Kunden von Handwerkern, die Arbeiten in ihrem Haushalt ausführen lassen, erhalten auf Antrag beim Finanzamt eine Steueranrechnung von 20 Prozent der abgerechneten Arbeitsleistung, maximal ab 1.200 Euro pro Jahr. Das sind die Voraussetzungen für die Steueranrechnung: Begünstigte Leistungen: Eine Steueranrechnung gibt es nur, wenn es sich bei den Handwerkerleistungen um Renovierungs-, Modernisierungs- und Erhaltungsaufwendungen handelt. [...]
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