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Steuerliche Mogelpackung für Betriebsveranstaltungen Neue Steuergrenzen für Weihnachtsfeiern

Lädt ein Handwerksbetrieb seine Mitarbeiter zu einer Betriebsveranstaltung ein, muss er derzeit Lohnsteuer zahlen. Zudem verliert er seinen Vorsteuerabzug für Partyaufwendungen, wenn die Kosten je Teilnehmer höher als 110 Euro ausfallen. Eine nun angekündigte Erhöhung dieser Grenze entpuppt sich als Mogelpackung. › mehr