Unternehmer, deren Umsätze im Vorjahr nicht über 17.500 Euro lagen und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro betragen, dürfen sich beim Finanzamt als Kleinunternehmer nach § 19 UStG registrieren lassen. Vorteil: Kleinunternehmer weisen in ihren Ausgangsrechnungen keine Umsatzsteuer aus, dürfen im Gegenzug aber aus Eingangsrechnungen keine Vorsteuer geltend machen. Aufforderung des Finanzamts: [...]
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