Bauleistungen
Erhält ein Unternehmer eine Rechnung über Bauleistungen , ist er grundsätzlich dazu verpflichtet, Bauabzugssteuer einzubehalten (§ 48 EStG). Erbringt der Auftraggeber mit der erhaltenen Bauleistungen ebenfalls Bauleistungen, greift zudem die Steuerschuldnerschaft nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG, wonach die Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis gestellt wird und der Auftraggeber die Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen muss. [...]
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