Von der Pauschalierung der Vorsteuer profitieren selbständige Handwerker, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen: sie sind nicht zur Buchführung verpflichtet, sondern ermitteln ihren Gewinn nach der einfachen Einnahmen-Überschussrechnung und der Umsatz lag im vorangegangenen Jahr nicht über 61.356 Euro und die Handwerker gehören einer bestimmten Berufsgruppe an (§§ 69, 70 Umsatzsteuerdurchführungsverordnung). Erfüllen Handwerker die Voraussetzungen zur [...]
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