Geringfügige Beschäftigung: Sozialabgaben und Steuern Kurzfristige Minijobs: Ausweitung der Zeitgrenze bleibt auch 2019
Anders als bisher vorgesehen gelten für Minijobs mit zeitlicher Begrenzung im Jahr 2019 weiterhin die ausgeweitete Grenze von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen. Diese Abgaben und Steuern fallen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber für diese Form der geringfügigen Beschäftigung an.
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