Lebensmittelspenden
Nach dem so genannten Brötchenstreit einigten sich Bund und Länder darauf, für Lebensmittelspenden an Tafeln oder an andere gemeinnützige Organisationen für bedürftige Personen aus Billigkeitsgründen keine Umsatzsteuer zu erheben. Das soll insbesondere für schnell verfallbare Lebensmittel gelten. Hier wird unterstellt, dass diese nach Feierabend nur noch einen Wert von null Euro haben. Hintergrund: Für alle [...]
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