Kleinunternehmer

Unternehmer, deren Umsätze im Vorjahr nicht über 17.500 Euro lagen und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro betragen, dürfen sich beim Finanzamt als Kleinunternehmer nach § 19 UStG registrieren lassen. Vorteil: Kleinunternehmer weisen in ihren Ausgangsrechnungen keine Umsatzsteuer aus, dürfen im Gegenzug aber aus Eingangsrechnungen keine Vorsteuer geltend machen. Aufforderung des Finanzamts: [...] › mehr

Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz

Am 29. Juni 2013 wurde das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Insbesondere folgende Steueränderungen sind für Inhaber von Handwerksbetrieben von großem Interesse: Gutschrift: Erstellt ein Handwerker für eine bezogene Leistung eine Gutschrift, muss in der Abrechnung neuerdings das Wörtchen "Gutschrift" zwingend auftauchen. Andernfalls entfällt der Vorsteuerabzug aus der Gutschrift (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. [...] › mehr
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Meisterkurs

Besucht ein Handwerker einen Meisterkurs, darf er die dabei angefallenen Kosten in seiner privaten Steuererklärung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben in unbegrenzter Höhe abziehen. › mehr

Privat-Pkw

Nutzt ein selbstständiger Handwerker seinen Privat-Pkw für betriebliche Fahrten, kann er dafür Betriebsausgaben vom Gewinn abziehen und bestenfalls sogar einen Vorsteuerabzug geltend machen. Betriebsausgaben: Als Betriebsausgaben dürfen entweder pauschal 30 Cent je betrieblich zurückgelegte Kilometer abgezogen werden oder bei Führung eines Fahrtenbuchs die tatsächlichen Kosten je Kilometer für die betrieblichen Fahrten. Entscheidend ist, dass Aufzeichnungen [...] › mehr

Musterprozess

Stößt ein selbstständiger Handwerker auf einen Musterprozess, dessen Ausgang auch für seinen Handwerksbetrieb bei einem positiven Urteilsspruch Steuervorteile bedeuten würde, sollte er gegen nachteilige Steuerbescheide einen Einspruch einlegen. Doch was tun, damit das Finanzamt nicht vor der gerichtlichen Entscheidung den Einspruch bearbeitet und zu Ungunsten des Handwerkers entscheidet.  Antrag auf Ruhen des Verfahrens: Ist ein [...] › mehr

Handwerkerleistungen

Kunden von Handwerkern, die Arbeiten in ihrem Haushalt ausführen lassen, erhalten auf Antrag beim Finanzamt eine Steueranrechnung von 20 Prozent der abgerechneten Arbeitsleistung, maximal ab 1.200 Euro pro Jahr. Das sind die Voraussetzungen für die Steueranrechnung: Begünstigte Leistungen: Eine Steueranrechnung gibt es nur, wenn es sich bei den Handwerkerleistungen um Renovierungs-, Modernisierungs- und Erhaltungsaufwendungen handelt. [...] › mehr