Ein Todesfall in der Familie ist eine schwere emotionale Belastung. Der Berufsalltag rückt in dieser Ausnahmesituation in weite Ferne. Arbeitnehmer können im Todesfall Sonderurlaub nehmen. Was dabei zu beachten ist.

Wann gibt es Sonderurlaub?
Stirbt ein naher Verwandter, brauchen Arbeitnehmer oftmals Zeit für sich und die Familie. Das Arbeitsrecht sieht in diesem Fall eine bezahlte Freistellung vor, damit der Arbeitnehmer sich um die Organisation der Beerdigung kümmern und sich mit dem Verlust auseinandersetzen kann. Doch zu Dauer und Zeitpunkt gibt es keine genauen Regelungen.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB § 616) heißt es: "Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird."
Das heißt, dass der Arbeitgeber die Fortzahlung der Bezüge nicht einstellen darf, wenn ein Arbeitnehmer aus einem in seiner Person liegenden Grund und ohne sein Verschulden für einen verhältnismäßig nicht erheblichen Zeitraum von der Arbeit fernbleibt. Diese persönlichen Gründe können eine Hochzeit, die Pflege von Kindern oder Eltern oder eben der Todesfall eines nahen Angehörigen sein.
"Schlechte Wetterverhältnisse oder Zugausfälle sind keine 'in der Person' liegenden Gründe und rechtfertigen damit keine bezahlte Freistellung", sagt Alexander von Chrzanowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht und IT-Recht von Rödl & Partner.
Wie viele Tage Sonderurlaub gibt es?
"Da sich Paragraph 616 BGB recht vage hält, was die Dauer der vorübergehenden Verhinderung betrifft, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Sonderurlaub im Arbeitsvertrag regeln. Arbeitgeber können sich dabei an den gängigen Tarifregelungen orientieren", erklärt von Chrzanowski.
Explizite Regelungen finden sich beispielsweise in der Verordnung über den Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte sowie für Richterinnen und Richter des Bundes. Dort ist verankert, dass Beamte beim Tod der Ehefrau oder des Ehemanns, der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners, eines Kindes oder eines Elternteils je zwei Arbeitstage bezahlt freigestellt werden.
Auch der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst sieht genaue Regelungen für Sonderurlaub vor. In § 29 TVöD wird bestimmt, wie viel Urlaub Arbeitnehmern im Trauerfall zusteht. Sonderurlaub gibt es, wenn jemand im engen Familienkreis stirbt. Beim Tod eines Ehepartners sowie eines Lebenspartners eines Kindes oder Elternteils erhalten Arbeitnehmer zwei Tage Sonderurlaub.
Regelungen zum Sonderurlaub im TvÖD
§ 29 Arbeitsbefreiung
(1) Als Fälle nach § 616 BGB, in denen Beschäftigte unter Fortzahlung des Entgelts nach § 21 im nachstehend genannten Ausmaß von der Arbeit freigestellt werden, gelten nur die folgenden Anlässe:
a) Niederkunft der Ehefrau/der Lebenspartnerin im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes | ein Arbeitstag |
b ) Tod der Ehegattin/des Ehegatten, der Lebenspartnerin/ des Lebenspartners im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, eines Kindes oder Elternteils | zwei Arbeitstage |
c) Umzug aus dienstlichem oder betrieblichem Grund an einen anderen Ort | ein Arbeitstag |
d) 25- und 40-jähriges Arbeitsjubiläum | ein Arbeitstag |
e) schwere Erkrankung aa) einer/eines Angehörigen, soweit sie/er in demselben Haushalt lebt, | ein Arbeitstag im Kalenderjahr |
bb) eines Kindes, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wenn im laufenden Kalenderjahr kein Anspruch nach § 45 SGB V besteht oder bestanden hat | bis zu vier Arbeitstage im Kalenderjahr |
cc) einer Betreuungsperson, wenn Beschäftigte deshalb die Betreuung ihres Kindes, das das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen körperlicher, geistiger oder seelischer bis zu Behinderung dauernd pflegebedürftig ist, übernehmen muss, | bis zu vier Arbeitstage im Kalenderjahr |
f) Ärztliche Behandlung von Beschäftigten, wenn erforderliche diese während der Arbeitszeit erfolgen muss | erforderliche nachgewiesene Abwesenheitszeit einschließlich erforderlicher Wegezeiten |
Kann der Arbeitgeber Sonderurlaub verbieten?
Ja, der Arbeitgeber kann Sonderurlaub verbieten, wenn es zuvor im Arbeitsvertrag so vereinbart wurde. Denn Sonderurlaub kann im Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer explizit geregelt werden. Der Vertrag regelt, wann Sonderurlaub gewährt wird und wie viele Tage. Der Arbeitsvertrag kann aber auch bestimmte Fälle ausschließen, in denen es keinen Sonderurlaub gibt. Grundsätzlich kann § 616 BGB in einem wiederholt verwendeten Standardvertrag nicht vollständig ausgeschlossen, aber eben präzisiert werden. Sind dann bestimmte Fälle ausgeschlossen, muss der Arbeitgeber also für diese Fälle keinen Sonderurlaub gewähren. Allerdings muss der Chef Sonderurlaub auf jeden Fall für die Anlässe erlauben, die im Vertrag aufgelistet sind.
"Das kann jeder Arbeitgeber selbst mit seinen Mitarbeitern vereinbaren. Ein wichtiger Punkt beim Sonderurlaub ist die Betreuung erkrankter Kinder. Gibt es Sonderurlaub, zahlt der Arbeitgeber, gibt es keinen Sonderurlaub, zahlt unter Umständen die gesetzliche Krankenkasse", sagt von Chrzanowski.
Wann muss man in einem Trauerfall Sonderurlaub nehmen?
Sonderurlaub im Trauerfall ist in der Regel für die Beerdigung gedacht. "Allerdings ist in einem Arbeitsvertrag meist nur die Anzahl der Tage festgelegt und nicht wann genau der Urlaub genommen werden muss. Das kann der Arbeitnehmer selbst entscheiden", sagt der Anwalt.
Im Gegensatz zu "normalem" Urlaub, den der Arbeitgeber genehmigen muss, muss Sonderurlaub nicht zwingend genehmigt werden. Trotzdem sollte man so vorgehen, wie es bei einer normalen Urlaubsplanung im Betrieb üblich ist. "Auch wenn oft wenig Zeit bleibt, müssen Arbeitnehmer ihren Chef in jedem Fall über die Abwesenheit informieren", rät von Chrzanowski.
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