Minijob

Stellen Sie Aushilfskräfte im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung in Ihrem Handwerksbetrieb ein, durften Sie bis Ende 2012 nur 400 Euro im Monat verdienen. Am 1. Januar 2013 kletterte die Verdiensthöchstgrenze auf 450 Euro im Monat. Als Arbeitgeber müssen Sie 30 Prozent pauschale Abgaben an die Krankenkasse des Minijobbers oder an die Bundesknappschaft abführen. Neuregelung seit [...] › mehr

Krankheitskosten

Müssen Sie zur Heilung oder Linderung selbst Kosten tragen, können Sie diese steuerlich berücksichtigen. Grundsätzlich kommt ein Abzug als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG in Betracht. Der Nachteil dabei: Das Finanzamt ermittelt zunächst eine zumutbare Eigenbelastung, die von der Höhe Ihrer Einkünfte und von Ihrem Familienstand abhängig ist (§ 33 Abs. 3 EStG). Nur [...] › mehr
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Rechnung

Erhalten Sie eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer und führen Sie umsatzsteuerpflichtige Leistungen aus, steht Ihnen aus dieser Rechnung der Vorsteuerabzug zu. Damit das Finanzamt den Vorsteuerabzug für Rechnungen über 150 Euro brutto problemlos gewährt, muss diese Eingangsrechnung folgende Mindestangaben ausweisen: Name und Anschrift des leistenden Unternehmens, Name und Anschrift des Leistungsempfängers, Termin der Lieferung oder [...] › mehr

Mittagsheimfahrten

Darf ein Mitarbeiter einen Dienstwagen nur für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit und nach arbeitsrechtlicher Vereinbarung ausdrücklich nicht für Privatfahrten nutzen, hat das Auswirkung auf den zu versteuernden geldwerten Vorteil. Wird kein Fahrtenbuch geführt, ist der geldwerte Vorteil nach der 0,03-Prozent-Regelung zu ermitteln. Für die Privatnutzung muss kein Arbeitslohn nach der 1-Prozent-Methode versteuert werden. Überwachung: [...] › mehr