Zahlungsunwilligkeit
Normalerweise steht einem Unternehmer der Vorsteuerabzug aus einer Eingangsrechnung zu, wenn er die Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer in Händen hält, diese Rechnung alle für den Vorsteuerabzug notwendigen Inhalte erhält und er zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Stellt das Finanzamt jedoch bei einer Umsatzsteuer- oder einer Betriebsprüfung fest, dass ein Rechnungsempfänger von Beginn an nicht zahlungswillig war, [...]
› mehr