüfungen sind fehlerhafte Eingangsrechnungen. Der Prüfer checkt, ob alle notwendigen Rechnungsangaben nach § 14 Abs. 4 UStG enthalten sind. Fehlt eine Angabe oder ist diese falsch, kippt beim Rechnungsempfänger der Vorsteuerabzug. Damit das nicht passiert, oder, damit Sie mit effektiven Argumenten gegen die Vorsteuerkürzung vorgehen zu können, gibt die Redaktion der Deutschens Handwerks Zeitung Ihnen die fünf goldene Regeln zum Vorsteuerabzug an die Hand. Von DHZ-Steuerexperte Bernhard Köstler › mehr