DHZ-Interview mit Winfried Bausback Wie Bauprozesse beschleunigt werden können

Bauprozesse ziehen sich vor Gericht oft lange hin, was insbesondere kleine Handwerksunternehmen belastet. Der bayerische Justizminister Winfried Bausback erläutert im Gespräch mit der Deutschen Handwerks Zeitung, wie Bauprozesse beschleunigt werden können und warum Landgerichte Baukammern brauchen.

Daniela Lorenz

Prof. Winfried Bausback ist Bayerischer Staatsminister der Justiz. - © Michael Schuhmann

DHZ: Herr Professor Bausback, müssen Bauprozesse beschleunigt werden?

Bausback: Zunächst sage ich ganz deutlich: Bayern nimmt, was die Länge von Gerichtsverfahren betrifft, im Bundesdurchschnitt eine führende Rangposition ein. Wir brauchen uns also nicht zu verstecken. Aber: Bauprozesse sind besonders für den Mittelstand relevant. Ein sich hinziehender Prozess kann, was Liquidität und Rückstellungen betrifft, mittelständische Unternehmen in Schwierigkeiten bis hin zur Zahlungsunfähigkeit bringen. Deshalb haben wir uns gefragt: Wie kann man die Effizienz und Dauer von Bauprozessen noch verbessern? Wir haben die Praxis sowie die Verbände zu verschiedenen Vorschlägen für gesetzgeberische Maßnahmen zur Effektivierung von Streitigkeiten aus Bau- und Architektenverträgen befragt. Wir entwickeln zudem ein Verfahrensmanagement für komplexe Bauprozesse, das den Gerichten dabei helfen soll, auch schwierige Verfahren noch zügiger voranbringen zu können.

DHZ: Wodurch könnten denn die Bauprozesse nachhaltig effizienter werden?

Bausback: Wir haben bereits an einigen Standorten in Bayern spezielle Kammern für Baurecht. Ich würde aber gerne an jedem Landgericht eine Kammer für Bau- und Architektensachen einrichten können, um die Spezialisierung der Richter zu fördern. Das setzt aber Veränderungen auf Bundesebene voraus. Wir brauchen dafür eine Öffnungsklausel im Gerichtsverfassungsgesetz, mit der die Länder ermächtigt werden, durch entsprechende Rechtsverordnungen spezialisierte Spruchkörper zu installieren, für die ich mich erfolgreich als CSU-Vertreter bei den Koalitionsverhandlungen im Bund eingesetzt habe.

DHZ: An einigen Landgerichten gibt es die Baukammern ja bereits. Wie sind Ihre Erfahrungen damit?

Bausback: Unsere Erfahrungen sind gut. Gerade in Bausachen, in denen der technische Sachverstand der Richter eine große Rolle spielt, kann es zur Beschleunigung der Verfahrensführung angezeigt sein, den Rechtsstreit zumindest zunächst vor der Kammer zu belassen und eine Einigung zu versuchen oder den Streitstoff auf die wesentlichen Fragen zu konzentrieren. Der erfahrene und in der Regel spezialisierte Kammervorsitzende kann hier wichtige Impulse zu Beginn des Verfahrens setzen. Dort, wo bereits Spezialkammern eingerichtet sind, besteht ohnehin zunächst einmal die Kammerzuständigkeit.

DHZ: Warum dauert gerade das Erstellen von Gutachten so lange?

Bausback: Das Gericht steht regelmäßig vor der Aufgabe, einen geeigneten Gutachter auszuwählen, der fähig ist, in angemessener Zeit ein Gutachten zu erstellen. Wir haben deshalb ein mit Praktikern erarbeitetes Informationsblatt zu Auswahl, Führung und Anleitung von Sachverständigen an die Richter ausgegeben. Wir brauchen gerade in Bauprozessen Zugriff auf spezielles Gutachterwissen, weshalb noch mehr Handwerksmeister für Gutachtertätigkeiten gewonnen werden sollten.

DHZ: Es gibt ja auch noch die Möglichkeit einer Schlichtung.

Bausback: Wir haben sehr gute Erfahrungen mit Schlichtungen gemacht, weshalb ich auch im Bereich von Baurechtsstreitigkeiten einer außergerichtlichen Streitschlichtung positiv gegenüberstehe. Die Justiz muss rechtsuchenden Bürgern – seien es Privatleute oder Wirtschaftsunternehmen – die Lösung ihrer Konflikte anbieten können, die für sie am gewinnbringendsten ist und die den Rechtsfrieden nachhaltig fördert.