Findet eine Lohnsteuerprüfung bei Ihrem Handwerksbetrieb statt, kündigt der Lohnsteuerprüfer des Finanzamts seinen Besuch normalerweise mit einer Prüfungsanordnung schriftlich an. Danach haben Sie Zeit, sich auf den Besuch vorzubereiten oder können darum bitten, den Termin zu verschieben. Seit 30. Juni 2013 gibt es jedoch eine Änderung zu beachten. Das Finanzamt darf den Lohnsteuerprüfer nun unangekündigt [...]
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