BMAS plant schon 2019 Änderungen Hubertus Heil: "Werde ein Recht auf Homeoffice auf den Weg bringen"

40 Prozent der Beschäftigten in Deutschland können angeblich von zuhause aus arbeiten. Das Bundesarbeitsministerium möchte noch in diesem Jahr ein Recht auf Homeoffice schaffen. Einschränkungen je nach Arbeitsfeld und nötigen Arbeitsmitteleinsatz sind allerdings vorgesehen.

Recht auf Homeoffice: Das Bundesarbeitsministerium hat seine Pläne dafür nun konkretisiert und plant ein Gesetz, das 2019 schon beschlossen werden soll. - © SkyLine - stock.adobe.com

Homeoffice ist mittlerweile in vielen Berufen – zumindest teilweise – möglich. Im Handwerk beschränkt es sich in den meisten Fällen wohl auf die Büroarbeiten. Dennoch ist das Arbeiten von zuhause aus derzeit ein großes Thema und betrifft in Zeiten der Digitalisierung im Prinzip jede Branche. Die SPD hat dazu im Rahmen ihres jüngsten Sozialstaats-Konzepts zudem das Versprechen gegeben, ein Recht auf mobiles Arbeiten und Homeoffice gesetzlich zu verankern. Mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen von den digitalen Vorteilen profitieren können, heißt es von Seiten der Sozialdemokraten.

Die Pläne für ein neues Gesetz, das ein Recht auf Homeoffice enthalten soll, werden nun bereits immer konkreter. Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) arbeitet bereits an verbesserten gesetzlichen Regeln für zeitweises Arbeiten von zu Hause. "Ich werde ein Recht auf Homeoffice auf den Weg bringen, das die Balance von Sicherheit und Flexibilität wahrt", sagte er der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Heil berief dabei auf die Vereinbarungen von Union und SPD: "Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, mehr Spielraum für Familienzeit zu schaffen", sagte er. "Das werde ich einlösen."

Das Gesetz dazu soll Aussagen von Staatssekretär Björn Böhning zufolge, über die das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet, noch in diesem Jahr beschlossen werden. Es soll möglichst unbürokratische Lösungen bieten, kündigte er an.

Einschränkung beim Homeoffice: Sind Arbeiten genauso gut außerhalb des Betrieb zu schaffen?

Einschränkungen sind insofern vorgesehen, als dass nur Arbeitsfelder betroffen sein sollen, in denen zumindest gelegentlich genauso gut von zu Hause aus gearbeitet werden kann. So sagte Böhning auch, dass es eine klare Regelung geben werde, die das Recht auf mobile Arbeit auf diejenigen Fälle beschränke, "in der Homeoffice im Hinblick auf den Arbeitsmitteleinsatz auch außerhalb des Betriebs wirklich möglich ist". Lösungen dafür werden voraussichtlich weiterhin zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehandelt werden müssen. Zum geplanten Rechtsrahmen gehört zudem, dass beide ein Modell der Arbeitszeiterfassung finden.

Bisher arbeiten nur rund zwölf Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland im Homeoffice. Das BMAS erklärt, dass ein weitaus größeres Potenzial dafür bestehe. Laut einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) könnten 40 Prozent der von zu Hause aus arbeiten. Außerdem wünscht sich eine Mehrheit der Bürger ein Recht, von zuhause aus arbeiten zu dürfen. In einer Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes YouGov für das Redaktionsnetzwerk Deutschland befürworteten 68 Prozent der Deutschen entsprechende Pläne. 28 Prozent stimmten "voll und ganz" zu, 40 Prozent "eher".

Kritik am " Recht auf Homeoffice"

Die Gesetzesinitiative der SPD stößt allerdings sowohl bei der CDU als auch bei den Arbeitgebern auf Widerstand. So stellte der arbeitsmarktpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß (CDU), bereits klar: "Auch wenn es viele Bereiche gibt, in denen Homeoffice sinnvoll eingesetzt werden kann, lehnt die CDU/CSU-Bundestagfraktion einen gesetzlich geregelten Anspruch auf Homeoffice ab." Der Hauptgeschäftsführer ihres Verbands BDA, Steffen Kampeter, sagte deshalb: "Finger weg von Rechtsansprüchen". Flexibilität gebe es nur, wenn der Bereich in betrieblicher Verantwortung bleibe.

Die CDU betont zudem, dass es Aufgabe der Tarifvertragsparteien sei, entsprechende Verabredungen zu treffen. "Ein gesetzlicher Anspruch würde viele Probleme aufwerfen", erklärte Peter Weiß. Als Beispiele nannte er fehlende unmittelbare Ansprechbarkeit der Mitarbeiter, fehlende Kontrollmöglichkeiten oder die Gefahr der Entgrenzung, wenn Mitarbeiter etwa nachmittags mit der Familie beschäftigt seien und dann bis spät in die Nacht arbeiten. "Zudem gelten die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen entsprechend, was für Arbeitgeber mit erheblichen Kosten verbunden sein kann." dhz/dpa

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