Sicherheitseinbehalt
Der Sicherheitseinbehalt durch den Auftraggeber stellt umsatzsteuerlich keine Entgeltminderung dar. Die Umsatzsteuer für den Sicherheitseinbehalt muss also schlimmstenfalls für fünf Jahre vorfinanziert werden. Ein Musterprozess soll nun klären, ob für Sicherheitseinbehalte ausnahmsweise die Ist-Versteuerung greift. Beispiel: Die Schlussrechnung von Bauunternehmer Huber an seinen Auftraggeber sieht folgendermaßen aus: Bauleistungen (Beschreibung ….) 500.000 Euro 19 Prozent Umsatzsteuer [...]
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