Einspruch
Gegen Steuerbescheide darf ein Unternehmer Einspruch einlegen, wenn er meint, dass etwas mit dem Bescheid nicht stimmt. Mit dem Einspruch (im Fachjargon als Rechtsbehelf bezeichnet) wird der Steuerbescheid "offen" gehalten. Der Steuerfall wird dadurch völlig neu aufgerollt. Verböserung: Stellt das Finanzamt im Rahmen der Einspruchsbearbeitung bei der erneuten Prüfung der Steuererklärung Fehler zu Ungunsten des [...]
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