Häufig krank gemeldet Krankschreibung: Was rechtlich gilt

Täglich befinden sich 4,1 Prozent der Erwerbstätigen im Krankenstand. Irgendwann trifft das Thema Krankschreibung jeden. Die wichtigsten Rechte und Pflichten im Überblick.

Das Thema Krankheit trifft irgendwann jeden Arbeitnehmer. Anders als vermutet müssen Mitarbeiter nicht in jedem Fall das Bett hüten. Die Krankmeldung erlaubt mehr als viele erwarten. - © Gerhard Seybert/Fotolia.com

Im Jahr 2017 mussten deutsche Arbeitgeber täglich auf durchschnittlich 4,1 Prozent ihrer Mitarbeiter verzichten, da sich diese im Krankenstand befanden. Das ermittelte die gesetzliche Krankenkasse DAK-Gesundheit für ihren Gesundheitsreport 2018. Insgesamt reichten 48,6 Prozent aller DAK-Mitglieder eine Arbeitsunfähigkeit bei ihrem Arbeitgeber ein. Eine Erkrankung dauerte dabei im Schnitt 12,4 Tage.

Krankgeschrieben waren die meisten aufgrund von drei Krankheitsarten : Rückenleiden und andere Muskel-Skelett-Erkrankungen (21,8 Prozent der Krankschreibungen), gefolgt von psychischen Erkrankungen (16,7 Prozent) und Krankheiten des Atmungssystems (15,4 Prozent), also Erkältungen und grippale Infekte.

Trotz Krankheit zur Arbeit gehen: Ein verbreitetes Phänomen

Die Zahlen könnten aber noch deutlich höher liegen. Wie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in einer repräsentativen Umfrage herausfand, gingen 2017 mehr als zwei Drittel aller Arbeitnehmer mindestens einmal im Jahr zur Arbeit, obwohl sie sich krank fühlten. Knapp die Hälfte der Beschäftigten hat eine Woche und mehr trotz Krankheit gearbeitet.

Dabei schaden Mitarbeiter, die sich nicht krankschreiben lassen, mehr als sie nützen. Wie die Unternehmensberatung Booz & Company berechnet hat, kostet ein kranker Mitarbeiter im Büro oder auf der Baustelle dem Arbeitgeber fast doppelt so viel wie einer, der sich zuhause auskuriert. Der Grund: Kranken Mitarbeitern unterlaufen häufiger teure Fehler. Dazu leiden Konzentration und Produktivität unter der Krankheit und andere Kollegen werden angesteckt.

Der Chef steht hier in der Pflicht. Bemerkt er einen offensichtlich kranken Mitarbeiter, muss er ihn nach Hause schicken - auch wenn dieser sich wehrt. Der Arbeitgeber muss der Fürsorgepflicht für seine Mitarbeiter nachkommen.

Krankschreibung: Änderung ab 2021

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - auch "Gelber Zettel" genannt - wird ab 2021 durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Das sieht das zum 1. Januar 2020 in Kraft getretene Bürokratieentlastungsgesetz III vor. Weitere Informationen: >> Elektronische Krankmeldung: Das gilt ab 2021 <<

Was gilt rechtlich bei der Krankschreibung?

Besser ist es also, wenn sich Arbeitnehmer bei Krankheit auch tatsächlich krank schreiben lassen. Hierbei gilt es arbeitsrechtlich ein paar Punkte zu beachten.

Wie sieht eine ordnungsgemäße Krankschreibung aus?

Krankmeldung: Sehr häufig streiten Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor Gericht über eine ordnungsgemäße Krankmeldung. Das Problem: Viele gehen erst zum Arzt und informieren dann den Arbeitgeber. Das ist jedoch rechtlich nicht korrekt. Eine Krankmeldung muss bei Dienstbeginn vorliegen – sonst verstoßen Arbeitnehmer gegen ihre arbeitsvertraglichen Pflichten. Wer das nicht macht, muss mit einer Abmahnung rechnen – im schlimmsten Fall, wenn das wiederholt vorkommt, sogar mit einer verhaltensbedingten Kündigung kommen.

Wann brauche ich ein Attest?

Attest: Die Krankmeldung ist jedoch von der Krankschreibung zu unterscheiden. Spätestens nach drei Tagen muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine Krankschreibung vom Arzt vorlegen. Dabei zählen nicht die Arbeits-, sondern die Kalendertage. Wer also am Freitag wegen Krankheit nicht zur Arbeit kommt, muss die Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit des Arztes bereits am Montag vorlegen, wenn er an diesem Tag noch krank ist. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch Ausnahmen. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2012 kann der Arbeitgeber auch verlangen, dass Arbeitnehmer die Krankschreibung schon am ersten Tag vorlegen.

Bekomme ich Geld, wenn ich krankgeschrieben bin?

Entgeltfortzahlung: Auf Entgeltfortzahlung haben alle Arbeitnehmer Anspruch – auch Teilzeitarbeiter und Minijobber. Voraussetzung ist allerdings, dass das Arbeitsverhältnis seit mindestens vier Wochen besteht. Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt dann trotz Krankheit für maximal sechs Wochen weiter.

Krankengeld: Sind Angestellte länger krankgeschrieben, bekommen sie Krankengeld von der Krankenkasse. Das ist eine Sozialleistung in Höhe von 70 Prozent des Arbeitsentgelts. Maximal werde es für eineinhalb Jahre gezahlt. Der Arzt muss dafür die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen.

Muss ich zuhause bleiben, wenn ich krankgeschrieben bin?

Aktivitäten während der Krankschreibung: Eine Krankschreibung bedeutet nicht, dass man ans Bett gefesselt ist. Erlaubt ist alles, was die Genesung fördert. Wichtig ist nur, dass Arbeitnehmer nichts machen, das die Beschwerden verschlimmert. Bei einem Rückenleiden ist Gartenarbeit sicherlich nicht angezeigt. Ein Besuch bei Bekannten oder im Kino könne dagegen unter Umständen durchaus in Ordnung sein.

Urlaub: Bereits genommener Urlaub verfällt bei Krankheit nicht. Wer im Urlaub wegen Grippe flachliegt, aber keine Ferientage verschenken will, muss sich am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber krankmelden.

Kann ich gekündigt werden, wenn ich krankgeschrieben bin?

Krankheitsbedingte Kündigung: Fallen Arbeitnehmer wegen Krankheit immer wieder aus, darf der Arbeitgeber ihnen im Extremfall kündigen. Die Voraussetzungen dafür sind jedoch sehr hoch: So müssen Angestellte beispielsweise mehrere Jahre regelmäßig mehr als sechs Wochen krankgeschrieben sein. In diesem Fall kann es für den Arbeitgeber unzumutbar sein, den Angestellten weiter zu beschäftigen. Das gleiche gelte, wenn bei einem Arbeitnehmer wegen einer Langzeiterkrankung in den nächsten Jahren kein Wiedereinstieg in den Job zu erwarten ist. Ein Beispiel kann ein Bauarbeiter sein, der nach einem Unfall querschnittsgelähmt ist und deswegen nicht mehr auf ein Gerüst klettern kann.

Streitigkeiten wegen krankheitsbedingter Kündigungen kommen in der Praxis häufig vor. Wer eine krankheitsbedingte Kündigung erhält, sollte auf jeden Fall schnell handeln: Eine Kündigungsschutzklage muss drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eingereicht werden, sonst gilt diese nach dem Gesetz als unwirksam. Anders als bei verhaltens- oder betriebsbedingten Kündigungen würden die Gerichte bei Kündigungen wegen Krankheit sehr arbeitnehmerfreundlich urteilen. In aller Regel endeten krankheitsbedingte Kündigungen mit einem Vergleich.

Dürfen Eltern zuhause bleiben, wenn das Kind krank ist?

Wenn das eigene Kind krank ist, darf sich jeder Elternteil bis zu zehn Tage im Jahr arbeitsunfähig melden. Alleinerziehenden stehen sogar 20 Fehltage zu. Die doppelte Anzahl an Krankheitstagen erhält, wer zwei Kinder hat - in diesem Fall stehen jedem Elternteil 20 bzw. Alleinerziehenden 40 Krankheitstage zu. Für Familien mit mehr als zwei Kindern gilt eine Obergrenze von maximal 25 Krankheitstagen je Elternteil bzw. 50 Fehltage für Alleinerziehende.

Ein Recht, das häufig in Anspruch genommen wird. In den vergangenen zehn Jahren hat sich die Zahl der Arbeitsunfähigkeitsmeldungen wegen Krankheit eines Kindes mehr als verdoppelt. Laut Gesundheitsministerium haben sich im Jahr 2016 beinahe 2,5 Millionen Eltern arbeitsunfähig gemeldet, weil ihr Kind krank war. Im Jahr 2007 reichten noch etwa eine Millionen Eltern Krankheitstage aus demselben Grund ein.

Damit Eltern wegen ihrem kranken Kind zuhause bleiben dürfen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Elternteil und Kind sind beide gesetzlich versichert
  • das Kind muss jünger als zwölf Jahre sein
  • der Arzt muss ein Attest ausstellen (bereits ab dem ersten Tag)
  • der Arzt muss die Betreuung und Pflege als erforderlich ansehen
  • keine andere im Haushalt lebende Person kann sich um das kranke Kind kümmern

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können Eltern ihr krankes Kind zuhause pflegen. Im Gegensatz zu einer regulären Krankmeldung zahlt in diesem Fall aber nicht der Arbeitgeber den Lohn, sondern die Krankenkasse. Eltern können bei der Krankenkasse eine Erstattung von bis zu 70 Prozent des entgangenen Brutto- oder 90 Prozent des Nettolohnes beantragen. Dies ist die gesetzliche Regelung. Je nach Arbeitsvertrag kann es Abweichungen geben.

Dürfen Arbeitnehmer zuhause bleiben, wenn der Hund krank ist?

Was gilt rechtlich, wenn der Hund oder ein anderes Haustier krank ist? "In diesen Fällen gibt es keinen Sonderurlaubsanspruch", sagt Barbara Reinhard, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. Ein Hund ist nach ihrer Einschätzung nicht gleichzusetzen mit einem Familienmitglied. Einen Anspruch auf bezahlte Freistellung habe der Arbeitnehmer in keinem Fall, erklärt die Arbeitsrechtlerin.

Doch ob der Arbeitnehmer entschuldigt der Arbeit fernbleiben darf, sei eine andere Frage: Wenn der Hund wirklich sehr krank ist und es niemanden gibt, der sich um ihn kümmern kann, dann könne dem Arbeitnehmer aus Tierschutzgründen der Weg zur Arbeit "unmöglich" sein, erklärt Reinhard.

"Die Interessenabwägung zwischen den Tierbelangen und den Interessen des Arbeitgebers kann dazu führen, dass ich zu Hause bleiben darf", so die Anwältin. Wer sich in diesen Ausnahmefällen bei dem Arbeitgeber unverzüglich abmeldet und den Hund zum Tierarzt bringt, riskiere keine Abmahnung. fre/dpa

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