Die Kosmetik-Verordnung verpflichtet Hersteller von Haarfärbemitteln zu einem Warnhinweis, der Jugendliche davon abhalten soll, ihre Haare vor dem 16. Lebensjahr zu färben. Was dahinter steckt - und was Friseure in diesem Zusammenhang beachten sollten.

Seit September 2011 schreibt die Kosmetik-Verordnung vor, dass Hersteller von "Oxidationshaarfärbemitteln", aber auch von Semioxidationsmitteln (Tönungen) und direktziehenden Haarfarben auf ein mögliches Allergierisiko hinweisen müssen. Entsprechende Haarfärbemittel müssen seither mit folgendem Warnhinweisversehen sein:
"Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt". (...)
Haare färben erst ab 16 Jahren? Das sollten Friseure beachten
Für die Praxis im Friseursalon hat die 2011 angepasste Kosmetik-Verordnung ebenfalls Konsequenzen. Ein Gesetz, das das Haare färben bei Jugendlichen unter 16 Jahren verbietet, gibt es zwar nicht, dennoch rät der Zentralverband des Friseurhandwerks (ZDFH) aus Gründen der Produkthaftung zur Vorsicht. "Wir empfehlen, Jugendlichen unter 16 Jahren zur Vermeidung möglicher Haftungsrisiken grundsätzlich nicht ohne Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten die Haare mit diesen Färbemitteln zu färben", heißt es in einer Stellungnahme des ZDFH.
In Einzelfällen hält es der Verband für vertretbar, dass auf ausdrücklichen Wunsch von Eltern oder Erziehungsberechtigten dennoch eine Farbbehandlung mit entsprechenden Produkten vorgenommen wird. Voraussetzung sei jedoch, dass vorab ausdrücklich auf das Risiko hingewiesen wird und eine schriftliche Einwilligung vorliegt.
Um ein mögliches Haftungsrisiko zu minimieren, sollte die Einverständniserklärung den vollständigen Risikohinweis des Färbemittels enthalten, rät der ZDFH. Entscheidend sei dabei der jeweilige Hinweis des Herstellers, der entweder auf der Verpackung, auf dem Beipackzettel oder auf dem Behälter abgedruckt sein muss. Im Zweifelsfall sollten Betriebe Kontakt mit dem Hersteller oder Lieferanten aufnehmen.
Ist das Alter des jugendlichen Kunden unklar, sollten Betriebe dieses laut ZDFH vorab klären und gegebenenfalls auch überprüfen.
Ab welchem Alter dürfen Auszubildende im Friseurhandwerk Haare färben?
Auswirkungen hat die Verordnung auch für Auszubildende unter 16 Jahren im Friseurhandwerk. Der kundenbezogene Umgang der Auszubildenden mit diesen Haarfärbemitteln zu Ausbildungszwecken ist jedoch möglich. "Auf mögliche Risiken sind die Auszubildenden gesondert hinzuweisen", rät der ZDFH. Zudem müssen die notwendigen persönlichen Schutzmaßnahmen ergriffen und deren Anwendung ständig überwacht werden. Während des Anmischens, Auftragens und Ausspülens dieser Färbemittel müssen beispielsweise geeignete Schutzhandschuhe getragen werden, um jeden Hautkontakt zu vermeiden. Die Regeln zum Hautschutz bei Haarfarben gelten im Übrigen für alle Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisse im Friseursalon. fre
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