"Stechuhr" für alle Beschäftigten EuGH-Urteil: Betriebe müssen Arbeitszeiten vollständig erfassen
In allen EU-Staaten müssen die Arbeitgeber die Arbeitszeit
ihrer Beschäftigten "objektiv und verlässlich" erfassen. Nur so könne
die Einhaltung von Höchstarbeitszeiten effektiv kontrolliert werden.
Dies entschied jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Fall
aus Spanien. Das Urteil hat auch für Deutschland Auswirkungen.
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