Steuerpflichtiger Grundbesitz Grundsteuer: Kommunen erhöhen Hebesätze

Grundbesitz ist steuerpflichtig und jeder Bürger zahlt direkt oder indirekt Grundsteuer. Jahr für Jahr fließt das Aufkommen aus dieser Steuer den Gemeinden zu. Viele von ihnen erhöhen ihre Hebesätze – insbesondere für Grundstücke.

Manch eine gute Lage im Gewerbegebiet kostet ab 2015 mehr. Die Hebesätze für die Grundsteuer steigen. - © Foto: mw-luftbild.de/Fotolia

Bisher galt als Grundsatz beim Kauf einer Immobilie: Lage, Lage, Lage. Er könnte aber auch heißen: Hebesatz, Hebesatz, Hebesatz. Denn die Grundsteuer B für Grundstücke wird in Deutschland immer teurer. Laut einer Befragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY (Ernst & Young) planen 21 Prozent der Kommunen 2014/2015, die Grundsteuer zu erhöhen. 29 Prozent haben dies bereits 2013 getan. Ein Grund könnte sein, dass jede zweite Kommune damit rechnet, dass ihre Schulden in den nächsten drei Jahren weiter anwachsen werden.

Die Grundsteuer

Die Gemeinde bestimmt, ob von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer zu erheben ist (§ 1 Abs. 1 GrStG).

Was ist die Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Realsteuer, das bedeutet, die Höhe der Steuer hängt nicht von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Steuerzahlers oder den Erträgen, die das Grundstück abwirft, ab.
Die Grundsteuer fließt den Gemeinden zu.

Unterschieden wird
  • Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliches Vermögen,
  • Grundsteuer B für bebaute oder unbebaute Grundstücke.

Berechnung der Grundsteuer

Die Grundsteuer wird in drei Stufen ermittelt:
  • durch das Einheitswertverfahren,
  • durch das Steuermessbetragsverfahren,
  • durch das Grundsteuerfestsetzungsverfahren.
Einheitswert und Steuermessbetrag legt das zuständige Finanzamt fest.
Die Grundsteuer richtet sich nach dem Hebesatz, der in der Gemeinde gilt, zu der das Grundstück gehört.
Die Grundsteuer wird für ein Kalenderjahr festgesetzt und muss vom Eigentümer des Grundbesitzes bezahlt werden.

Die Hebesätze zur Grundsteuer A und B legen die Gemeinden, denen die Abgabe zufließt, selbst fest. Im vergangenen Jahr lag der durchschnittliche Hebesatz der Grundsteuer B bei 436 Prozent und damit um elf Prozentpunkte höher als 2012. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes legten die Steuereinnahmen der Gemeinden aus der Grundsteuer B im Vergleich zum Vorjahr um 3,3 Prozent zu. Fast zwölf Milliarden Euro nahmen die Kommunen in ganz Deutschland im Jahr 2013 ein. Im Jahr 2003 waren es nur 8,6 Milliarden Euro.

Derzeit liegen dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zwei Klagen zur Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer vor (1 BvR 639/11 und 1 BvR 889/12). Halten die Richter die Grundsteuer und ihre Bewertung für verfassungswidrig, müssen für Millionen von Grundstücken neue Bemessungsgrundlagen gefunden werden. dan

Aufkommen der Realsteuern nach Bundesländern 2013 in 1.000 Euro

BundeslandGrundsteuer AVeränderung zum Vorjahr, in % Grundsteuer BVeränderung zum Vorjahr, in %
Baden– Württemberg45.594- 0,71.589.1481,4
Bayern82.984- 0,31.625.2491,4
Berlin66- 0,2763.5860,9
Brandenburg13.7141,2240.4131,4
Bremen190- 6,2159.2770,9
Hamburg769- 0,5428.9670,8
Hessen19.1366,9853.2758,0
Mecklenburg– Vorpommern14.8523,9160.2385,1
Niedersachsen68.072- 0,31.218.5032,9
Nordrhein– Westfalen42.4395,83.065.0436,3
Rheinland– Pfalz18.780- 0,399.9412,4
Saarland1.3220,3116.7911,9
Sachsen14.2860,5462.464- 0,1
Sachsen– Anhalt22.8711,3217.4412,6
Schleswig– Holstein21.1491,0378.1262,0
Thüringen11.2511,7208.4313,4
Deutschland377.4741,111.986.8933,3

Quelle: Statistisches Bundesamt

Quelle der Realsteuer- Hebesätze deutscher Städte über 20.000 Einwohner: DIHK