Steueranrechnung für Handwerkerleistungen Handwerkerbonus: So füllt er Auftragsbücher

Kunden von Handwerkern, die in ihrem Privathaushalt Handwerkerleistungen in Auftrag geben, können sich bei der Abgabe einer Einkommenssteuererklärung über eine Steueranrechnung von 20 Prozent der abgerechneten Arbeitsleistung, maximal über 1.200 Euro pro Jahr, freuen. Damit diese Steuervergünstigung jedoch beim Kunden ankommt, sind einige Spielregeln und Besonderheiten zu beachten. › mehr
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Steuer aktuell: Gehaltsextras Weihnachtsüberraschung für Mitarbeiter: Kostenlose Handynutzung

Möchten Sie einen Mitarbeiter für herausragende Leistungen im Jahr 2014 belohnen, sollten Sie nicht auf Sonderzahlungen setzen. Denn versprechen Sie ihm eine Prämie von 500 Euro, kommen schlimmstenfalls nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben weniger als 250 Euro bei ihm an. Anderes gilt bei Extras wie der Überlassung eines Handys zur kostenlosen Nutzung. › mehr

Steuer aktuell: Außergewöhnliche Belastung Unterstützungszahlung: Neue Kontrollmöglichkeit ab 2015

Unterstützt ein selbständiger Handwerker seine Eltern finanziell oder sein Kind, für das er kein Kindergeld mehr bekommt, kann er für diese Unterstützungsleistungen bis zu 8.354 Euro pro Person als außergewöhnliche Belastung von seinem zu versteuernden Einkommen abziehen. Ab 2015 gilt für den Steuerabzug jedoch eine neue Voraussetzung. › mehr