Abschreibung (AfA = Absetzung für Abnutzung)
Die Anschaffungskosten für abnutzbare Gegenstände des betrieblichen Anlagevermögens (z.B. Pkw. Maschine, Einrichtungsgegenstände, Werkzeug) sind grundsätzlich auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Gegenstandes zu verteilen (§ 7 Abs. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz). Beispiel: Unternehmer Huber erwirbt einen Pkw für 30.000 Euro. Bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von sechs Jahren beträgt die jährliche Abschreibung 5.000 Euro pro Jahr.Die Nutzungsdauer [...]
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