Vorsteuervergütung

Frist für Verfahren 2009 bis 31. März 2011 verlängert

Vorsteuervergütung

Wurde ein zum Vorsteuerabzug berechtigter Unternehmer im Jahr 2009 in einem EU-Land mit ausländischer Umsatzsteuer belastet, kann er sich diese im Vorsteuervergütungsverfahren vom ausländischen Fiskus wieder zurückholen. Frist für die Antragstellung war der 30. September 2010 - eigentlich. Denn der Ministerrat der EU hat beschlossen, die Ausschlussfrist für das Jahr 2009 vom 30. September 2010 auf den 31. März 2011 zu verschieben. Seit 1.Januar 2010 können Anträge auf Vorsteuervergütung nur noch in elektronischer Form gestellt werden. Da jedoch viele EU-Staaten die technischen Voraussetzungen für die elektronische Antragstellung nicht bis zum 30. September 2010 schaffen konnten, war die automatische Fristverlängerung dringend nötig.

Tipp: Nicht nur die papierlose Übermittlung des Vorsteuervergütungsantrags ist seit 1. Januar 2010 neu. Neu ist auch, dass der Antrag nicht mehr bei der Erstattungsbehörde im EU-Ausland gestellt wird, sondern beim Bundeszentralamt für Steuern. Dieses Amt leitet den Antrag dann an die ausländische Erstattungsbehörde weiter.bek

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